Ellen Demuth Mitglied des Landtages in Rheinland-Pfalz, Mitglied des Kreistages Neuwied, Mitglied des Stadtrates Linz
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CDU Positionen
„Rheinland-Pfalz braucht eine koordinierte und lebensnahe Flüchtlingspolitik: Vorschläge aus der Praxis, damit das Zusammenleben gelingt“

Gliederung

I. EINLEITUNG
II. VORSCHLÄGE FÜR EINE BESSERE FLÜCHTLINGSPOLITIK IN RLP
A. Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende (AfA)
B. Wohnraum für Asylsuchende
C. Arbeitsmarkt
D. Sprache
E. Soziale Begleitung
F. Finanzen
III. KRITK AN DER FLÜCHTLINGSPOLITIK DER LANDESREGIERUNG
IV. WETERES VORGEHEN
 
I. EINLEITUNG

Hilfe in Not

Menschen, die ihre Heimat verlassen, ihr Hab und Gut zurücklassen müssen, von Familienmitgliedern und Freunden getrennt werden, die um ihr Leib und Leben fürchten müssen und auf der Flucht in ein anderes, ihnen fremdes Land sind, haben unsere Solidarität und Hilfe verdient. Sie sind in Not. Den in Not Geratenen wollen wir helfen.

Steigende Flüchtlingszahlen

Die Flüchtlingszahlen sind in den vergangenen Jahren merklich gestiegen. Die Zahl der hilfesuchenden Menschen in Rheinland-Pfalz hat sich 2014 gegenüber dem Jahr 2013 praktisch verdoppelt. Gegenüber 5.000 Asylbewerbern 2013 wurden im vergangenen Jahr bereits fast 10.000 Menschen registriert. Für 2015 werden sogar 15.000 Menschen erwartet. Grund hierfür sind vor allem die vielfältigen Krisenherde in der direkten Nachbarschaft zu Europa. Libyen steht an der Schwelle zu einem Bürgerkrieg und verliert zunehmend die staatliche Souveränität, Syrien versinkt seit Jahren in einen blutigen Bürgerkrieg, im Irak tobt ein Machtkampf, um die Vorherrschaft im Staat. Hinzu tritt seit einigen Monaten das grausame Wüten des Islamischen Staates, dem vor allem religiöse Minderheiten wie die orientalischen Christen und Jesiden, sowie gemäßigte Muslime zum Opfer fallen.

Dauerhafte Integration

Durch diese lebensbedrohlichen Konflikte stellt sich die Situation anders dar als zu Beginn der neunziger Jahre. Die meisten Flüchtlinge zeigen eine große Bereitschaft zur dauerhaften Integration. Denn aufgrund der Struktur der Konflikte muss allen klar sein, dass die Aufnahme der berechtigt Asylsuchenden nicht vorübergehend sein wird. Deshalb muss, im Gegensatz zu damals, der Asylpolitik ein starker integrationspolitischer Ansatz von Anfang an zur Seite treten.
 
Flüchtlingsgipfel Rheinland-Pfalz

Wir vermissen hierzu ein koordiniertes und nachhaltiges Vorgehen der Landesregierung. Durch ihre Konzentration vornehmlich auf die Unterbringungsfrage in Erstaufnahmeeinrichtungen werden den Kommunen nahezu alleine die Folgeanstrengungen überlassen.
Deshalb hat die CDU-Landtagsfraktion einen Flüchtlingsgipfel mit mehr als 240 Landräten, Oberbürgermeistern, Verbandsbürgermeistern, Ratsmitgliedern, Dezernenten, Kirchenvertretern, Vertretern von Flüchtlingsinitiativen und der Flüchtlingsbegleitung durchgeführt. Die Ergebnisse des „1. Flüchtlingsgipfels Rheinland-Pfalz“ sind konkret und lebensnah und mit den Betroffenen von vor Ort entwickelt worden.
 
II. VORSCHLÄGE FÜR EINE BESSERE FLÜCHTLINGSPOLITIK IN RLP

A. Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende (AfA)

Die für die zentralen Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende (AfA) in Rheinland-Pfalz vorgesehenen Kapazitäten wurden in den vergangenen Monaten deutlich überschritten. In der Trierer Einrichtung sind etwa doppelt so viele Menschen untergebracht, wie ursprünglich vorgesehen. Die Überbelegung war absehbar, viel zu lange hat die Landesregierung darauf nicht reagiert. Dies führte zu beengten und teilweise unhygienischen Zu-ständen. Mindestens sechs Wochen, maximal drei Monate sollen sich die Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung aufhalten. Angesichts der Überbelegungen und des Engpasses drängte das Land darauf, die Asylsuchenden vorzeitig an die Kommunen zu überweisen, um selbst in der Aufnahmeeinrichtung Luft zu bekommen. In den meisten Fällen war der Vorlauf für die Kommunen nicht mehr als gerade einmal zwei Wochen. Die Zeit für eine geordnete Überleitung fehlte, es entstanden und entste-hen Unklarheiten sowie eine mangelnde Abstimmung zwischen der AfA und den Kommunen zulasten der Flüchtlinge und der Kommunen. 

