Ellen Demuth Mitglied des Landtages in Rheinland-Pfalz, Mitglied des Kreistages Neuwied, Mitglied des Stadtrates Linz
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Neuigkeiten/ Presse
24.03.2020, 17:06 Uhr
Ellen Demuth: Nachtragshaushalt muss Mittelstand unterstützen, Insolvenzen vermeiden und Arbeitsplätze sichern
Jetzt sofort mit Direktzahlungen des Staates
Ellen Demuth unterstützt die Forderung des Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, an die Landesregierung, die existenzgefährdende Notlage vieler mittelständischer Betriebe und der Solo-Selbständigen im Land durch schnelle unbürokratische Direktzahlungen aus der Landeskasse abzufedern. Gebot der Stunde sei, Insolvenzen zu vermeiden und damit Arbeitsplätze zu sichern. Der vorgesehene Nachtragshaushalt müsse mindestens eine Milliarde Euro umfassen:

"Man kann es gar nicht oft genug betonen: Ohne die Betriebe unseres Mittelstandes geht in unserem Land nichts. Sie stellen Hunderttausende von Arbeitsplätzen zur Verfügung. Es geht hier um Existenzen, um Familien mit Kindern, die auch nach Überwindung der Corona-Krise eine Perspektive brauchen. Das gilt auch für die Solo-Selbständigen. Deswegen muss jetzt alles darangesetzt werden, Insolvenzen zu vermeiden und das Überleben dieser Unternehmen und damit die Existenzgrundlage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sichern. Das geht nur mit staatlicher Hilfe. Der Umfang muss sich nach dem Bedarf richten. Folgende Eckpunkte sind entscheidend: 

1. Der erforderliche Nachtragshaushalt muss mindestens eine Milliarde Euro umfassen.

2. Das Land muss zudem die vom Bund zugesagten Hilfen vorfinanzieren.

3. Das Geld muss schnell an die Unternehmer fließen. Denn in nur wenigen Tagen werden zum Monatsende Gehaltszahlungen fällig, die erste Betriebe aufgrund der eingebrochenen Einnahmen vor riesige Probleme stellen. Sie brauchen jetzt Geld und ihre Angestellten ihr Gehalt. 

4. Je nach Betriebsgröße müssen 5.000 bis 30.000 Euro gezahlt werden. Bayern macht es vor. Dort fließen Hilfsgelder bereits seit Freitag.

5. In dieser besonderen Notlage darf es keine komplizierten Antragsverfahren und -prüfungen geben. Als Grundlage der Auszahlung soll eine eidesstattliche Versicherung ausreichen, dass der akute Bedarf durch die Corona-Krise entstanden ist.

6. Diese Zahlungen müssen als Zuschuss und nicht als Kredit gewährt werden. Denn angesichts der ohnehin schon bestehenden hohen Belastungen vieler mittelständischer Betriebe ohne große Kapitaldecke würden zusätzliche Kreditlasten später zu Insolvenzen führen.“ 

Ellen Demuth betont abschließend: „Wir stehen vor einer riesigen Herausforderung, die wir nur durch mutige Entscheidungen bewältigen können. Dazu gehört auch, dass wir Vertrauen in die Antragsteller haben. Wenn wir zaudern und zögern, verlieren wir wichtige Zeit. Es gilt, jetzt entschlossen zu handeln, um den Schaden für unsere Wirtschaft und den Arbeitsmarkt zu begrenzen."