Ellen Demuth: Unterfinanzierung der Krankenhäuser setzt sich fort – Sanierungsstau bleibt

04.04.2017

Auch unter Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler ist ein Abbau des erheb-lichen Investitionsstaus bei unseren Krankenhäusern leider nicht Sicht. Gerade einmal 3 Mio. Euro mehr bei den Bewilligungen für die originäre Landes-Investitions-förderung gegenüber 2014 reichen natürlich bei weitem nicht aus, um die aufgelau-fenen Defizite zu beseitigen. Dies zeigt sich in der Vorstellung des Krankenhaus-investitionsprogramm 2017, welches die Landesregierung in dieser Woche vorstellte.

Die tatsächlichen Ausgaben bei den Fördermitteln durch das Krankenhausfinan-zierungsgesetz (KHG) sind von 2001 bis 2015 von 143,8 Mio. Euro auf 119,8 Mio. Euro im Jahr 2015 gesunken. Die Bewilligungen für große und kleine Investitionen lagen in 2001 bei 71,6 Mio. Euro, in 2015 bei 63 Mio. und nun bei 66 Mio. Euro.

Demuth: „Hier wird deutlich: Selbst mit den von Frau Bätzing-Lichtenthäler angeführten Mitteln aus den Krankenhausstrukturfonds, die hälftig vom Bund kommen, bleibt das Land unter den Förderleistungen von früher.“

In der Praxis bedeutet das, dass den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern seit Jahren hohe Millionenbeträge zu Lasten notwendiger Investitionen vorenthalten werden. Verantwortung für diese Entwicklung tragen auch die früheren Gesundheits-minister Dreyer und Schweitzer. Die zu geringen Mittel werden zusätzlich durch die Baukostensteigerung entwertet.

Die Landesregierung muss nun endlich ihren Widerstand gegen eine authentische Bestandsaufnahme aufgeben. Die Bezifferung des Investitionsstaus in Rheinland-Pfalz  ist die Grundvoraussetzung für eine passgenaue Förderpolitik. Dem verweigert sich auch Frau Bätzing-Lichtenthäler bislang.

Demuth weiter: „Die CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag setzt sich dafür ein dass bei den kommenden Bewilligungen Planungssicherheit für die Krankenhäuser hergestellt wird. Außerdem brauchen wir neue Lösungen zur besseren Finanzierung der Krankenhäuser. Ein erster Schritt wäre hier eine gemeinsame Investitionskostenfinanzierung mit den Krankenkassen. Unter dem Stichwort Bürokratieabbau sollten zudem die Vorteile einer Pauschalförderung gegenüber der bisherigen Einzelförderung auch für Rheinland-Pfalz geprüft werden.“