Ellen Demuth Mitglied des Landtages in Rheinland-Pfalz, Mitglied des Kreistages Neuwied, Mitglied des Stadtrates Linz
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CDU Positionen
Bahnlärm

Das Mittelrheintal stellt eine einzigartige Kulturlandschaft mit einem außergewöhnlichen Reichtum an kulturellen Zeugnissen dar. Nicht zuletzt auch deswegen wurde dem „Oberen Mittelrheintal“ zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz im Jahr 2002 der Status als Welterbestätte der UNESCO verliehen.

Die positive Entwicklung des Mittelrheintals wird jedoch durch den Bahnlärm gehemmt. Die Menschen werden den unerträglichen Belastungen durch Lärm und Erschütterungen ausgesetzt.

Mit der Fertigstellung des Gotthard-Basistunnels wird sich der Güterverkehr im Mittelrheintal weiter erhöhen und es droht eine weitere Verschärfung der Lärm- und Erschütterungsproblematik. Die bisherigen Initiativen und Lärmsanierungsmaßnahmen haben noch zu keiner signifikanten Reduzierung des Bahnlärms im Mittelrheintal geführt.

Umfassende Maßnahmen zur Lärmreduzierung sind daher notwendig, um die Menschen von der Lärm- und Erschütterungsproblematik zu entlasten und den Gemeinden und Städten entlang des Rheins eine positive Entwicklungsmöglichkeit zu geben und gleichzeitig die Bemühungen der gesamten Region, den Tourismus als einen wichtigen Wirtschaftsfaktor auszubauen, nicht zu konterkarieren.

Dabei steht außer Frage, dass der Gütertransport auf Schienen im Vergleich zum Güterverkehr auf der Straße grundsätzlich umweltfreundlicher und klimaschonender ist. Doch während der Bau der Eisenbahn im Mittelrheintal vor über 150 Jahren von der Bevölkerung als fortschrittlich und zukunftsweisend begrüßt und gefeiert wurde, ist durch die Überfrachtung der Strecke mit Güterverkehr auf größtenteils veraltetem Wagenmaterial und der dadurch entstehenden unerträglichen Belastung der Menschen zu befürchten, dass die Akzeptanz der Schiene als Verkehrsträger bei den Anwohnern immer weiter abnimmt. Gerade auch vor diesem Hintergrund müssen alle vorhandenen Möglichkeiten zur Lärmminderung ausgeschöpft werden. Rein wirtschaftliche Gründe dürfen nicht höher als die Gesundheit der Bevölkerung bewertet werden. Den Gesetzgeber sowie die Bahnen und Güterverkehrsunternehmen treffen die Pflicht der Lärmvorsorge und -sanierung.

Das Mittelrheintal braucht eine Entlastung vom Bahnlärm und den Bahnerschütterungen. Dies stellt die Hauptaufgabe der Politik in den kommenden Jahren dar. Bereits im gemeinsamen Antrag 16/1082 hat der Landtag die schnellstmögliche Reduzierung der Geschwindigkeit vor allem in den Nachtstunden gefordert. Dies ist nach dem Gutachten von Herrn Professor Urs Kramer nach seinem für das Umweltminsterium erstellten Gutachten zu Betriebsbeschränkungen beim Bahnlärm dann möglich, wenn die Verhältnismäßigkeit und die Diskriminierungsfreiheit gewahrt bleiben. Hierzu bedarf es konkreter Daten zum Lärm und den wirtschaftlichen Folgen der erwogenen Betriebsbeschränkungen. In der Vergangenheit hat sich die CDU-Fraktion immer für ein „Lärmschutzgesamtkonzept“ in Sachen Bahnlärm eingesetzt. Auf dieser Basis muss ein sich ergänzendes Maßnahmenpaket mit der konkreten Umsetzung folgender Schritte und gesetzlicher Änderungen als Modellprojekt für eine besonders belastete Region in Angriff genommen werden.

Wir fordern die Landesregierung auf, sich für folgende Maßnahmen in der besonders belastenden Region einzusetzen:

  1. Auf der Grundlage des Gutachtens von Professor Urs Kramer umfassende Datenerhebungen und Lärmmessungen in dem vom Bahnlärm betroffenen Bereichen des Mittelrheintals durchzuführen.

