Ehemaliges Gymnasium Nonnenwerth

Ellen Demuth fragt nach: Rückforderungsansprüche des Landes gegenüber dem ehemaligen Schulträger

11.11.2022

 

Die Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Ellen Demuth, forderte die Landesregierung auf, ihr mitzuteilen, ob das Land Rheinland-Pfalz seine Rückforderungsansprüche aus Zuwendungen für Baumaßnahmen am vormals bestehenden Franziskus-Gymnasium Nonnenwerth gegenüber dem ehemaligen Schulträger Peter Soliman schon geltend gemacht hat.

Ellen Demuth erklärt: „Ich erwarte, dass die Landesregierung die Fördermittel zügig zurückfordert. Immerhin steht hier die Summe von 2,2 Millionen Euro im Raum. Die Landesregierung teilte mir mit, dass die Rückforderungsansprüche des Landes seitens der hierfür zuständigen Bewilligungsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, geltend gemacht werden. Die Durchsetzung des Anspruchs sei dort aktuell Gegenstand eines laufenden Verwaltungsverfahrens. Vor Erlass eines Rückforderungsbescheides müsse zunächst ein Anhörungsverfahren durchgeführt werden. Die Höhe des Rückforderungsanspruches werde nach Abschluss dieses Anhörungsverfahrens und nach rechtlicher Würdigung der entsprechenden Äußerungen des Anspruchsgegners festgelegt.“

„Die Landesregierung erklärte mir, dass ein zeitnaher Abschluss des Verwaltungsverfahren vorgesehen sei, damit der Rückforderungsbescheid erlassen werden könne. Ich werde immer wieder nachfragen, ob die Landesregierung ihren Anspruch geltend gemacht hat. Sie muss öffentliche Gelder, welche in eine private Schule geflossen sind, welche geschlossen wurde, zurückzufordern,“ stellt Ellen Demuth abschließend fest.