Ellen Demuth kritisiert: Fußgängerampel bleibt für Leutesdorf Zukunftsvision – Vorrang des Autoverkehrs ist unhaltbarer Zustand
Ellen Demuth erklärt: „Seit vielen Jahren bemühen sich die Leutesdorfer in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Bad Hönningen darum, dass dort eine Fußgängerampel installiert wird, bisher ohne Erfolg. Die Zählungen an diesem Überweg ergaben immer wieder, dass zu wenig Fußgänger diese Stelle queren. Dass dort täglich mehr als 12.000 Fahrzeuge durchfahren (Quelle: B42 Fahr-Feldkirchen, 11.479 PKW, 798 Schwerverkehr, Bundesanstalt für Straßenwesen 2022), zählt offenbar nicht.“
Die Abgeordnete weiter: „Wir haben diese unhaltbare Tatsache zum Anlass genommen, bei der Landesregierung nachzufragen. Bei unseren Fragen ging es um die Kriterien für die Aufstellung von Ampelanlagen, um die Ergebnisse von Ortsbesichtigungen, um die Gefährdungseinschätzung, um die Einschätzung zu bestehenden Ampelanlagen an der B42 in Leubsdorf oder in Asbach an der L255, und ganz konkret um die Unterstützung der Landesregierung für das Aufstellen einer Ampel.“
„Das Ergebnis“, so Demuth, Ermtraud und Konitzer, „hat uns einmal mehr ernüchtert. So teilte uns Staatssekretär Andy Becht unter anderem mit, dass der Vergleich zu anderen Örtlichkeiten kein entscheidungsrelevantes Kriterium sei, da man immer die jeweilige Verkehrssituation individuell betrachten müsse. Zuständig für die Entscheidung, ob eine Ampelanlage aufgestellt werde, sei die Verbandsgemeindeverwaltung. Diese müsse unter Einhaltung aller Vorschriften ‚ermessensfehlerfrei‘ entscheiden. Allerdings könnten getroffenen Entscheidungen jederzeit neu überprüft werden.“
„Die Verbandsgemeinde war in diesem Jahr auch schon aktiv“, weiß Ellen Demuth. „Im März haben in Absprache mit der Polizeiinspektion Neuwied verdeckte Verkehrskontrollen stattgefunden. Dabei wurde ein ‚überwiegend‘ verkehrsgerechtes Verhalten der Verkehrsteilnehmer festgestellt. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird den Gefahrpunkt im Auge behalten und neue Verkehrs- und Fußgängerzählungen durchführen.“
Ellen Demuth kritisiert abschließend die generelle Vorgehensweise: „In der Antwort der Landesregierung ist die Rede von Mindestfrequentierungen, sowohl des Fußgänger- als auch des fließenden Verkehrs die Rede. Wenn man von letzterem ausgeht, liegt in meinen Augen die Voraussetzung zur Installation einer Fußgängerampel vor, unabhängig von der Anzahl der Fußgänger. Ich werde mich gemeinsam mit Jan Ermtraud und Markus Konitzer weiter dafür einsetzen.“