 Professor Kramer kommt zu dem Schluss, dass die im mittleren Rheintal erwogenen Betriebsbeschränkungen grundsätzlich als solche sowohl mit dem deutschen als auch dem europäischen Eisenbahnrecht vereinbar sind. Es müssen allerdings die Verhältnismäßigkeit und die Diskriminierungsfreiheit gewahrt bleiben. Diese Kriterien bedürfen aber nach Meinung von Professor Kramer vor ihrer Anwendung auf den konkreten Fall noch einer „Unterfütterung“ mit konkreten Daten zum Lärm und den wirtschaftlichen Folgen der erwogenen Betriebsbeschränkungen.

 

  1. Ein nächtliches Tempolimit von 50 km/h zwischen 22 und 6 Uhr für nicht umgebaute bzw. modernisierte Züge und ein Nachtfahrverbot für alle nicht bis zum Ende 2015 umgebauten bzw. modernisierten Züge anzustreben.                                                                                                   
  2. Nur durch ein sofortiges nächtliches Tempolimit können Lärm- und Erschütterungen in den Nachtstunden signifikant reduziert und damit die Menschen vom Bahnlärm entlastet und mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen vermieden werden. Durch die Ankündigung eines Nachtfahrverbots besteht Planungssicherheit und es wird zugleich der Druck erhöht, um die Umrüstung alter Züge entscheidend zu beschleunigen.

3.                    3. Wirksame Gestaltung der lärmabhängigen Trassenpreise.

Um den Druck zur Umrüstung und Modernisierung veralteter und lauter Güterwaggons auch zukünftig aufrecht zu erhalten, müssen die eingeführten lärmabhängigen Trassenpreise zukünftig kontinuierlich überprüft und entsprechend erhöht werden.

  1. Umrüstung und Modernisierung des gesamten rollenden Materials auf den neuesten technischen Stand bei gleichzeitiger Verbesserung des Gleisbetts zur Vermeidung von Lärm und Erschütterungen. 

Durch die Umrüstung des rollenden Materials bei gleichzeitiger Verbesserung des Gleisbetts kann bereits die Lärmverursachung halbiert werden. Dabei ist eine Umrüstung der Züge auf das Material des neuesten technischen Standes notwendig, die die Lärmverursachung auf die in der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung für Neubaustrecken festgelegten Grenzwerte nicht überschreitet. In diesem Zusammenhang ist ein Verbot von Graugussbremsen an Güterwagen bis zum Jahr 2020 auf deutscher und darüber hinaus auf europäischer Ebene anzustreben.

  1. Ertüchtigung und Ausbau bereits bestehender Bahnstrecken.

Durch die Ertüchtigung und den Ausbau bereits bestehender Strecken wird kein genereller Neubau notwendig. Trotzdem kann die durch die Zunahme des Güterverkehrs an die Kapazitätsgrenze gelangende Rheinstrecke durch die Verlagerung auf bestehende und ertüchtigte Strecken entlastet werden. Gleichzeitig können damit auch die Belastungen durch Lärm und Erschütterungen am Rhein reduziert werden.

  1. Planung und Bau einer Alternativtrasse für den Güterverkehr.

 Die Pläne für den Bau einer Alternativtrasse sind voranzutreiben. Dazu ist eine Aufnahme in den fortzuschreibenden Bundesverkehrswegeplan angesichts der prognostizierten Entwicklung des Verkehrsaufkommens in diesem europäischen Verkehrskorridor anzustreben. Zudem ist eine Neuauflage des Bundesverkehrswegebeschleunigungsgesetzes mit dem Ziel einer schnellen Realisierung einer Alternativstrecke für den Güterverkehr dringend geboten.

 Dabei gelten die bei der Forderung nach einer Ertüchtigung und dem Ausbau bereits bestehender Strecken angeführten Argumente einer an die Kapazitätsgrenzen gelangenden Rheinstrecke entsprechend. Bei der Planung und dem Bau einer Alternativtrasse sind insbesondere die Belastung der Anwohner zu berücksichtigen und die Einhaltung gesetzlicher Lärmvorschriften zu beachten. Da eine Realisierung bei optimalem Verlauf der Planungen und des Baus – ungeachtet möglicher und zu erwartender Verhinderungen bei Großprojekten – viele Jahre in Anspruch nehmen kann, muss jedoch der eindeutige Schwerpunkt auf den kurz- und mittelfristigen Maßnahmen liegen. 

