Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Demuth: Sexueller Missbrauch von Kindern muss viel härter bestraft werden – Gesamtkonzept zur Bekämpfung und deutliche Erhöhung der Mindeststrafen nötig

16.06.2020

Ellen Demuth spricht sich, wie auch der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, für ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und eine deutliche Erhöhung der Mindeststrafen aus:

„In Deutschland werden Tag für Tag ca. 43 Kinder Opfer sexuellen Missbrauchs, das sind rund 16.000 Kinder im Jahr. Es ist von einer großen Dunkelziffer auszugehen. Auch in Rheinland-Pfalz nehmen die Straftaten, bei denen Kinder Opfer sexueller Gewalt werden, deutlich zu. Aus der rheinland-pfälzischen Kriminalitätsstatistik für 2019 geht hervor, dass insgesamt die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sprunghaft angestiegen sind. Im Bereich der Verbreitung, dem Erwerb, dem Besitz und der Herstellung kinderporno-grafischer Schriften stieg die Zahl um 72,4% an. Auch wenn ein Großteil der Tatverdächtigen Minderjährige waren, zeigen die Zahlen, dass es insgesamt auch einen deutlichen Anstieg bei volljährigen Tatverdächtigen gibt.

 

Wir brauchen dringend ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Fertigung und Verbreitung von Kinderpornografie. Dazu gehört zum einen eine deutliche Verschärfung des Strafrahmens. Zum anderen müssen wir die beteiligten Institutionen stärken. Das beginnt bei den Strafverfolgungsbehörden und reicht bis hin zu den Jugendämtern. Nur wenn wir hier einen klaren Schwerpunkt bilden und den notwendigen personellen, sächlichen und finanziellen Rahmen schaffen, können Fahndungserfolge erzielt werden.“

 

Demuth stellt fest: „Missbrauch an sich ist widerwärtig und muss hart bestraft werden. Dass die Bundesjustizministerin zwischenzeitlich härteren Strafen zugestimmt hat, war überfällig. Im Bereich des sexuellen Missbrauchs und der gewerbsmäßigen Herstellung kinderpornografischer Schriften und Videos ist es nicht mit einer marginalen Anhebung des Strafrahmens getan. Hier ist der Gesetzgeber verpflichtet, den Strafrahmen deutlich anzuheben und keine Kosmetik zu betreiben. Daher fordern wir:

 

Wer Kinder schwer sexuell missbraucht muss für mindestens 14 Jahre ins Gefängnis. Wer Kinder schwer sexuell missbraucht und hiervon Aufnahmen macht und diese veröffentlicht um damit Geld zu verdienen, sollte für mindestens 15 Jahre in das Gefängnis. Denn der sexuelle Missbrauch an Kindern ist ‚Mord an Kinderseelen‘. Diese Straftat muss deshalb auch entsprechend hart bestraft werden. Die betroffenen Kinder leiden ihr Leben lang darunter.“