Parlamentarische Anfragen von Ellen Demuth
Eine sogenannte „Kleine Anfrage“ bezeichnet die schriftliche Anfrage eines/einer Landtagsabgeordneten an die Landesregierung Rheinland-Pfalz.
Die Kleine Anfrage ist ein zentrales Instrument der parlamentarischen Kontrolle. In der Regel wird das Instrument von der Opposition verwendet. Kleine Anfragen beziehen sich immer auf ein konkretes Thema, wie etwa den Bau einer Landesstraße, Personalsituationen an Schulen, Fragen zu Feuerwehr oder Polizei oder warum eine Maßnahme nicht ergriffen wurde.
Maximal sieben Fragen zu einem Thema darf ein Mitglied des Landtages in einer Kleinen Anfrage der rheinland-pfälzischen Regierung stellen. Innerhalb von drei Wochen muss die Regierung schriftlich darauf antworten. Diese Vorgaben sind in der Geschäftsordnung des Landtages Rheinland-Pfalz festgeschrieben (§ 97) festgelegt.
Anfragen von Ellen Demuth, MdL
Alle kleinen Anfragen sind, wenige Wochen nachdem sie durch einen Landtagsabgeordneten gestellt wurden, mit den Antworten öffentlich zugänglich. Meine Anfragen (Abgeordnete seit 2011) finden Sie hier:
Das Auskunftssystem des rheinland-pfälzischen Landtages hält für Sie umfassende Informationen bereit: HIER
16. Wahlperiode: Anfragen der 16. Wahlperiode
17. Wahlperiode: Anfragen der 17. Wahlperiode
18. Wahlperiode: Anfragen der 18. Wahlperiode
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