Ellen Demuth

Ellen Demuth: Landtag Rheinland-Pfalz verabschiedet Gesetzesänderung – CDU lehnt Änderung bei anstehender Fusion von Bad Hönningen ab

Das Landesgesetz über Maßnahmen zur Vorbereitung der Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden wird um einen Absatz für die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bad Hönningen erweitert

 
Am ersten Plenartag im Juni-Plenum verabschiedete der Landtag mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD, FDP und Grünen die Änderung des Landesgesetzes über Maßnahmen zur Vorbereitung der Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden. Betroffen von der Änderung ist die Verbandsgemeinde Bad Hönningen. Das Gesetz wurde um folgenden Absatz erweitert:

„Bis zur Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bad Hönningen wird keine Bürgermeisterin oder kein Bürgermeister dieser kommunalen Gebietskörperschaft gewählt. Für einen Zeitraum bis zur Gebietsänderung kann die Kreisverwaltung des Landkreises Neuwied eine beauftragte Person, der die Aufgaben der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Hönningen obliegen, bestellen. Die Kosten für die beauftragte Person trägt die Verbandsgemeinde Bad Hönningen.“

Ellen Demuth, MdL, erklärt dazu: „Ein Gesetz zur Fusion Bad Hönningen – Linz liegt zum heutigen Zeitpunkt selbstverständlich noch nicht vor, denn die Beratungen, ob freiwillig oder unter Zwang, sind zum jetzigen Zeitpunkt ja noch nicht abgeschlossen. Da das Gesetz zur Einsetzung eines Beauftragten jedoch der Vorbereitung der Gebietsänderung von Verbandsgemeinden dient, haben wir als CDU-Landtagsfraktion diesen Gesetzesentwurf abgelehnt. Denn zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, ob es zu einer freiwilligen oder einer Zwangsfusion kommt.

Zwangsfusionen lehnt die CDU-Landtagsfraktion ausdrücklich ab. Wir lehnen daher  jeglichen Versuch der Landesregierung ab  – so auch diese vorliegende Gesetzesänderung – welcher einer Vorbereitung einer möglichen Zwangsfusion dient.

Ein Beauftragter ist kein vom Volk gewählter und legitimierter Bürgermeister. Als CDU- Landtagsfraktion halten wir es für bedenklich, einen solchen Beauftragten über einen so langen Zeitraum zu stellen, da die demokratische Legitimation fehlt.“