Situation der Kitas im Landkreis Neuwied

Ellen Demuth: Land lässt Kommunen mit Kita-Finanzierung weiter im Regen stehen

05.12.2022

Landtagsabgeordnete Ellen Demuth interessierte, wie es um die Ausstattung der Kindertagesstätten im Kreis Neuwied bestellt ist. Daher fragte sie bei der Landesregierung nach, wie viele Plätze zur Verfügung stehen, wie viele Erzieher und Erzieherinnen in den Einrichtungen arbeiten, wie lange Eltern auf einen Platz für ihr Kind warten müssen und wie es um die Sprachförderung der Kinder und vor allem die finanzielle Förderung der Einrichtungen durch das Land bestellt ist.

Aktuell, so teilt Ministerin Hubig mit, stehen im Landkre4is Neuwied 8418 Plätze zur Verfügung. Für das Kita-Jahr 2022/23 wird ein Zuwachs um knapp 240 Plätze erwartet. Weitere Angaben für das darauffolgende Jahr stehen noch nicht zur Verfügung.

Ellen Demuth berichtet weiter aus der Antwort des Bildungsministeriums: „In den beiden Bezirken Kreisjugendamt und Stadtjugendamt Neuwied beträgt die Anzahl des pädagogischen Personals 1.273 Vollzeitäquivalente. Zur Wartezeit für die Eltern und Kinder auf einen Platz macht das Kreisjugendamt leider keine Angaben. Das Stadtjugendamt gibt an, dass derzeit Wartezeiten zwischen ein und zwei Jahren möglich sind. Die sprachliche Förderung wird von Landesseite dahingehend unterstützt, dass man die Personalkostenanteile um einen Anteil zur sprachlichen Förderung erhöht hat. Weitere Förderung könne der örtliche Träger über das Sozialraumbudget bereitstellen.“

„Meine Kritik an der Landesregierung setzt bei der Beantwortung meiner beiden letzten Fragen an,“ betont Ellen Demuth. „Da lese ich schwarz auf weiß, dass die ‚Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes nicht unter Vorbehalt einer möglichen Landesförderung steht, denn die ‚Kindertagesbetreuung ist seit jeher eine kommunale Pflichtaufgabe‘. Und weiter: ‚Das Kindertagesstätten-Gesetz regelt keine konkreten baulichen Anforderungen an die Einrichtungen. Die notwendigen Baumaßnahmen liege in der Zuständigkeit und Verantwortung des Trägers und müssen den Anforderungen des § 45 Sozialgesetzbuch zur Erteilung einer Betriebserlaubnis genügen.‘“

„Diese Antwort übersetze ich so: Die Vorgaben für den Betrieb einer Kindertagesstätte machen der Bund und das Land. Für den Bau und Betrieb verantwortlich sind die Kommunen. Dafür erhalten sie ein ‚Almosen‘ von Landesseite, denn anders kann ich die Unterstützung für Personal und Baumaßnahmen nicht bezeichnen. Nur ein Beispiel aus der Antwort: Die neue kommunale Kita Bullerbü Asbach kostet voraussichtlich 3,4 Millionen €, der Landeszuschuss liegt bei 658.500 Euro. Und so ist es bei den weiteren Beispielen auch: Die Höhe des Landeszuschuss beträgt weniger als 20 %. Es würde sich ja niemand beschweren, wenn die Kommunen mit ihrer finanziellen Ausstattung einen Kitaneu- oder -umbau mit Leichtigkeit schultern könnten. Aber wir wissen alle, dass dies leider nicht der Fall ist.

Viele Kommunen sind damit finanziell überfordert, das notwendige Angebot an Kita-Plätzen sicherzustellen. Sie können den Bedarf nicht decken, da sie an finanzielle Grenzen stossen. Und der Bedarf an Kitaplätzen zieht ja in der Folge auch einen Mehrbedarf an Schulplätzen nach sich.

Ich fordere die Landesregierung auf, endlich die Augen zu öffnen, anstatt mit Schönfärberei, wie wir sie bei dem ‚Gute-Kita-Gesetz‘ erfahren mussten, den Bürgerinnen und Bürgern eine heile Welt vorzugaukeln. Die Kommunen brauchen dringend auskömmliche Unterstützung bei der Bearbeitung ihrer Aufgaben.“