Corona-Pandemie: Ellen Demuth fragt nach: Hochzeitsfeiern und Karnevalssession 2020/21

11.05.2020

Die CDU-Landtagsabgeordnete Ellen erreichen in den letzten Wochen vermehrt Anfragen von Bürgern, die nicht nur mit der Planung ihrer privaten Feiern, sondern auch mit der Vorbereitung der Karnevalssession 2020/21 derzeit im Regen stehen, da niemand weiß, was wann wieder erlaubt und möglich ist.

Demuth erklärt: „Viele Karnevalsvereine, Veranstalter und Künstler benötigen dringend Planungssicherheit bezüglich karnevalistischer Veranstaltungen in der Karnevalssession 2020/2021, denn Verträge mit Künstlern, Lieferanten etc. müssen zeitnah finalisiert oder storniert werden. Ohne rechtliche Grundlage ist dies jedoch schwerlich möglich.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, wie Veranstalter und Vereine bezüglich der Organisation und Planung von karnevalistischen Veranstaltung in der Session 2020/2021 handeln sollen, ob karnevalistische Veranstaltungen 2020/2021 überhaupt stattfinden dürfen und wenn ja, in welcher Art (Prunksitzungen, Frühschoppen, Bälle, Proklamationen, Empfänge) und in welcher Größe bzw. Teilnehmerzahl. Es ist mir wichtig, zu erfahren, welche Auflagen, Abstands- und Hygienevorschriften es für die Durchführung für karnevalistische Veranstaltungen geben wird und auf welcher Rechtsgrundlage Vereine die Zu- oder Absage der geplanten Veranstaltungen treffen sollen.

Vereine teilen mir mit, dass zum Teil bereits Verträge mit den Künstlern und Lieferanten unterzeichnet sind. Im Fall, dass die Veranstaltung von behördlicher Seite nicht stattfinden darf oder sie mangels möglicher Besucherzahlbeschränkungen nicht durchgeführt werden kann, sind oft ehrenamtliche Vorstände von Karnevalsvereinen in der Verantwortung. Ich will daher auch wissen, ob es für solche Fälle rechtliche und finanzielle Unterstützung von der Landesregierung geben wird.

Viele Privatleute sind von der Corona-Pandemie ebenfalls betroffen: Sie haben beispielsweise Hochzeitsfeiern geplant, und müssen sich nun mit der Absage beziehungsweise Verschiebung der Feierlichkeit auseinandersetzen.  

Ich frage daher die Landesregierung, welche Hygieneauflagen und Abstandsregeln Hochzeitspaare bei der Planung und Durchführung ihrer standesamtlichen und kirchlichen Hochzeitsfeierlichkeiten von Juni bis Dezember 2020 einhalten müssen und wie viele Gäste an den Feierlichkeiten teilnehmen dürfen. Viele Paare stehen hilflos vor der Situation, daher lautet eine abschließende Frage: Wo können Hochzeitspaare seitens der Landesregierung Unterstützung und Informationen bezüglich der angemessen Planung der Feierlichkeiten während der Corona-Pandemie erhalten?"

"Immerhin", so Demuth, "planen viele diesen einmaligen Tag in ihrem Leben lange im Voraus, und sehen sich jetzt ihrer Vorfreude beraubt."