Ellen Demuth teilt mit: Wolfsmanagementplan wird aktualisiert
Staatssekretär Manz erläuterte in dieser Woche, dass die Interpretationen der Recht-sprechung von der Landesregierung sehr genau beobachtet würden, da sie Einfluss auf die Fortschreibung des Wolfmanagementplans hätten. Die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht werde allerdings nicht aufgegriffen, da sie nur eine symbolische Entscheidung wäre und der Wolf dennoch weiterhin eine geschützte Art nach EU-Recht darstelle. Zielführend sei die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zur erleichterten Entnahme von Wölfen. Die bestehenden rechtlichen Grundlagen würden genügend Handlungsspielraum für verhaltens-auffällige Wölfe bieten, betonte Manz.
Der Wolfmanagementplan werde dahingehend geändert, dass zentralen Änderungen bei der Ausweisung von Präventionsgebieten geplant seien. Die Ausweisung solcher Gebiete solle beschleunigt werden. Der Dialog mit den Tierhalterverbänden habe ergeben, diese von sechs auf drei Monate zu verkürzen. Gebiete, in denen das Land Beweidungsprojekte fördert, können zukünftig ebenfalls zum Präventionsgebiet erklärt werden.
Ellen Demuth erklärt: „Ob die geplanten Maßnahmen geeignet sind, Konflikte zwischen Wolf und Herden und nicht zuletzt dem Menschen, zu reduzieren, muss sich erst noch zeigen. Es ist zwar zu begrüßen, dass zukünftig der Aufenthalt von Wölfen in einem Gebiet bereits nach drei Monaten als resident erachtet wird, und damit Präventionsgebiete schneller ausgewiesen werden können. Mögliche Schutzmaßnahmen für Herden werden damit früher und schneller förderfähig.
Die EU hat den Mitgliedsstaaten Spielraum gegeben, wenn ein günstiger Erhaltungszustand der Wolfspopulation erreicht sei. Deren weitere Entwicklung müssen wir im Blick behalten.“
Die Veröffentlichung des aktualisierten Wolfsmanagementplans ist für Juni vorgesehen.