Ellen Demuth: Entlastung für Besitzer von Öl- oder Pellet-Heizungen muss zügig auf den Weg gebracht werden

07.02.2023

Um es gleich vorab zu sagen: Der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer kann weiterhin keinen konkreten Zeitpunkt nennen, der Besitzern von Öl-, Flüssiggas oder Pelletheizungen Anspruchsvoraussetzungen und Verfahren zu den versprochenen Entlastungen aufzeigt.

Minister Schweitzer betont allerdings in seiner Antwort auf die Nachfrage der Landtags-abgeordneten Ellen Demuth, dass er dazu im regen Austausch mit Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, stehe, und die Unterstützung seines Ministeriums bei der Erarbeitung eines bundesweit einheitlichen digitalen Antragsverfahrens angeboten habe. Im Rahmen eines ersten Bund-Länder-Gesprächs zur Entlastungs-Problematik am 2. Februar 2023 habe der Bund angekündigt, zeitnah mit dem Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung nebst entsprechender bundeseinheitlicher Vollzugshinweise zur Auslegung auf die Länder zuzugehen.

Ellen Demuth erklärt: „Ich begrüße die Initiative, die Minister Schweitzer ergreift. Der Bund und die Länder müssen sich jetzt schnell einigen. Immerhin sind schon Eckpunkte bekannt: Demnach soll künftig anspruchsberechtigt sein, wer vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 beispielsweise Öl, Pellets oder Flüssiggas gekauft hat und dafür mehr als das Doppelte des durchschnittlichen Vorjahrespreises, dem soggenannten Jahresreferenzwert, gezahlt hat. Dieser Personenkreis soll 80 Prozent der Preissteigerung erstattet bekommen können. Die Obergrenze soll bei 2.000 Euro liegen.

Die Bürgerinnen und Bürger brauchen zügig Klarheit. Bei der Gewährung von Entlastungszahlungen muss zudem bedacht werden, dass niemand vergessen wird. Beispielsweise hat sich auch das Heizen mit Strom verteuert. Dies muss bei der Strompreisbremse berücksichtigt werden.“