Unser Vorschlag:

1. Der Ausbau der AfA in Rheinland-Pfalz muss vorausschauender geplant werden. Die Neuerrichtung nur einer weiteren Aufnahmestelle in Hermeskeil ist zu wenig. Dadurch wird der Druck, die Flüchtlinge zu schnell und unvorbereitet in die Kommunen zu verteilen, nicht in dem nötigen Umfang sinken. Der AfA-Aufenthalt ist wichtige Vorbereitungszeit, die intensiver und besser genutzt werden muss, dazu bedarf es des entsprechenden Platzes und der entsprechenden vorausschauenden Planung. Kreise und Städte, die eine AfA aufnehmen, müssen stärker entlastet werden.

Die Aufgabe der zentralen AfA ist es, die Herkunft der Asylsuchenden zu klären und das Asylverfahren einzuleiten. Die Verweildauer der Asylsuchenden in der AfA ist jedoch in Rheinland-Pfalz so kurz, dass obligatorische Anhörungen zum Asylverfahren häufig erst dann stattfinden, wenn die Asylsuchenden bereits den Kommunen zugewiesen wurden. Die Folge für viele Asylsuchende ist, dass sie nach kurzer Zeit im Rahmen des Asylverfahrens erneut den Weg nach Trier antreten müssen - mit geringen Deutschkenntnissen mit dem ÖPNV. Für viele ist das ein kaum zu bewältigendes Hindernis. Ein Aufenthalt in der AfA ist dann nicht richtig genutzt, wenn die Menschen lediglich in der AfA anwesend sind, ohne jedoch wichtige Erkenntnisse über diese erlangen zu können. So werden dort beispielsweise Interviews durchgeführt, in denen die Asylbewerber schildern sollen, aus welchen Gründen sie in Deutschland sind. Bei den jetzigen Asylzahlen ist dies allerdings nur zeitverzögert möglich. Das heißt, die Asylbewerber werden nach kurzer Zeit auf die Kreise/kreisfreien Städte verteilt und die Ausländerbehörden wissen meist nur den Namen, das Geburtsdatum sowie deren Herkunftsland und Asylaktenzeichen. Erst einige Zeit später müssen Sie dann nach Trier um eben diese Interviews durchzuführen.

Unser Vorschlag:

2. Bevor nicht alle relevanten Daten erhoben sind, wird kein Flüchtling zum neuen Wohnsitz geschickt, um unnötige Reiserei und Verwirrung zu vermeiden.
3. Eine merklich längere, qualitativ besser genutzte Verweildauer in der AfA ist nötig. Diese Zeit muss verlässlich genutzt werden, um die Flüchtlinge besser und genügend auf ihren neuen Wohnsitz vorzube-reiten, um nicht jede einzelne Kommune mit diesen allgemeinen Vorbereitungen alleine zu lassen und um das Asylverfahren für den Einzelnen zu vereinfachen.
4. Die Kommunen brauchen selbst auch eine längere Vorlaufzeit zwischen der Meldung und der konkreten Zuweisung von Flüchtlingen, um die Aufnahme vor Ort besser und personenbezogen zielgenauer vorbereiten zu können.
5. In der AfA sollte ein einheitliches Kommunikationssystem etabliert werden, sodass alle Informationen zwischen AfA und aufnehmender Kommune verlässlich gesichert sind und auch bei wechselnden Ansprechpartnern verlässlich ausgetauscht werden können. Widersprüchliche Aussagen der AfA über aufzunehmende Asylsuchende müssen vermieden werden.

Die AfA birgt zudem große Potentiale der vorbereitenden Integration, die bislang kaum genutzt werden. Da hier jeder Asylsuchende seinen Aufent-halt in Rheinland-Pfalz beginnt, wäre eine Abfrage zu besonderen Fähig-keiten, Interessen und Hobbys, Qualifikationen und Fertigkeit, Bildungs-stand und Gruppenzugehörigkeiten ein wichtiger Grundstock, um eine zielgenaue Vermittlung und gelingende Integration vorzubereiten. Dieses Po-tential bleibt bisher jedoch ungenutzt.

