Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts wird die Kassenärztliche Vereinigung (KV) den Notdienst in den Bereitschaftspraxen Altenkirchen und Andernach nicht mehr anbieten. Sie schließen zum 1. Januar 2024. „Das ist ein schwerer Schlag für die ambulante Versorgung in der Region“, so die Abgeordnete Ellen Demuth.
Hintergrund ist eine höchstrichterliche Entscheidung, wonach sich der Status der Poolärzte, die in den Notdienstambulanzen arbeiten, ändert. „Die Probleme der KV sind nachvollziehbar, aber leider wird der Notdienst in der Region so selbst zum Notfall – mit Folgen für die Patientinnen und Patienten, die deutlich weiterfahren und sicher länger warten müssen.“ Offen sei laut Ankündigung der KV, wie es künftig mit den Nachtdiensten weitergehe, denn angekündigt ist, dass in den Bereitschaftspraxen kein Nachdienst mehr stattfindet. Zu befürchten sei daher, dass viele Patientinnen und Patienten auf die Notaufnahme der Krankenhäuser ausweichen, z. B. in Neuwied. „Das ist ein Bärendienst für die ohnehin schon angespannte Lage in den Krankenhäusern!“ Die CDU-Fraktion im Landtag hat angekündigt, sich für die Sicherung des Bereitschaftsdienstes einzusetzen. „Allerdings ist hier der Bund dringend gefordert, die gesetzliche Regelung anzupassen – sonst droht noch weiteren Bereit-schaftspraxen das Aus.“ Wie es nun für die nächste Zeit praktisch weitergeht, sei die erste Frage.
„Die Probleme der Poolärzte und die daraus resultierenden Folgen sind dem Gesundheitsministerium lange bekannt,“ weiß Ellen Demuth. „Der Zwist zwischen Kassenärztlicher Vereinigung (KV) und Gesundheitsminister Hoch wegen der angekündigten Schließung von Bereitschaftspraxen im Land wäre vermeidbar gewesen. Der Minister hatte es selbst in der Hand.
Doch anstatt zu deeskalieren, tut Herr Hoch, was er immer tut, sobald ein gesundheitspolitisches Problem in Rheinland-Pfalz auftaucht: Schnell und zielgerichtet benennt er Schuldige und attackiert sie hart, um damit von seiner eigenen Verantwortung und seinem eigenen Komplettversagen abzulenken. So auch im o. g. Fall. Hochs Vorwürfe gegen die KV (Kassenärztlichen Vereinigungen) und die Ärzte in Rheinland-Pfalz sind unverschämt, unbegründet und fachlich falsch. Denn, was der Minister und sein Ministerium verschweigen: Das Problem der Poolärzte und die daraus resultierenden Folgen sind bereits seit längerer Zeit bekannt. U. a. deshalb hat der Bundesrat am 12.05.2023 in mehrheitlicher Entscheidung den Bundesgesetzgeber ausdrücklich aufgefordert, dieses Problem mit einer Ausnahmeregelung analog der Notarztregelung zu lösen. Damals wurde extra im Absatz 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln ein Lösungsvorschlag zur Problematik der Poolärzte gemacht. Die Mitglieder des Bundesrats haben diesem Lösungsvorschlag ausdrücklich zugestimmt.“
Wie die Rhein-Zeitung in dieser Woche berichtete, hat Rheinland-Pfalz bei der Abstimmung in der Länderkammer nicht zugestimmt. „Warum, bleibt offen. Es wäre interessant zu erfahren, ob und wenn ja welche eigenen Lösungs-vorschläge das Ministerium unter Minister Hoch in der Zwischenzeit ausgearbeitet hat.