Rheinland-Pfalz hat die Beschlüsse aus der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs am Mittwoch dieser Woche heute in eine Landesverordnung umgesetzt:
Die wichtigsten Änderungen finden Sie nachfolgend im Überblick:
1) Neu ist, dass ab Montag in allen Geschäften der Verkauf auf einer Fläche von bis zu 800 qm² möglich ist. Dabei ist nicht die Gesamtgröße des Geschäfts maßgeblich, sondern die Verkaufsfläche. Größere Geschäfte können also einen Teil ihrer Fläche abtrennen.
2) Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen. Das gleiche gilt für den Fahrradhandel, den Autohandel, den LKW-Handel und für Auto-Waschanlagen.
3) Abstandsregelungen, Hygieneauflagen und vor allem die Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 10 qm² gelten für alle weiterhin.
4) Von Montag an ist der Straßenverkauf von Eis zulässig.
5) Wochenmärkte können mit einem erweiterten Sortiment bestückt werden.
6) Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.
7) Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.
8) Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen Spielplätze bleiben geschlossen.
Ellen Demuth betont: "Dies sind erste Lockerungen. Wichtig ist weiterhin, sich dizipliniert im Umgang mit anderen Menschen zu verhalten."