Defibrillatoren im öffentlichen Raum

Auslegung der Vorschrift für sicherheitstechnische Kontrollen (STK) für automatisch externe Defibrillatoren (AED) nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

30.05.2018

Im öffentlichen Raum, etwa in Versammlungsstätten, Einkaufszentren oder Bahnhöfen, werden seit geraumer Zeit verstärkt automatische externe Defibrillatoren (AED) aufgestellt, zur Laienanwendung und ausgestattet mit einem System zur eigenständigen internen Funktionsanalyse. Zudem müssen die Betreiber regelmäßige sogenannte Sichtprüfungen und weitere Kontrollen der Geräte sicherstellen.

Ebendiese Geräte stehen auch oft in Arztpraxen, wo sie von geschultem Personal bedient werden können. Nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) müssen diese Geräte allerdings regelmäßig auch gebührenpflichtig kontolliert werden.

Warum es diese Ungleichbehandlung gibt, erfragt Ellen Demuth nun in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung, denn die Länder sind für die Ausführung und Auslegung des Medizinproduktegesetzes zuständig.