Ellen Demuth: Durchsetzung des Durchfahrtverbotes für LKW auf der B42 weiter schwierig
Eine Anordnung des Verkehrsministeriums in Mainz aus dem März im Jahr 1971 setzte ursprünglich diese Sperrung in Kraft. Allerdings blieb die Wirkung dieser Anordnung bis heute fragwürdig.
Die Landesregierung betont nun erneut in der Antwort auf eine aktuelle Kleine Anfrage von Ellen Demuth, dass zumindest die Sperrung in Richtung Bonn keine Probleme darstellt. Sie gibt allerdings zu, dass auf Grund der Bedenken des Landes Nordrhein-Westfalen die vielfältigen Bemühungen der Rheinland-Pfälzer für eine Sperrung in Richtung Süden ins Leere laufen.
Nordrhein-Westfalen bezieht sich in seiner Begründung auf eine Wendemöglichkeit in Rheinbreitbach, deren Anschlussast auf nordrheinwestfälischem Gebiet beginnt, und so auch dort einen Beschilderung erforderlich machen würde. Dies lehnt das Land NRW ab, und bringt als Grund auch mögliche Verkehrsverlagerungen mit all ihren Auswirkungen nach Nordrhein-Westfalen an.
Die mögliche Wendemöglichkeit im Bereich Unkel-Scheuren wird von der rheinland-pfälzischen Landesregierung völlig außer Acht gelassen. Demuth: „Große LKW könnten auf rheinland-pfälzischem Gebiet ohne Probleme zurückgeschickt werden, und auch die notwendige Beschilderung bräuchte nur auf rheinland-pfälzischer Seite aufgestellt werden.“
Aktuell wurde in diesem Zusammenhang bekannt, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW ab April 2018 auf der „Drachenbrücke“ im Verlauf der B42 in Königswinter aus statischen Gründen jeweils eine Fahrspur in beide Richtungen sperren wird. Die spezielle Konstruktion der „Drachenbrücke“ könne das Traggerüst sehr plötzlich brechen lassen, haben aktuelle Berechnungen ergeben, und damit große statische Defizite aufgezeigt. Sanierungsmaßnahmen sind dort erst ab 2019 geplant, auch im Bereich der danach folgenden Tunnel.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW führt auf seiner Internetseite unter anderem aus, dass auch mehr als 800 LKW täglich diese Strecke benutzen, und daher eine Entlastung des Brückenbauteiles unabdingbar ist. Für die LKW gäbe es keine Alternativstrecke.
Demuth: „Auch vor diesem Hintergrund stellt sich mir die Frage, warum die Landesregierung Nordrhein-Westfalen nicht schon viel früher den LKW-Verkehr umleitet und dies auch kontrolliert. Offenbar hat sie vergessen, dass eine entsprechende Beschilderung im Bereich der A59 zwischen den BAB-Anschlussstellen 38 Troisdorf und 39 St. Augustin-West schon seit Jahren steht. Der Schwerlastverkehr gehört in seiner Masse nun einmal nicht auf die dazu nicht ausgebauten Bundesstraßen. Allein die Schäden auf der B42 zwischen Neuwied und Rheinbreitbach beweisen dies eindeutig.
Ich kann nur erneut an die rheinland-pfälzische Landesregierung appellieren, ihre Haltung in dieser Sache zu überdenken und mit den Kollegen auf nordrhein-westfälischer Seite eine zufriedenstellende Lösung zu erarbeiten, “ fordert Demuth das FDP-geführte Verkehrsministerium auf.
Quelle Informationen Drachenbrücke: www.strassen.nrw.de/de/presse/meldungen/2018/pi2017-2-3312.html