Ellen Demuth: Heizkostenzuschuss für nicht leitungsgebundene Heizungen
Ellen Demuth weist darauf hin, dass der Bund bundeseinheitliche Referenzwerte festgelegt hat. Von den Mehrkosten, welche über der Preisverdoppelung dieser Werte liegen, werden 80 % erstattet. Es sei denn, der Wert liegt unter 100 €, dann erhält man nichts.
Sie betont: „Viele Menschen haben sich Hoffnungen gemacht, dass sie Entlastung erhalten. Tatsache aber ist, dass der Staat seinen Bürgern zumutet, die Verdoppelung der Preise selbst tragen zu können. Erst was darüber hinaus geht, und nur dieser Mehrbetrag, wird zu 80 % vom Staat übernommen. Diese Tatsache haben viele Menschen, die Anträge auf Erstattung gestellt haben, sicher unterschätzt.“
Nähere Informationen gibt es hier: heizkostenhilfe.rlp.de.