Ellen Demuth

Demuth fragt nach – Erneute Kleine Anfrage

Fremdwährungskredit in Bad Hönningen


Mainz. Die CDU-Landtagsabgeordnete Ellen Demuth hat im Schuldenskandal um die Verbandsgemeinde Bad Hönningen eine weitere kleine Anfrage an die Landes-regierung gestellt.

Im Juni 2013 hatte der Rechnungshof Rheinland-Pfalz im Kommunalbericht 2013 Stellung bezogen zur Aufnahme von Fremdwährungskrediten. Besonders mahnt er hier das Treffen von Vorsorge gegen Wechselkursrisiken an.

Der Rechnungshof befasst sich in seinem Bericht weiter mit Krediten zur Liquiditätssicherung, welche nach § 105 Abs.2 GemO nur mit einer Laufzeit von einem Jahr aufgenommen werden dürfen. Seit dem September 2008 lässt das Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur jedoch auch längere Laufzeiten zu. Daher sehen die Kommunen, so der Rechnungshof, nun die Notwendigkeit der Zinssicherung und –optimierung durch Derivatgeschäfte.

 

Vor diesem Hintergrund fragt Demuth die Landesregierung:

 

1.    Ob die Landesregierung die Auffassung des Rechnungshofes teilt, dass Fremdwährungskredite, wie der der VG Bad Hönningen ohne Absicherung gegen Wechselkursrisiken, unter das kommunalrechtliche Spekulationsverbot fallen. Falls nicht, warum nicht?

2.    Ob nach Meinung der Landesregierung auf die Aufnahme eines Liquiditätskredites in Fremdwährung nicht die Bestimmungen der Nr. 3.4 der Verwaltungsvorschrift zu § 103 GemO hätten angewendet werden müssen, da der mehr als ein Jahr laufende Kredit eher den Charakter eines Investitionskredites trage.

3.    Inwieweit die Landesregierung Handlungsbedarf sehe, die fehlenden Regelungen in der VV zu § 105 der GemO zu ergänzen und zu novellieren.

4.    Inwieweit der Kämmerer einer Verbandsgemeinde sich nach den Paragraphen 103 und 105 der GemO Rheinland-Pfalz sowie bezügliche Nummern in der VV zu richten habe.