Ellen Demuth: Situation für Schlaganfallpatienten im Kreis Neuwied

30.11.2018

Die Landtagsabgeordnete Ellen Demuth erfragte bei der Landesregierung in Mainz, welche Auswirkungen das Urteil zur 30-Minuten-Regel bei der Verlegung von Schlaganfallpatienten in eine Neurochirurgische Klinik an den Krankenhäusern im Kreis Neuwied hat. Berechnet wird demnach nicht mehr nur die reine Fahrzeit des Rettungswagens oder Rettungshubschraubers, sondern die Zeit von der Entscheidung des behandelnden Arztes zur Verlegung des Patienten bis zur Übergabe des Patienten an den Neurochirurgen.

Vom Urteil nicht unmittelbar betroffen ist das Linzer Krankenhaus, weil es über keine sogenannte Stroke Unit verfügt (Krankenstation mit spezieller Ausrichtung auf die Behandlung und Pflege von Schlaganfallpatienten). Die Schlaganfalleinheit des Verbundkrankenhauses Dierdorf/Selters befindet sich in Selters und somit im Westerwaldkreis. Asbach, Dernbach und Neuwied verfügen über eine Stroke Unit.

 

Ellen Demuth berichtet weiter: „Experten, die Landesregierung und auch die betroffenen Krankenhäuser im Kreis Neuwied befürchten, dass mit dem Urteil besonders in Flächenländern und im ländlichen Raum die hochwertige Versorgung von Schlaganfallpatienten gefährdet ist. Das Problem besteht darin, dass Krankenkassen Krankenhäusern, welche die Vorgaben nicht erfüllen, die sogenannte Komplexpauschale streichen können. Damit entstünden natürlich wirtschaftliche Schwierigkeiten für die betroffenen Häuser. Würden diese Krankenhäuser dann ihre Stroke Units schließen, ist die flächendeckende Versorgung der Patienten gefährdet.“

 

„Allerdings“, so erklärt Ellen Demuth weiter, „muss eine Lösung des Problems auf Bundesebene erfolgen muss. Die Bundesregierung hat dazu als ersten Schritt Anfang Oktober die Feststellung getroffen, dass die maßgebliche Transportzeit im Operationen- und Prozedurenschlüssel präzisiert werden soll. Für das Jahr 2019 gilt: Es kommt auf die Zeit an, welche der Patient im Transportmittel verbringt. Es soll aber geprüft werden, ob ergänzende gesetzliche Regelungen notwendig sind. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben dazu einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf für ein Pflegepersonalstärkungsgesetz in die Beratungen eingebracht. Dieser zielt vor allem auch darauf ab, dass nicht in bereits abgeschlossene Abrechnungsverfahren eingegriffen werden kann. Voraussichtlich tritt das Gesetz zum 1. Januar 2019 in Kraft.“

 

Zur Beruhigung der Schlaganfallpatienten muss man aber betonen: Die angesprochene 30-Minuten-Regelung betrifft die Patienten, wo die Auflösung des Blutgerinnsels operativ vorgenommen werden muss und daher eine Verlegung notwendig wird. Der Anteil dieser Fälle an allen akuten Schlaganfällen liegt bei vier bis acht Prozent. Statistisch sind im Kreis Neuwied davon bis zu 26 Patienten betroffen. Demuth erklärt: „Demnach reichen in über 90 Prozent der Fälle medikamentöse Maßnahmen aus.“