Erstattung von Flüchtlingskosten durch das Land
Nachdem der Verfassungsgerichtshof der Landesregierung schon zweimal einen verfassungs-widrigen Umgang mit den Kommunen in Rheinland-Pfalz in Urteilen bescheinigt hat, ist mit dem heute vorgelegten unabhängigen Rechtsgutachten klar, dass auch bei der Erstattung der Flüchtlingskosten, erneut ein Verfassungsbruch durch die Landesregierung angenommen werden kann. Man muss mittlerweile von einer traurigen Tradition sprechen.
Die kommunalen Strukturen haben bei der Unterbringung Geflüchteter schon lange ihre Belastungsgrenze überschritten. Da es sich um eine Aufgabe handelt, die das Land den Kommunen übertragen hat, ist die Vollkostenerstattung die einzig logische Konsequenz.
Die Kommunen bauen mit dem Gutachten dem Land eine Brücke. Die CDU-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung dringend auf, diese Chance zu nutzen. Würden die Kommunen anderenfalls zu einem erneuten Gang vor den Verfassungsgerichtshof gezwungen werden, würde das Verhältnis zwischen Landesregierung und Kommunen endgültig irreparablen Schaden nehmen.“