Ellen Demuth begrüßte Seniorengruppe aus Roßbach im Landtag in Mainz

18.01.2023

Landtagsabgeordnete Ellen Demuth erhält in diesen Tagen viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, welche sich als Besitzer von Ölheizungen gegenüber Besitzern von Gasheizungen ungerecht behandelt fühlen.

Ellen Demuth erklärt: „Gaskunden mussten den Dezember-Abschlag für ihre Gasrechnung nicht bezahlen. Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag im Dezember 2022 neben der Strompreis- eine Gaspreisbremse beschlossen. Diese soll zum 1. März 2023 in Kraft treten und rückwirkend ab 1. Januar 2023 die Verbraucher entlasten. 80 Prozent des Gas-Verbrauchs werden auf einen Preis von 12 Cent/kWh gedeckelt. Die restlichen 20 Prozent müssen Verbraucher also zum marktüblichen Preis bezahlen. Als Referenz soll der Verbrauch aus dem Monat September 2022 gelten.“

„Für Bezieher von nicht leitungsgebundenen Brennstoffen wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas gibt es bisher leider noch keine Entschädigung. Dies kritisieren die betroffenen Bürgerinnen und Bürger völlig zu Recht. Zwar hat die Bundesregierung erkannt, dass sie hier nachsteuern muss. Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung wird derzeit allerdings immer noch erarbeitet. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind die Bundesländer, also hier in Rheinland-Pfalz die SPD-geführte Landesregierung. Wann und auf welchem Wege die Beantragung in Rheinland-Pfalz möglich ist, ist bisher nicht bekannt. Um dies herauszufinden, habe ich nun bei der Landesregierung nachgefragt. Ich fordere die Landesregierung und Ministerpräsidentin Malu Dreyer auf, umgehend zu handeln. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssen zügig eine Entlastung beantragen können.“