In seiner Sitzung Anfang Dezember wird der Bundesrat sich unter anderem mit der Thematik der Ganztagsbetreuung an Grundschulen befassen.
Ellen Demuth stellt fest: „Dies ist, nach der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz in Kindertagesstätten, die logische Konsequenz, welche Eltern von uns erwarten. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss weit vorne auf der politischen Agenda stehen, das spiegelt sich auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD im Bund wieder. Bei der Umsetzung dieses Vorhabens gibt es schon eine Verständigung, wie der Rechtsanspruch inhaltlich ausgestaltet werden soll. Der Bund wird 3,5 Milliarden Euro investieren und sich zusätzlich an den Betriebskosten beteiligen. Der Rechtsanspruch soll bis zum Jahr 2025 umgesetzt werden.“
„Ich erwarte, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung sich bei der Sitzung des Bundesrates Anfang Dezember dafür einsetzt, dass eine grundsätzliche Einigung zwischen dem Bund und den Ländern erfolgt,“ erklärt Ellen Demuth. „Das sind wir den Familien schuldig.“