Unser Vorschlag:

6. Die Zeit in der AfA muss genutzt werden, um unter Beachtung des Datenschutzes und des Einverständnisses der Asylsuchenden einen Profilbogen zu erstellen, der ggf. eine Zuweisung auf eine bestimmte Kommune und eine passgenaue Einbindung vor Ort ermöglicht. Dieser Profilbogen sollte auch den Kommunen unter Wahrung des Daten-schutzes weitergeleitet werden, damit sie wissen, welche Personen und Persönlichkeiten hinter den unbekannten Namen stecken, die ihre neuen Mitbürger werden.
7. In der AfA müssen die Asylsuchenden bereits in Form von Merkzet-teln, die in den Herkunftssprachen verfasst sind, mit Dingen des All-tags in Deutschland vertraut gemacht werden (Arztbesuche, Schul-pflicht, Benutzung des ÖPNV, Mülltrennung etc., gutes Beispiel Köln). Das Vertrautmachen mit Lebensgewohnheiten und Abläufen des deutschen Alltages muss so früh wie möglich geschehen. Dies verleiht dem Flüchtling selbst auch mehr Sicherheit und Souveränität.

Viele Flüchtlinge kommen traumatisiert aus Bürgerkriegsgebieten oder sind auf der Flucht erkrankt. Für eine gute Flüchtlingsbegleitung ist es deshalb notwendig, dass die Kommunen, unter Wahrungen des Datenschutzes, über die Vorbelastungen und Begleitungsnotwendigkeiten der Flüchtlinge informiert werden.

Unser Vorschlag:

8. Die Bestimmung, dass der Gesundheitscheck der Asylsuchenden noch während ihres Aufenthaltes in der AfA durchgeführt wird, muss eingehalten werden, damit die Kommunen frühzeitig auf eventuelle Vorer-krankungen reagiert werden. Dadurch kann die soziale Begleitung vor Ort deutlich individueller und verständnisvoll gestaltet werden.
9. Die Ergebnisse des Gesundheitschecks und die Auswertung müssen den Kommunen zugeleitet werden, bevor Flüchtlinge den neuen Wohnsitz in der Kommune beziehen, da es auch um den Schutz der Bevölkerung vor möglichen Ansteckungsgefahren geht. Wenn das Er-gebnis des Gesundheitschecks erst vorliegt, wenn die Flüchtlinge bereits in den Kommunen sind, dann werden Präventionsempfehlungen an die Kommunen obsolet.

Den Kommunen werden aktuell auch Asylsuchende zugeteilt, die aus ei-nem sicheren Herkunftsland stammen, einen Folgeantrag stellen oder nach dem Dublin-Abkommen in Deutschland keinen Asylantrag stellen dürfen. Bei ihnen steht schon von vornherein fest, dass sie in ihre Heimat zu-rückkehren müssen.

Unser Vorschlag:

10. Asylsuchende, deren Antrag auf Asyl keine Aussicht auf Erfolg hat, sollen erst gar nicht auf die Kommunen verteilt werden. Dies würde für die Kommunen eine große Entlastung darstellen, den bürokratischen Aufwand insgesamt reduzieren und auch ein klares Zeichen aussenden an die Betroffenen.
11. Ein wichtiges Zeichen und ein notwendiger Schritt nach der neuen Bundesregelung ist die konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender aus sicheren Herkunftsländern. Nur so können die Mittel und Plätze freigehalten werden, die dringend für die Integration der Flüchtlinge und Asylsuchenden aus Krisenländern, also für die wirklich in Not Geratenen, gebraucht werden.

B. Wohnraum für Asylsuchende

Die Wohnraumfrage stellt sich in Rheinland-Pfalz unterschiedlich dar. Be-sonders in den Mittel- und Oberzentren wird Wohnraum zunehmend knapp und dadurch umso teurer. Deshalb wird es immer schwieriger, geeigneten Wohnraum für Asylsuchende in den Städten zu finden. Ländliche Regionen, die mit Leerständen zu kämpfen haben, haben hingegen weniger Wohnraumprobleme. Hier ist jedoch die Mobilitätsfrage eine andere Herausforderung als in den Städten.
In verdichteten als auch in ländlichen Regionen ist die Herausforderung gleichsam groß, individuellen Wohnraum zu schaffen oder bestehenden Wohnraum wieder herzustellen bzw. zu modernisieren.

Unser Vorschlag:

12. Anreizmodelle wie im Saarland oder Nordrhein-Westfalen sind auch in Rheinland-Pfalz notwendig, um bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen bzw. wieder zu aktivieren. Dies kann über städtebauliche Programme in Form einer direkten Förderung und/ oder über Bürgschaften erfolgen.

