Jahresbericht 2023 des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz
Unter der niedrigen Investitionsquote leiden vor allem die Digitalisierung und der Straßen- und Infrastrukturausbau. Die Landesregierung lässt ihre Infrastruktur sehenden Auges verkommen, das zeigen marode Straßen und Brücken, abgewirtschaftete Gebäude und fehlende energetische Sanierungen.
Dabei macht die Finanzsituation deutlich: Es liegt nicht am fehlenden Geld – es liegt an der Inkompetenz und am mangelnden Gestaltungswillen der Landesregierung, wichtige Investitionen anzugehen. So steigen die Haushaltsausgabereste erneut erheblich, jetzt auf das neue Rekord-Niveau von 2,8 Mrd. €. Kritik äußert der Rechnungshof darüber hinaus an den zunehmenden Schattenhaushalten der Landesregierung, die nicht mehr der parlamentarischen Kontrolle unterliegen.“
Dieses Vorgehen werde die CDU-Landtagsfraktion werde nun rechtlich prüfen lassen, erklärt Demuth. Es müsse geprüft werden, ob der Grundsatz der Haushaltsklarheit und -wahrheit mit diesen Schattenhaushalten verfassungsrechtlich vereinbar sei.
Kritisch äußert sich der Rechnungshof auch zu zahlreichen Einzelthemen, bei denen er im Zuge von Prüfungen auf Versäumnisse und Fehlentwicklungen gestoßen ist. Demuth nennt Beispiele aus dem Bericht: „Mangelhaftes Management attestiert der Rechnungshof dem Landesbetrieb Bauen (LBB). Die mangelhafte Organisationsstruktur der Behörde führt dazu, dass wichtige Bauvorhaben zu teuer und nicht zeitnah durchgeführt werden. Besonders bei Planungen durch Ingenieurbüros führen unnötige Doppelstrukturen zu enormen Defiziten bei der effizienten Umsetzung der Bauvorhaben. Mit Blick auf die notwendigen energetischen Sanierungen ist besonders schwach, dass beim LBB offensichtlich kein strukturiertes Instandhaltungsmanagement existiert. Das gleiche Urteil fällt der Rechnungshof auch für die Uni-Medizin in Mainz.“
Demuth fordert: „Beim Thema Bauen muss das Land umgehend nachsteuern und kompetente handlungsfähige Strukturen aufbauen. Unsere Fraktion wird im weiteren Entlastungsverfahren gegenüber der Landesregierung die im Jahresbericht benannten Punkte intensiv prüfen und gegebenenfalls parlamentarisch aufgreifen.“