Karnevalsvereine brauchen Rechtssicherheit für die Session 2020/2021

Ellen Demuth fragte nach: Planung und Organisation von Karnevalsveranstaltungen in der Corona-Krise

15.07.2020

Die Fragen stellte Ellen Demuth auf vielfache Bitten von Karnevalsvereinen an die Landesregierung in Mainz, nun liegt die Antwort des Gesundheits-Ministeriums vor. 

Ministerin Bätzing Lichtentäler stellt unmissverständlich fest: Sinn und Zweck der durch die Gorona-Bekämpfungsverordnungen angeordneten Maßnahmen sei die Verhinderung der Verbreitung von GOVID-19. Die Maßnahmen würden in unterschiedlicher Intensität in die Grundrechte der Menschen eingreifen. Dabei sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Vor diesem Hintergrund müssten die Maßnahmen regelmäßig an den aktuellen Wissensstand und das Infektionsgeschehen angepasst und Geltungsfristen festgelegt werden. Aus diesem Grund hätten sich die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und die Bundeskanzlerin darauf verständigt, dass Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich sei, mindestens bis Ende Oktober 2020 nicht stattfinden könnten.

Ellen Demuth berichtet weiter: „Die Landesregierung erklärt, dass derzeit keine verlässliche Aussage getroffen werden könne, ab welchem Zeitpunkt solche Veranstaltungen wieder möglich sind und unter welchen Auflagen sie stattfinden können.“ Demuth betont: „Die Untersagung betroffener Veranstaltungen wird im Wege einer Verordnung oder durch die zuständige Behörde erfolgen, erklärt die Ministerin.“

„Sofern Karnevalsvereine pandemiebedingt in Liquiditätsengpässe geraten, steht ihnen das Nothilfeprogramm der Landesregierung „Schutzschild für Vereine in Not“ offen,“ führt Demuth weiter aus. „Entsprechende Anträge können Karnevalsvereine an die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur“ richten, die das Programm im Kulturbereich im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz umsetzt.“