In Rheinland-Pfalz laufen Aktivitäten zur Wohnraumbeschaffung nicht abgestimmt genug. Das Wissen über vorhandenen Wohnraum muss häufig erst langwierig eruiert werden, weil die verschiedenen Akteure, wie Kom-munen, das Land, der Bund, die Kirchen und weitere private Anbieter nicht genügend vernetzt, geschweige denn koordiniert sind.

Unser Vorschlag:
 
13. Zeitnah muss eine landesweite Koordinationsplattform für verfügbaren Wohnraum aufgelegt werden. In diese Koordination müssen die Angebote der Kommunen, des Bundes, des Landes, der Kirchen und weiterer freier Anbieter eingebunden sein.
14. Das Land muss wie der Bund mietfrei landeseigene und geeignete Immobilien unbürokratisch und proaktiv anbieten.

Viele Kommunen entscheiden sich zu Recht in vielen Fällen für die Ein-zelunterbringung, um die Integration zu erleichtern und um eine Ballung der Flüchtlinge mit allen damit verbundenen Konfliktpotentialen zu vermeiden. Es gibt jedoch Situationen, in denen Gemeinschaftsunterkünfte notwendig erscheinen.

Unser Vorschlag:

15. Die Landesregierung muss im Schulterschluss mit den Kommunen und der Landesarchitektenkammer Standards für Gemeinschaftsunterkünfte erstellen, um den Kommunen Handlungs- und Planungssicher-heit zu geben.
16. Die Vorgaben sollten von den Bauaufsichtsbehörden mit berücksichtigt werden.
Die Einzelunterbringung stößt in ländlichen Regionen an ihre Grenzen, wenn die Mobilität nicht gegeben ist. Denn die meisten Asylsuchenden verfügen nicht über ein Auto. Viele haben noch nicht einmal einen Führerschein bzw. der Führerschein verfällt nach einem halben Jahr, wenn nicht ein entsprechender Kurs belegt worden ist. Dazu sind wiederum die entsprechenden Sprachkenntnisse notwendig.

Unser Vorschlag:

17. Ein erster Schritt ist eine mit den Verkehrsbetrieben abgestimmte Anleitung für Asylsuchende, wie der ÖPNV optimal zu nutzen ist.

Die Wohnungssuche für Asylsuchende vor Ort gestaltet sich häufig auch deshalb so schwierig, weil der Vermieter keine Informationen über die künftigen Mieter erhält. Diese Anonymität schreckt viele Wohnungseigentümer ab, frei stehenden und geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Unser Vorschlag:

18. Die AfA muss Kommunen die Wohnungssuche für Asylsuchende und Flüchtlinge erleichtern, indem vorab nähere Informationen über die zukünftigen Mieter weitergegeben werden.

C. Arbeitsmarkt

Erwerbsarbeit ist ein Katalysator der Integration. Die Arbeitskollegen, die Arbeitsabläufe und der Arbeitsplatz beschleunigen die Kenntnisse über unser Land und vervielfältigen den Kontakt mit der angestammten Bevölkerung. Deshalb ist es wichtig, dass Flüchtlinge und anerkannte Asylsuchende schnell und unbürokratisch in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dies wird durch die jüngste Bundesregelung zur Verkürzung der Frist zur Arbeitsaufnahme deutlich vereinfacht. In der AfA fehlen jedoch bisher die Bemühungen für eine passgenaue Arbeitsintegration völlig.

Unser Vorschlag:

19. In der AfA müssen die Qualifikation der Asylsuchenden, der zuletzt ausgeübte Beruf und das gewünschte Berufsfeld abgefragt werden.
20. In Abstimmung mit den Kammern und der Agentur für Arbeit sollen die Asylsuchenden hinsichtlich ihrer Arbeitsmarktpassung auf die Kommunen verteilt werden.
21. Der Kontakt zwischen Betrieben und Asylsuchenden soll direkt hergestellt werden.
 
Die Fähigkeiten der Asylsuchenden müssen in vielen Fällen durch eine Ausbildung ergänzt werden. Dafür sind jedoch besondere Angebote not-wendig.

Unser Vorschlag:

22. Die Landesregierung muss in Absprache mit den Kammern, den berufsbildenden Schulen und der Arbeitsagentur spezielle Ausbildungs-lehrgänge für Flüchtlinge auflegen, die je nach Vorkenntnissen der Flüchtlinge auch verkürzt werden können.
23. Diese Ausbildungslehrgänge müssen mit einer intensiven Sprachförderung verknüpft sein. Das Land muss die berufsbildenden Schulen in die Lage versetzen, den schulischen Teil dieser Ausbildungslehrgänge stemmen zu können.
24. Für die Dauer der Ausbildung soll eine Bleibezusage ausgesprochen werden.
25. In den Jobcentern muss eine zielgruppenspezifische Begleitung von Flüchtlingen bei der Arbeitssuche entwickelt werden, um eine schnellstmögliche Arbeitsaufnahme zu ermöglichen.

