Zwei Klassen der Grundschule in Waldbreitbach sollen zusammengelegt werden - Demuth setzt sich ein für die Fortführung der Zweizügigkeit

14.07.2021

 

Ellen Demuth berichtet: „Der Schulelternbeirat und die Klassenelternsprecher der beiden ersten Klassen der Waldbreitbacher Grundschule haben mich in einem gemeinsamen Brief angeschrieben. Weil zwei Kinder die erste Klasse wiederholen müssen, sollen nun nach den Sommerferien die 1a und 1b zusammengelegt werden. Denn die zwei Klassen – bisher einmal 12 und einmal 13 Kinder – haben dann zusammen nur noch 23 Schülerinnen und Schüler. Für eine Klassenaufteilung sind eigentlich 25 Kinder notwendig. Die Eltern wehren sich gegen die Zusammenlegung.

Denn, so argumentieren sie, die Corona-Pandemie hat vor allem den Kindern der ersten Grundschulklassen viel abverlangt. Homeschooling und Wechselunterricht waren eine besondere Herausforderung gerade für die Schul-Neulinge. Einige Schüler kamen damit relativ gut zurecht, andere deutlich weniger, haben mir die Klassenelternsprecher der 1a und 1b bei einem Vor-Ort-Termin in Waldbreitbach erzählt. Diese Kinder haben erhöhten Förderbedarf, betonen sie.
Wenn nun die an sich vorschriftsmäßige Zusammenlegung der Klassen erfolgt, befürchten sie weiter Schwierigkeiten gerade für diese Kinder.“

Ellen Demuth weiter: „Ich setze mich dafür ein, dass beide Klassen erhalten bleiben. Denn dies ist rechtlich möglich. Grundsätzlich heißt es laut der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung, dass die Klassenmesszahl auf die Anzahl von 24 Kindern festgesetzt ist für die Klassenstufen 1 bis 4 der Grundschule. In einem wichtigen Passus heißt es weiter, dass bei der Bildung und Fortführung von Klassen aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen Abweichungen von der Klassenmesszahl nach unten oder oben zulässig sind. Diese Entscheidung trifft die Schulbehörde oder mit Genehmigung der Schulbehörde und im Benehmen mit der Gesamtkonferenz und dem Schulelternbeirat die Schulleiterin oder der Schulleiter, so die Vorschrift.

Auch ich sehe, dass viele Kinder Förderbedarf nach einer schwierigen Phase haben, welche sie zudem in ihrem ersten Schuljahr durchleben mussten. Die Zweizügigkeit trägt zudem zum Erhalt des Schulstandortes Waldbreitbach bei. Ich habe die Bildungsministerin in einem Brief um Stellungnahme gebeten, und hoffe, bald aus Mainz eine Antwort zu bekommen.“