Ellen Demuth MdB begrüßt Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz – Kinder früher und gezielter fördern – rund 10.000 Kita-Kinder im Wahlkreis
Ellen Demuth MdB, die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen, begrüßt den Kabinettsbeschluss zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz. Mit dem Gesetz sollen erstmals bundesweit einheitliche Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung geschaffen werden. Im Mittelpunkt stehen eine frühzeitige Erfassung des Sprach- und Entwicklungsstands und eine gezielte Förderung von Kindern mit Unterstützungsbedarf. In den Landkreisen Neuwied und Altenkirchen werden rund 10.000 Kinder im Kita-Alter zwischen zwei und sechs Jahren betreut.
Ellen Demuth MdB, die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen, begrüßt den Kabinettsbeschluss zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz. Mit dem Gesetz sollen erstmals bundesweit einheitliche Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung geschaffen werden. Im Mittelpunkt stehen eine frühzeitige Erfassung des Sprach- und Entwicklungsstands und eine gezielte Förderung von Kindern mit Unterstützungsbedarf. In den Landkreisen Neuwied und Altenkirchen werden rund 10.000 Kinder im Kita-Alter zwischen zwei und sechs Jahren betreut.
„Die Grundlagen für den späteren Bildungsweg werden lange vor dem ersten Schultag gelegt. Wenn heute jedes vierte Kind die Grundschule verlässt, ohne ausreichend lesen zu können, müssen wir früher ansetzen. Besonders die Sprache entscheidet darüber, ob Kinder im Unterricht mitkommen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Förderbedarf muss deshalb früh erkannt werden, damit Kinder rechtzeitig die Unterstützung bekommen, die sie brauchen“, sagt Demuth.
Künftig soll der Sprach- und Entwicklungsstand spätestens im Alter von vier Jahren verbindlich erfasst werden. Wird Förderbedarf festgestellt, sollen entsprechende Bildungs- und Förderangebote folgen. Gleichzeitig sollen Kitas mit einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen gezielt gestärkt werden. Je nach Größe sind dort zusätzliche Personalstellen für die Begleitung der sprachlichen Bildung und die Kita-Sozialarbeit vorgesehen. In jedem Bundesland sollen mindestens zehn Prozent der Kindertageseinrichtungen von dieser besonderen Unterstützung profitieren.
„Die Länder weisen zu Recht darauf hin, dass neue Qualitätsstandards auch finanziert werden müssen. Der Bund lässt sie mit den zusätzlichen Aufgaben aber nicht allein. Von 2027 bis 2034 unterstützt er die Länder zum anteiligen Ausgleich der Mehrbelastungen mit insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro. Zusätzlich stellt der Bund von 2026 bis 2029 über ein Investitionsprogramm vier Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung sowie Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur bereit. Auf Rheinland-Pfalz entfallen daraus rund 194 Millionen Euro, die das Land
vollständig für die Kindertagesbetreuung einsetzen will. Gleichzeitig treten die Vorgaben schrittweise in Kraft, damit
Länder, Kommunen und Träger die notwendigen Strukturen aufbauen können“, erklärt die CDU-Abgeordnete.
„Gute Bildungschancen dürfen nicht davon abhängen, in welches Elternhaus ein Kind geboren wird. Mit früher
Förderung und zusätzlicher Unterstützung für Kitas in besonders herausfordernden Lagen setzen wir dort an, wo
Unterschiede entstehen. Das ist nicht nur eine Frage der Bildungsgerechtigkeit. Angesichts des Fachkräftemangels ist es auch eine Zukunftsfrage für unser Land“, so Demuth abschließend.