Ein solches Vorgehen nützt nicht nur den Flüchtlingen, sondern auch dem heimischen Arbeitsmarkt, der in vielen Bereichen bereits vor einem Fachkräftemangel steht. Es ist deshalb in doppelter Hinsicht nicht zu verantworten, berufliche Qualifikationen Asylsuchender brach liegen zu lassen.

D. Sprache

Asylbewerber und Flüchtlinge, die bei uns zu Recht Aufnahme finden, werden angesichts der Situation in den Krisengebieten aller Voraussicht nach dauerhaft in Deutschland bleiben. Deshalb müssen ihnen Wege in die Mitte unserer Gesellschaft geebnet werden.
An erster Stelle steht dabei die deutsche Sprache. Sie ermöglicht die Teilhabe an gesellschaftlichen Abläufen, die Teilnahme am Alltag, aber auch eine selbstbestimmte Lebensführung. Die Landesregierung verfolgt jedoch den falschen Ansatz, da sie Flüchtlingskinder ohne Deutschkenntnisse ab dem ersten Tag in die Regelklassen schickt, obwohl sie dem Unterricht und den Gesprächen ihrer Mitschüler nicht folgen können. Gegenseitiges Lernen ist zwar wichtig, aber es vergeht wichtige Zeit und Chancen, wenn nicht eine intensivere, gezieltere Individualförderung am Anfang auch außerhalb des Klassenverbandes erfolgt.

Unser Vorschlag:

26. Die Sprachförderung in Kindertagesstätten, allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, aber auch schon in der AfA muss deutlich ausgebaut werden.
27. Wir brauchen schulübergreifende Deutschvorlaufkurse, damit Flüchtlingskinder sprachliche Grundkenntnisse erhalten, die sie auf den schulischen Alltag vorbereiten.
28. Schulen brauchen vom Land Unterstützung für die „Deutsch als Zweitsprache-Kurse“ (DaZ-Kurse) durch Stundenzuweisungen und ausgebildete Lehrer.
29. Wenn Schulen die Sprachproblematik durch DaZ-Kurse lösen sollen, müssen auch benötigte Materialien „außer der Reihe“ zur Verfügung gestellt werden können, d.h. es müssen von verschiedenen Materialien Klassensätze beschafft und bezahlt werden.

Besonders für Erwachsene ist der Erwerb der deutschen Sprache noch drängender, da sie ohne die Beherrschung des Deutschen kaum eine Aussicht auf einen Arbeitsplatz haben und damit nicht selbstbestimmt für sich und ihre Familien sorgen können.

Unser Vorschlag:
 
30. Die Landesregierung muss in Kooperation mit den Volkshochschulen, den Arbeitsagenturen und anderen freien Trägern eine flächendeckende und vernetzte Sprachförderung koordinieren und ein zusätzliches Sprachprogramm für Erwachsene auflegen, sodass Asylsuchende früh-zeitig und kontinuierlich die deutsche Sprache erlernen können.

E. Soziale Begleitung

Die Bereitschaft, Verfolgte bei uns aufzunehmen, ist landesweit sehr groß. Dies zeigt sich an der Hilfsbereitschaft in Form vielfältiger Initiativen. Diese Initiativen und das Einzelengagement müssen jedoch gebündelt und vernetzt werden, damit keine Doppelstrukturen entstehen. Die soziale Begleitung muss dort, wo freie Träger nicht bereit stehen, die Kommune selbst übernehmen. Das Land muss die kommunale Ebene dabei unter-stützen, diese Aufgaben wahrzunehmen.

Unser Vorschlag:

