Ellen Demuth fragt nach: Wahl des Bürgermeisters der VG Bad Hönningen – Wahl soll in Wahllokalen stattfinden

19.06.2020

Die Festsetzung eines neuen Wahltermines für die Wahl eines Bürgermeisters für die Verbandsgemeinde Bad Hönningen liegt in der Verantwortlichkeit der Kreisverwaltung des Landkreises Neuwied, so betont Innenminister Lewentz in einem Antwortschreiben an die Landtagsabgeordnete Ellen Demuth, CDU. Die Aufgaben des Bürgermeisters übernimmt bis zur Ernennung, Vereidigung und Einführung des nächsten Bürgermeisters/ der nächsten Bürgermeisterin die durch die Kreisverwaltung eingesetzte beauftragte Person.

 

Der ursprüngliche Wahltermin am 10. Mai 2020 war aufgrund der Corona-Krise abgesetzt worden, verfügt hatte dies am 19. März 2020 das Innenministerium. Nun liegt es also in den Händen der Aufsichtsbehörde, sprich der Kreisverwaltung Neuwied, einen neuen Wahltermin mit der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaft, der Verbandsgemeinde Bad Hönningen, mit ihrem Beauftragten an der Spitze, abzustimmen.

 

Deutlich wird Innenminister Lewentz bei der Art der Durchführung der anstehenden kommunalen Wahl: „Die Wahl ist als Präsenzwahl, also in Wahllokalen, durchzuführen,“ berichtet Demuth. „Die Landesregierung beabsichtigt nicht, anstehende Kommunalwahlen ausschließlich als Briefwahl vornehmen zu lassen. Auflagen, welche wegen der Corona-Pandemie angeordnet wurden, sind zu beachten, entsprechend der am Wahltag gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung. Dies gilt auch für die Durchführung von Aufstellungsversammlungen und Wahlkämpfen.

 

Einer zügigen Suche nach einem geeigneten Wahltermin noch in diesem Jahr steht somit nichts mehr im Wege. So wie man aus den politischen Gremien der Verbandsgemeinde hört, ist bereits ein Wahltermin im Oktober in Abstimmung," weiß Demuth.