Regulierungsmethoden des Unterrichtsausfalls

Ergebnisse der Großen Anfrage der Fraktion der CDU

23.09.2019

Regulierungsmethoden des Unterrichtsausfalls

(Große Anfrage der CDU (Drs. 17/9474 vom 24.06.2019))

Ausgangslage:

Bildungsministerin Hubig verkündet immer wieder, dass es kaum Unterrichtsausfall gebe. Die Schilderungen durch Eltern aus der Praxis zeichnen ein völlig anderes Bild.

In den regelmäßigen Berichten der Landesregierung zum Unterrichtsausfall gibt es drei Spalten: „nicht planmäßig erteilte Unterrichtsstunden“, „Regulierung dieser npeU“ und schließlich als Differenz der „temporäre Unterrichtsausfall“. Nur Letztere gilt in der offiziellen Darstellung als Unterrichtsausfall.

 

Die Große Anfrage zielte darauf ab, die „Regulierung der npeU“ näher zu untersuchen: Welche Regulierungsmethoden gibt es und sind sie qualitativ wirklich mit planmäßig gehaltenem Unterricht gleichzusetzen?

 

Ergebnis:

 

Im Schnitt aller PES-Schulen werden 7,2 % der Unterrichtsstunden (1.744.784 h) nicht planmäßig erteilt.

 

Mehr als die Hälfte davon (54,6 %) werden durch Formen der Umorganisation reguliert. Darunter fallen z.B. das Zusammenlegen von Klassen. (Folge: viel zu viele Kinder in viel zu kleinen Räumen, geringerer Lernerfolg, undzwar für beide davon betroffene Klassen)

 

13,4 % werden über „Selbstbestimmtes Lernen“ reguliert. Dabei bleiben die Schüler allein ohne Lehrkraft im Klassenzimmer.

 

11,4 % werden durch „externe Kräfte“ aufgefangen (d.h. nicht zuständige Kräfte, teilweise ohne entsprechende Qualifikation)

19,0 % werden durch „Mehrarbeit“ aufgefangen (d.h. unbezahlte Überstunden durch nicht zuständige Lehrer)

 

Fazit:

 

Die Regulierungsmethoden entsprechen qualitativ in keinster Weise dem planmäßig zu erteilendem Unterricht. Sie dienen der Verschleierung der Realität in RLP, wonach viel zu viel Unterricht (nämlich 7,2 %) ausfällt und eben nicht adäquat ersetzt wird.