31. Das Land muss die Kommunen finanziell in die Lage versetzen, die soziale Begleitung der Flüchtlinge mit den freien Trägern und Initiati-ven zu koordinieren und wo nötig selbst zu übernehmen.
Die soziale Begleitung vor Ort bedarf der gezielten Unterstützung der Landesebene. So kann die Einbindung der Flüchtlinge und Asylsuchenden deutlich besser gestaltet werden.
Unser Vorschlag:
32. Die Landesregierung sollte für Flüchtlinge Handzettel in den Her-kunftssprachen erarbeiten, die den Neuankömmlingen helfen, sich im rheinland-pfälzischen Alltag auch bei Gesundheits- und Arztbesuchfragen zu Recht zu finden wie auch für spezialisierte Traumabegleitung.
33. Die AfA muss künftig die Kommunen über Vorerkrankungen, Traumatisierungen, familiäre Besonderheiten und besondere Fähigkeiten der Flüchtlinge hinweisen, damit eine passgenaue soziale Begleitung möglich wird.
34. Bei der Traumabegleitung und vertieften speziellen Hilfe gibt es ein Nord-Süd-Gefälle bei den vorhandenen Einrichtungen. Bei der Vertei-lung der Flüchtlinge muss darauf geachtet werden, wer Hilfe in die-sen Einrichtungen benötigt, dass er nicht dort ortsansässig wird, wo die Wege zu den Hilfseinrichtungen nahezu unüberbrückbar sind.
35. Ehrenamtlichen sollten zudem Fortbildungsangebote unterbreitet werden, die gezielt auf die Flüchtlingsarbeit vorbereiten.
36. Es muss eine kontinuierliche Begleitung von Frauen und Kinder geben, die in besonderer Weise Opfer von Gewalt geworden sind.

F. Finanzen

Die Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und nicht in erster Linie Aufgabe der Kommunen. Deshalb darf die finanzielle Last nicht bei den Kommunen liegen. Denn die Folgen sind fatal. Sollten wegen der Aufnahmekosten für Asylsuchende und Flüchtlinge in den kommunalen Haushalten anderweitige freiwillige Leistungen noch mehr gekürzt werden müssen, setzt das die große Solidarität und die Akzeptanz bei den Rheinland-Pfälzern aufs Spiel.
Wenn die Landesregierung die Kommunen bei der Aufnahme der Flüchtlinge auch in Zukunft weitestgehend alleine lässt, riskiert sie den Verlust des integrationspolitischen Know-Hows vor Ort. Die Folge ist eine feh-lende Einbindung, die allen schadet.

Unser Vorschlag:

37. Rheinland-Pfalz braucht eine Evaluation der verwaltungstechnischen Abläufe und wie das Land durch die Kooperation mit freien Trägern Strukturen vereinfachen und Kosten einsparen kann.
38. Die Landesregierung muss die zusätzlichen Bundesmittel von 24 Mio. Euro anders als geplant ungeschmälert den Kommunen zur Verfügung stellen.
39. Die angedachte Gesundheitskarte darf nicht zu Lasten der Kommunen eingeführt werden.
40. Die finanziellen Mittel des Landes zur Deckung der kommunalen Asylkosten dürfen nicht dem kommunalen Finanzausgleich entnommen werden.

Die Aufwendungen für Asylsuchende unterscheiden sich beträchtlich in den Regionen des Landes. Insbesondere die Wohnkosten klaffen drastisch auseinander. Dieser Situation wird eine landesweit pauschalisierte Erstat-tung aller Kosten nicht gerecht.

Unser Vorschlag:

41. Das Land muss die Kosten für Asylsuchende nach städtischen und ländlichen Regionen evaluieren.

III. KRITIK AN DER FLÜCHTLINGSPOLITIK DER LANDESREGIERUNG

Die Landesregierung hat zu lange sich nur auf die Erstaufnahmeeinrichtungen konzentriert und die Lasten der Integration vor Ort allein den Kommunen überlassen.
 
