Ellen Demuth

Ellen Demuth: Sanierung B42 Umgehung Rheinbrohl kommt erst Ende 2021

Die CDU-Landtagsabgeordnete Ellen Demuth hat erneut bei der SPD-geführten Landesregierung nachgefragt, wann die B42 im Bereich Rheinbrohl endlich saniert wird. Betroffene Anwohner und KFZ-Nutzer wissen um die dortige sehr schlechte Beschaffenheit der Straßenoberfläche, seit Jahren wird die Sanierung angemahnt.

Ellen Demuth erinnert sich: „Im April 2019 hatten wir mit dem Landesbetrieb Mobilität einen Ortstermin in Rheinbrohl. Ortsbürgermeister Oliver Labonde und ich haben eindringlich die überfällige Sanierung der B42 betont. Im Laufe des Jahres hat der Landesbetrieb dann auch Untersuchungen der Fahrbahnbeschaffenheit vorgenommen. Im Jahr 2020 habe ich immer wieder nachgehört, Staatssekretär Becht stellte zuletzt eine Ausschreibung der Maßnahme im Herbst 2020 in Aussicht.“

 

Die Landtagsabgeordnete kritisiert: „Weil dann wieder nichts passierte, habe ich nun erneut nachgefragt. Das Verkehrsministerium gab nun die Auskunft, dass die Sanierung der B 42 Umgehung Rheinbrohl für das 4. Quartal 2021 vorgesehen sei.“

 

Eine belastbare Aussage zur Bauzeit sei derzeit noch nicht möglich, da die erforderlichen Arbeiten im Detail noch abgestimmt werden müssten. So stünden immer noch die Analyse und Auswertungen der 2019 durchgeführten Asphaltuntersuchungen aus, um den baulichen Umfang der Maßnahme genau definieren zu können. Die Dauer der Arbeiten sei ferner von den Anforderungen des Arbeitsschutzes und einer anzustrebenden Minimierung der zeitlichen und/oder räumlichen Verkehrsbehinderungen abhängig. Die Möglichkeiten würden derzeit geprüft und erörtert.

 

Ellen Demuth ärgert das: „Wenn ich das lese, erscheint mir auch der angegebene Zeitpunkt der Sanierung in diesem Hebst fraglich.“

 

Zur Bausubstanz der Lärmschutzwände in diesem Streckenabschnitt antwortet Minister Wissing, dass diese in einem guten bis befriedigenden Zustand seien. Eine Instandsetzung der Lärmschutzwände im Rahmen der geplanten Straßenbaumaßnahme sei daher nicht vorgesehen.

 

„Allerdings schreibt er auch,“ so Demuth, „dass derzeit Art und Umfang betrieblicher Unterhaltungsmaßnahmen zum Schutz der Bausubstanz dieser Wände geprüft werden.