Ellen Demuth und Christian Baldauf: Ortsumgehung Straßenhaus lässt weiter auf sich warten
Die Frage, welche Anstrengungen zur Durchführung eines beschleunigten Planverfahrens für den Bau der Umgehung Straßenhaus unternommen werden, beantwortet das Verkehrsministerium allgemein, indem darauf verwiesen wird, dass die straßenrechtliche Planfeststellungsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung alle Möglichkeiten nutzte, die Verfahren zu beschleunigen und schnellstmöglich durchzuführen. Ein digitaler Erörterungstermin für alle am Verfahren Beteiligten werde allerdings derzeit nicht in Betracht gezogen.
Demuth berichtet weiter: „Der Lärmschutz für die Anwohner ist im Rahmen der Lärmvorsorge Bestandteil der Planungen und wird beim Bau auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen berücksichtigt. Zum Thema aktueller Planungsstand wird mitgeteilt, dass die im Rahmen der Planoffenlage eingegangenen Einwendungen zu verschiedenen Aspekten derzeit vom zuständigen Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz genauer geprüft und untersucht werden.“
Christian Baldauf führt weiter aus: „Da sich das Verfahren schon so lange hinzieht, wollten wir wissen, welche Probleme und Fragestellungen noch gelöst werden müssen. Hier antwortete man uns sehr allgemein, dass wie bei jedem Planungsverfahren auch hier die Alternativen-Untersuchung und die Untersuchung möglicher Beeinträchtigungen auf Natur und Umwelt umfassend durchzuführen seien.“
Ellen Demuth wirft ein: „Dabei hatten man mir schon im Juni 2018 geantwortet, dass die von der Bürgerinitiative geforderte alternative Tunnelvariante für die Umgehung Straßenhaus nach eingehender fachlicher Prüfung aus wirtschaftlichen und technischen Gründen ausgeschlossen wurde. Seit dieser Zeit sind die Einwendungen und Stellungnahmen aus dem Planfeststellungsverfahren in der Bearbeitung.“
Die beiden Abgeordneten abschließend: „Der zeitliche Rahmen und die Finanzierung des Projektes interessierte uns natürlich auch. Hier erhielten wir die Auskunft, dass das Vorhaben der B 256 Ortsumgehung Straßenhaus im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im vordringlichen Bedarf eingestuft sei. Der zeitliche ist jedoch erst auf das Jahr 2030 ausgelegt. Ein rechtssicheren Planfeststellungsbeschluss soll schnellstmöglich erlassen werden. Die erforderlichen Finanzmittel seien im Landeshaushalt vorgesehen.“
„Der genannte Umsetzungshorizont sollte unbedingt zeitlich vorgezogen werden,“ fordern Demuth und Baldauf einmütig.