Die Aufnahmemöglichkeiten der zentralen Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende (AfA) in Rheinland-Pfalz wurden in den vergangenen Monaten deut-lich überschritten. Die Kapazitäten wurden um das Doppelte überbelegt. Dies führte zu beengten und teilweise unhygienischen Zuständen. Die Erweiterung der AfA wurde immer nur nachvollziehend und nie perspektivisch in Angriff genommen. Deshalb ist die Verweildauer in der AfA zulasten der Kommunen viel zu kurz.
Die jüngst vorgestellten Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingsfrage sind unzureichend und zum Teil sogar zynisch. Von einem ganzheitlichen, vernetzten Ansatz keine Spur.
Es muss den Kommunen wie Hohn erscheinen, wenn die Landesregierung in ihrem Maßnahmenkatalog zusichert, dass im Rahmen der Asylkosten eine stärkere Verschuldung der Kommunen toleriert wird. Die Kommunen in Rhein-land-Pfalz leiden an einer immensen Verschuldung, da das Land den kom-munalen Finanzausgleich seit Jahren verfassungswidrig gestaltet. Diesen be-sorgniserregenden Weg für die Kommunen zur Lösung machen zu wollen, ist zynisch.
Es ist auch das falsche Zeichen, wenn die Landesregierung vorschlägt, beispielsweise in Kindertagesstätten die Gruppengrößen zu überschreiten. Denn die Flüchtlinge werden dauerhaft bei uns bleiben. Eine kurzfristige Überschreitung der Gruppengrößen wird bei der Integrationsarbeit daher wenig hilfreich sein. Das geht sonst zulasten aller Kinder und auch des Personals.
Zudem versucht die Landesregierung über ihre eigene Tatenlosigkeit hinwegzutäuschen, indem sie ein regional beschränktes Bundesprojekt zur verbesser-ten Arbeitsmarktintegration Asylsuchender als Landesinitiative verkaufen will.
Rot-Grün hat die Herausforderung offensichtlich nicht erkannt, denn anders sind auch die Aussagen von Kultusministerin Reiß nicht zu deuten, wenn sie ankündigt, dass im Rahmen der Sprachförderung nicht mit mehr Mitteln und Stellen zu rechnen sei (Rhein-Zeitung, 7.1.15).
Zudem darf die Landesregierung mit ihren Erwartungen an das Ehrenamt vor Ort die Menschen auf beiden Seiten nicht überfordern.
Eine Task-Force für Flüchtlinge, die sich nur um die Erstaufnahmeeinrichtungen kümmert und nicht mit den Kommunen befasst, ist zu wenig.
Der Vorrang der freiwilligen Rückkehr von Ausreisepflichtigen ergibt sich bereits aus dem Gesetz und ist per se vorzugswürdig. Allerdings kann eine ernsthafte Motivation zur freiwilligen Rückkehr durch Beratungsgespräche häufig erst geschaffen werden, wenn dahinter ein glaubhafter staatlicher Wille zur zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht, also zur Abschiebung steht. Der bloße Hinweis auf eine mögliche Unterstützung bei den Reisekosten oder auf Reintegrationshilfen reicht nicht aus, da der finanzielle Gegenwert in keiner Relation zu den Leistungen steht, die bei einem fortgesetzten Aufenthalt in Deutschland gewährt würden. Eine Verfahrensbeschleunigung beim BAMF kann nur dann seine Wirkung entfalten, wenn anschließend auch die Aufent-haltsbeendigung zeitnah erfolgt. Jede Aufenthaltsverfestigung abgelehnter Asyl-bewerber sollte vermieden werden. Das gilt insbesondere für abgelehnte Asylbewerber aus den sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans. Die Bewertung von Bosnien und Herzegowina, Serbiens sowie Mazedoniens als sichere Herkunftsstaaten oblag dem Deutschen Bundestag bei der entsprechenden Gesetzgebung. Rechtlich ist die Meinung der Integrationsministerin Irene Alt unerheblich. Der politische Wille der Landesregierung zur Durchsetzung geltenden Rechts darf zumindest bezweifelt werden. Wenn man – statistisch nicht ganz sauber – Abschiebungen 2013 ins Verhältnis mit den Ausreisepflichtigen 2013 setzt, gehört Rheinland-Pfalz mit etwa 5% zu den Schlusslichtern im Ländervergleich. Die Annahme, dass ein Großteil der abgelehnten Asylbewerber nach Ausschöpfen aller Rechtsmittel aus eigenem Antrieb ausreise, ist sehr fragwürdig. Die Gesamtschutzquote bei den Asylanträgen lag 2014 bei ca. 31,5%. Das bedeutet, dass gut zwei Drittel aller Asylanträge abgelehnt wurden und die Betroffenen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Schutz begehren können. Logische Konsequenz muss hier eine Aufenthaltsbeendigung sein, die letztlich staatlicherseits mit Nachdruck durchgesetzt werden muss.
 
