Hahn-Verkauf/Prüfempfehlungen von KPMG an LReg
Trotz grundsätzlicher Freigabe empfiehlt KPMG in ihrem Abschlussstatement vom 30. Mai 2016 dezidiert eine Kontaktierung bzw. Überprüfung der Einzel-Gesellschafter der Shanghai Yiqian Trading Co (SYT). Grund für diese Empfehlung ist die Tatsache, dass aufgrund der Onlinerecherche von KPMG nicht ausgeschlossen werden könne, dass beide Personen in Gerichtsverfahren (lawsuits) und Zwangsvollstreckungen (legal enforcement) verwickelt seien.
Die KPMG betont zwar, dass die Namen in China recht häufig seien, eine Zuordnung daher nicht getroffen werden könne, dennoch empfehlen die Wirtschaftsprüfer aber eine weitere Abklärung dieses Umstandes. Von der Rhein-Zeitung auf diese Empfehlung angesprochen und nach Handlungskonsequenzen befragt, antwortet das zuständige Innenministerium: „Diese Handlungsempfehlung wurde dem Land vor Vertragsabschluss nicht mitgeteilt“ (Rhein-Zeitung 13. Juli 2016).
Diese Empfehlung hinsichtlich Gesellschafter-Überprüfung findet sich allerdings bereits im Zwischenbericht der KPMG vom 20. April 2016. Wir verlangen von Frau Dreyer eine Antwort auf die Frage, wie sie in den vergangenen 3 Monaten mit dieser eindeutigen Überprüfungsempfehlung umgegangen ist bzw. welche Konsequenzen sie aus dieser Empfehlung gezogen hat.“