Demuth: Kleine Anfrage zum Thema Kostenübernahme Schülerbeförderung
Ellen Demuth stellt nun eine Anfrage an die Landesregierung in Mainz, um die bisher unbefriedigende Situation einer hoffentlich befriedigenden Lösung zuzuführen.
Demuth möchte wissen, warum eine Fahrtkostenerstattung durch das Land Rheinland-Pfalz erfolgt, wenn Schülerinnen und Schüler eine öffentlich-rechtliche Schule in Nachbarbundesländern besuchen, und warum dies bei anerkannten Ersatzschulen in privater Trägerschaft nicht so gehandhabt wird.
Demuth: „Hier erfolgt eine Ungleichbehandlung. Fahrtkosten zu öffentlichen Schulen in NRW werden übernommen, und die zu privaten anerkannten Schulen nicht. Hier muss gehandelt werden.“
Weiterhin möchte Demuth informiert werden, ob es private Schulen außerhalb von Rheinland-Pfalz gibt, die Zuschüsse vom Land Rheinland-Pfalz erhalten, und welche Bedingungen dafür gegebenenfalls erfüllt werden müssen.
Demuth: „Die Landesregierung muss hier erklären, warum eine Ungleichbehandlung in der Fahrtkostenerstattung erfolgt. Ich möchte an dieser Stelle wissen, ob eine gesetzliche Änderung geplant ist, welche der offensichtlichen Ungleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern entgegenwirkt. Um eine Gleichbehandlung sicherzustellen, müssen auch Fahrtkosten zu privaten Schulen in NRW übernommen werden.“