IV. WEITERES VORGEHEN

Als ein Ergebnis des „1. Flüchtlingsgipfel Rheinland-Pfalz“ der CDU-Landtagsfraktion stellt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Rheinland-Pfalz bis zu 300 Ausbildungsplätze im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe für Flüchtlinge zur Verfügung, um einen konkre-ten Beitrag zur Integration der jungen Menschen aus aller Welt in Deutschland zu leisten. Das haben der DEHOGA-Präsident Gereon Haumann und die CDU-Fraktionsvorsitzende im rheinland-pfälzischen Landtag, Julia Klöckner, MdL, im Nachgang des 1. Flüchtlingsgipfels vereinbart.
Inspiriert von der Teilnahme am ersten Flüchtlingsgipfel hat der DEHOGA mit dem Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Ludwigshafen bereits zwei Modell-Regionen ausgemacht, in denen die betreffenden Kommunen bereit sind, die erwartete Sprachkompetenz seiner Flüchtlinge durch ent-sprechende Deutschkurse herzustellen. Zur Berufsfindung können die Bewerber nach Erlangung der notwendigen Deutsch-Kenntnisse zu drei bis viermonatigen Praktika in die entsprechenden DEHOGA-Ausbildungsbetriebe. Ziel ist es, dass am Ende des Praktikums sowohl der Bewerber als auch der Betrieb zum übereinstimmenden Ergebnis kommen, gemeinsam in eine dreijährige duale Ausbildung im Gastgewerbe zu starten.
Die CDU-Landtagsfraktion wird nach dem 1. Flüchtlingsgipfel weitere Flüchtlingsgipfel folgen lassen, die sich den weiteren Schwerpunktthemen der Flüchtlingspolitik vernetzt widmen werden. Dabei stehen die weitere Vernetzung nichtstaatlicher und ehrenamtlicher Akteure im Vordergrund.
Die CDU-Landtagsfraktion wird beantragen, dass sich die Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“ im weiteren Verlauf gesondert mit der Finanzierung der kommunalen Asylkosten beschäftigen wird. In diesem Zusammenhang wird die CDU-Landtagsfraktion eine Anhörung zur Klärung der Frage mit den Betroffenen auf die Tagesordnung setzen.
 
Das Positionspapier wird in Absprache und durch die Rückmeldung aus den Kommunen und Vor-Ort-Beteiligten kontinuierlich ergänzt, optimiert und angepasst.
Aus den konkreten Vorschlägen folgen konkrete parlamentarische Initiativen der CDU-Landtagsfraktion, damit die Flüchtlingspolitik in Rheinland-Pfalz besser wird. Wir setzen auf Sachpolitik und auf die Zustimmung der regierungstragenden Fraktionen zum Wohle aller Beteiligten, die in der Flüchtlingsfrage vor besonderen Herausforderungen stehen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Trier (BAMF) ist mit zu wenigen Stellen besetzt gerade mit Blick auf die Diskussion um die "sicheren Herkunftsländer". Das Ziel, diese Menschen möglichst zügig zurückzuführen, sodass Kapazitäten vorhanden sind für die wirklich bedürftigen Menschen aus den Kriegsgebieten wie Syrien und dem Irak, setzt aber eine schnellere Bearbeitung voraus. Die Ausländerbehörde braucht für die Rückführung der beispielsweise serbischen Staatsangehörigen die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Diese können wiederum juristisch angefochten werden. Das bedeutet, dass sich die Verfahren, bis ein vollstreckbarer Bescheid vorliegt, in die Länge ziehen können.
Dublin II/III-Abkommen (Personen, die aus Drittstaaten in das Land zurückgeführt werden sollen, in dem Sie zuerst Asyl geltend gemacht haben): Ein Flüchtling kommt aus Syrien und möchte nach Deutschland. Jedoch wird er auf dem Weg in Italien von der Polizei aufgegriffen und stellt einen Asylantrag. Danach kommt er aber illegal nach Deutschland. Dann ist Italien für den Asylantrag zuständig und Deutschland muss, innerhalb von 6 Monaten, die Personen nach Italien zurückbefördern. Diese Zeit wird jedoch aufgrund juristischer "Mittel" häufig überschritten, sodass nur ein Bruchteil der Personen wirklich zurückgeführt wird. Ein Ansatzpunkt wäre eine Ausweitung der Rückführungsfrist und eine bessere Durchsetzbarkeit der bestehenden Gesetze.

Asylfolgeanträge müssen schneller abgelehnt werden, um Drehtüreffekte zu vermeiden. Sinn der Anträge ist es, neue Tatsachen geltend zu machen, die nach der Erstantragstellung eingetreten sind. Leider wird dieses Rechtsmittel allerdings häufig wie folgt genutzt: Der Asylerstantrag wird abgelehnt und nach Bestreiten des Rechtswegs (Klage/Einlegung vorläufiger Rechtschutz) wird den Personen die freiwillige Ausreise angeboten. In vielen Fällen gehen die abgelehnten Asylbewerber dann in Ihr Heimatland zurück um einige Monate später erneut nach Deutschland einzureisen und einen Asylfolgeantrag zu stellen. Bis zur erneuten Ablehnung verbleiben diese Personen dann in unserem Land und haben Anspruch auf Asylbe-werberleistungen und auch Krankenhilfe. Eine Einreisesperre erfolgt bei ei-ner freiwilligen Ausreise nicht. Hier bedarf es einer Neuregelung, sodass auch bei einer freiwilligen Ausreise eine Einreisesperre verfügt werden kann. Außerdem muss die Sinnhaftigkeit der Möglichkeit der mehrfachen Asylfolgeantragstellung grundsätzlich in Frage gestellt werden.