  1. Gültigkeit der in der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung vorgesehenen strengeren Grenzwerte für Lärmimmissionen ab dem Jahr 2020 auch für bereits bestehende Eisenbahnstrecken und ein Heruntersetzen entsprechend der Forderungen der WHO zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auf maximal 45 Dezibel in der Nacht.
  1. Abschaffung des sog. Schienenbonus für die Bahn in Höhe von 5 Dezibel. 
  1. Zugrundelegung der Maximalpegelhäufigkeit bei der Berechnung der Immissionswerte.
  1. Entwicklung des Projektbeirates zu einem wesentlichen Projektsteuerungsinstrument zur Erarbeitung und Begleitung von Maßnahmen sowie zur Einbringung von Bürgerinteressen.

Durch den Projektbeirat können im Miteinander die bestehenden Probleme angesprochen und gemeinsam nach Lösungen gesucht werden. Daneben kann der aus der Deutschen Bahn AG, den Bundes- und Landesregierungen, den Kommunen sowie den Bürgerinitiativen und Fachleuten bestehende Projektbeirat auch langfristig zur Diskussion geplanter Vorhaben und Einbringung von Bürgerinteressen dienen.

Begründung:

Die Rheinstrecke zwischen Nordsee und Alpen ist einer der meistgenutzten Schienenwege in Europa. Mit dem Anschluss des Hafens Rotterdam an das Schienennetz und der zunehmenden Verlagerung des Güterverkehrs durch die Schweiz auf die Schiene nimmt der internationale Güterbahnverkehr auf der Rheinstrecke stetig zu und mit ihr die Lärmbelastung in der Region. Der Bahnlärm im Mittelrheintal hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Die Anzahl der durchfahrenden Züge steigt kontinuierlich, genauso auch deren gefahrene Geschwindigkeiten.

Das Güterverkehrsaufkommen im Mittelrheintal wird sich durch die Öffnung des neuen Gotthard-Basistunnels in der Schweiz um rund 30 Prozent erhöhen. Gleichzeitig werden die Züge länger und schwerer. Es ist dann damit zu rechnen, dass alle vier Minuten, nach einigen Schätzungen sogar alle zwei Minuten, ein Zug durch das größten Teils enge Mittelrheintal fahren wird.

Studien belegen, dass mittlerweile jede zweite Person im Mittelrheintal durch Lärm und jede fünfte durch Erschütterungen belästigt ist. Denn Lärm schädigt nachhaltig die Gesundheit. Die allen voran in der Nacht durch den Lärm hervorgerufenen Stressreaktionen führen zu einer verstärkten Ausschüttung von Stresshormonen und damit zur Verengung von Gefäßen mit der Folge eines erhöhten Risikos von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Auch Konzentrationsstörungen und Depressionen können durch die Belastungen des Bahnlärms und der Erschütterungen auftreten und wiederum zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.

Außerdem rufen die erheblichen Erschütterungen durch die vorbeifahrenden Züge Schäden an Gebäuden hervor. Der Wert der Häuser, der Mietwert und der Tourismus werden erheblich beeinträchtigt.

Dies alles ist den Menschen am Mittelrhein nicht mehr länger zuzumuten. Zudem werden die Städte und Gemeinden am Rhein hierdurch gravierend in ihrer Entwicklung eingeschränkt.

Die bislang ergriffenen Bemühungen im Hinblick auf die Entlastung des Mittelrheintals sind zu begrüßen. Aber die zu erwartende ständige Zunahme des Güterverkehrs konterkariert viele Erfolge. Daher ist das dringende Handeln aller politischen Entscheidungsträger mit der

Umsetzung weiterer kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen zur Reduzierung des Bahnlärms am Rhein notwendig.

Die Menschen dürfen nicht weiter den unerträglichen Belastungen des Bahnlärms durch den Einsatz veralteter Schienengüterverkehrstechnik ausgesetzt werden. Die Deutsche Bahn, das Land und der Bund sind gleichermaßen gefordert, unverzüglich die notwendigen Schritte zur Lärm- und Erschütterungsreduzierung einzuleiten.