Positionspapier der CDU Landtagsfraktion zur Umsetzung des Mindestlohns
Durch die Einführung eines allgemeinen verbindlichen Mindestlohns sollte ein ausgewogener Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt werden. Das steht politisch auch überhaupt nicht zur Disposition. Zum 1. Januar 2015 ist deshalb ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro Brutto je Zeitstunde eingeführt worden.
Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, mögliche Probleme bei der Umsetzung zu berücksichtigen.
Wir brauchen rasche Korrekturen bei der Umsetzung des Mindestlohns auf der Grundlage einer umfassenden Evaluation.
Die CDU – Landtagsfraktion hat am 3. Februar 2015 ein Praxisgespräch zum Erfahrungen mit dem Mindestlohn durchgeführt, an der über 100 Vertreter aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen und aus betroffenen Vereinen und Verbänden teilgenommen haben. Von allen Seiten wurde grundlegende Kritik vorgetragen.
Die Umsetzung des Mindestlohns gehe, so die Teilnehmer des Gesprächs, an der Wirklichkeit vorbei und berücksichtige geltendes Recht und geltende arbeitsrechtliche Vereinbarungen nicht. Insbesondere Reglementierung und tatsächliche Wirkung im Sinne einer Kontrolle der Mindestlöhne stehen offenbar in keinem Verhältnis zu einander. Nicht akzeptabel und realitätsfern ist auch der Generalverdacht, unter den Unternehmen sich für ihre Personalwirtschaft gestellt sehen.
· Der Dokumentationsaufwand ist übertrieben.
· Die Dokumentationspflichten sind nicht differenziert genug.
· Ehrenamtliche Tätigkeit wird in Frage gestellt.
· Die Leistung von Dokumentation wird überschätzt.
· Es mangelt an Flexibilität.
Die Bestimmungen zur Umsetzung des Mindestlohns müssen umgehend überarbeitet werden.
Die CDU-Fraktion fordert, dass die Umsetzung des Mindestlohns korrigiert, entbürokratisiert und flexibilisiert wird.
1. Nur relevante Dokumentation ist sinnvoll:
Für die Branchen des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes soll die Dokumentationspflicht für Arbeitszeiten auf die Arbeitnehmer beschränkt werden, bei denen die Höhe der monatlichen Entlohnung für die Einhaltung des Mindestlohns wirklich relevant werden kann. Die jetzt festgelegte Grenze für den Entfall der Dokumentationspflichten von über 2958 Euro/Monat ist erheblich abzusenken. Regelungen in Arbeitsverträgen zu Dauer und Gestaltung der Arbeitszeit und zur Entlohnung müssen erleichternd berücksichtigt werden.
2. Der Dokumentationsaufwand muss verhältnismäßig sein:
Die Erfassung der Arbeitszeiten muss nicht generell alle 7 Tage erfolgen. In Branchen mit ausgeprägter Saisonarbeit wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe, der Landwirtschaft und dem Einzelhandel müssen auch Arbeitszeitkonten anerkannt werden. Für Minijobs und den Mittelstand muss es verhältnismäßige Regelungen geben.
3. Das Ehrenamt darf nicht Opfer des Mindestlohns werden:
Es müssen zuverlässige Festlegungen getroffen werden, damit ehrenamtliche Tätigkeiten vom Mindestlohn und den damit verbundenen Dokumentationspflichten befreit werden. Die Regelungen müssen den besonderen Bedingungen des Vereins- und Verbandswesens gerecht werden. Politik und Verwaltung müssen der Ehrenamtlichen geeignete Informationen und Hilfestellungen anbieten. Eine undifferenzierte Anwendung des Mindestlohns würde hier tragende Strukturen der gemeinnützigen Vereinsarbeit gefährden.
4. Überforderung ist zu vermeiden:
Die Haftung für die Einhaltung der Bestimmungen bei beauftragten Subunternehmen überfordert viele Betriebe. Besonders kleinere Betriebe sind nicht in der Lage, entsprechende Kontrollen wahrzunehmen. Auch die Gewähr für korrekte Angaben in den Betrieben selbst kann nicht ohne Weiteres übernommen werden. Dokumentation allein ist keine Garantie. Das muss im Gesetzesvollzug beachtet werden.
5. Flexible Lösungen müssen möglich bleiben:
Die Regeln für die Dauer von Berufspraktika müssen flexibler sein. Sie entsprechen so nicht den Bedürfnissen z.B. von Studien- oder Ausbildungsgängen mit Praktika und den Interessen von Studierenden. Es muss möglich sein, Praktika sinnvoll zu verlängern, ohne in Konflikt mit den Bestimmungen des Mindestlohngesetzes zu geraten.
In Unkenntnis der tatsächlichen Situation hat Sozialministerin Bätzing-Lichtenthäler in der Landtagssitzung vom 29. Januar 2015 behauptet, Fragen zu Umsetzungsproblemen beim Mindestlohn würden hochgeschaukelt. Sie hat die Meinung vertreten, dass die Dokumentationspflichten zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes der effektiven Durchsetzung des Mindestlohns und der Rechtssicherheit dienten. Sie hat diese insbesondere auch hinsichtlich der Stundenzahlen im Bereich der geringfügen Beschäftigung als extrem wichtig bezeichnet. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes für den Mittelstand war für sie nicht nachweisbar. Eine zeitnahe Evaluierung der Umsetzung des Mindestlohngesetzes hielt sie für nicht sachgerecht und zielführend.
Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung ihre Haltung korrigiert und die Forderungen der CDU-Fraktion unterstützt.