Ellen Demuth ist erfreut: Wirtschaftsministerium bringt Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen auf den Weg
„Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben,“ berichtet Demuth weiter. „Die Unternehmen können gefördert werden, wenn die Energiekosten im letzten Jahr um mindestens das Dreifache gestiegen sind oder der operative Verlust mindestens 5.000 Euro betrug. Die Hilfen werden energieträgerübergreifend gewährt. Unternehmen, die Heizöl oder Pellets einkaufen mussten, können die Förderung auch beantragen.“
In Rheinland-Pfalz hat die Härtefallförderung Energie für den Mittelstand zunächst einen Schwerpunkt im Jahr 2022. Für ein mögliches Förderprogramm im laufenden Jahr sollen die Erfahrungen mit der Energiepreisbremse des Bundes abgewartet werden. Anträge können voraussichtlich im Laufe des Monats März bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden. Allerdings ist das Land Rheinland-Pfalz - wie alle Bundesländer - hier auf den Bund angewiesen, da es sich um Mittel aus dem Fonds zur Stabilisierung der Wirtschaft handelt, die einem strengen parlamentarischen Freigabesystem unterliegen.
Ellen Demuth erklärt: „Unsere kleinen und mittleren Unternehmen sind auf die Hilfen angewiesen. Sie sind der eigentliche Motor unserer Wirtschaft, und beschäftigen weit über die Hälfte aller Arbeitnehmer. Sie brauchen zukünftig planbare und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Dafür muss sich die Landesregierung einsetzen.“