Ellen Demuth

26. und 27. Plenarsitzung des Landtages am Mittwoch und Donnerstag in Mainz

Themen und Initiativen der CDU Landtagsfraktion

In der ersten Maiwoche kommt der Landtag zu seiner 26. und 27. Sitzung im Plenum zusammen. Lesen Sie hier, welche Schwerpunkte die CDU Landtagsfraktion in der Debatte setzt.
 I.          AKTUELLE STUNDEN
 
1.     „Prüfverfahren der EU-Kommission zum Nürburgring-Projekt und mögliche Konsequenzen für den Landeshaushalt“
 
Die CDU-Landtagsfraktion hat eine aktuelle Stunde zum EU-Beihilfeverfahren am Nürburgring und den möglichen Auswirkungen auf den Landeshaushalt beantragt.
 
Es wurde bekannt, dass die EU-Kommission ein förmliches Prüfverfahren eröffnet hat, ob es sich bei der Finanzierung des Nürburgring-Projekts um europarechtswidrige Beihilfen handelt.
 
Aus dem Eröffnungsbeschluss ergibt sich, dass die EU-Kommission wesentlich kritischere und auch detailliertere Nachfragen hat, als die Landesregierung das bislang dargestellt hat. Die Landesregierung muss sich nun erklären, warum sie diese Problematik so lange ignoriert hat. Darüber hinaus muss darüber gesprochen werden, welche Haushaltsrisiken auf das Land zukommen, wenn die Nürburgring Gesellschaft wirklich 525 Mio. Euro an Beihilfen zurückzahlen muss.
 
2.     „Auswirkungen der ungeklärten Führungsfrage innerhalb der Landesregierung auf die Landespolitik“
 
Seit einigen Wochen ist die Nachfolgedebatte um Ministerpräsident Beck in vollem Gange. Die SPD-geführte Landesregierung in Rheinland-Pfalz ist zurzeit handlungsunfähig. Kurt Beck, der langjährige Ministerpräsident scheint amtsmüde, glaubt man zahlreichen Medienberichten. Noch vor der Wahl hat er seinen Wählerinnen und Wählern versprochen: „Ich bleibe bis zum Ende der Legislaturperiode.“ Jetzt wird darüber geredet, dass bereits in der zweiten Jahreshälfte ein Nachfolger die Amtsgeschäfte übernehmen könnte.
 
Vor dem Hintergrund großer Herausforderungen in der Landespolitik ist die rot-grüne Regierung nicht entscheidungsfähig. Die CDU will deshalb in einer Aktuellen Stunde klären, wann die Hängepartie um seine Nachfolge vorbei ist. Die Kronprinzen bringen sich über die Medien in Stellung und schwächen damit den Ministerpräsidenten jeden Tag ein bisschen mehr. Ohne einen starken Regierungschef ist das Land jedoch führungslos.
 
 
 
 
    II.          PARLAMENTSANTRÄGE
 
1.     Antrag der CDU-Fraktion: „Prüfung der beabsichtigen Schließung des Bereitschaftspolizei-Standortes Schifferstadt durch eine unabhängige Kommission“
 
Das Vorhaben der Landesregierung zur Schließung des Bereitschaftspolizeistandortes Schifferstadt und der Verlegung der dortigen Hundertschaft nach Enkenbach-Alsenborn hat innerhalb der Bevölkerung und bei den Polizeigewerkschaften zu großer Kritik geführt. Insbesondere das Fehlen nachprüfbarer Zahlen zum tatsächlichen Einsparpotenzial hat dazu geführt, dass die Verlegung von vielen Beobachtern als willkürliche Maßnahme empfunden wurde.
 
Vor diesem Hintergrund fordert der Antrag, das tatsächliche Sparpotenzial sowie alle mit einer Verlegung verbundenen Vor- und Nachteile von einer unabhängigen Expertenkommission prüfen zu lassen sowie das Ergebnis dieser Prüfung dem Landtag vorzulegen.
 
 
2.     Antrag der CDU-Fraktion: „Kooperative Realschulen Plus nicht schwächen– differenziertes Lernangebot stärken“
 
Die kooperativen Realschulen plus haben zunehmend mit einer strukturellen Benachteiligung zu kämpfen, da die Zuweisung der Lehrerwochenstunden von einer gleichmäßigen Verteilung der Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs gemäß der Klassenmesszahl ausgeht. Die Differenzierung der Schüler nach Bildungsgängen berücksichtigt nicht, dass dadurch bei der Hälfte aller Schulen mehr Klassen gebildet werden müssen.
Deshalb fordert die CDU-Landtagsfraktion eine Berücksichtigung der tatsächlichen Klassenbildung bei der Zuweisung der Lehrerwochenstunden an Realschulen plus. 
 
 
 
3.     Antrag der CDU-Fraktion: „Schüler besser vor sexuellem Missbrauch schützen – Strafbarkeitslücke schließen“
 
Nach der derzeitigen Regelung im Strafgesetzbuch (§ 174 Abs. 1 S. 1 StGB) ist nicht jeder sexuelle Kontakt zwischen einem Lehrer und einem unter 16jährigen Schüler strafbar. Denn nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen Schüler unter 16 Jahren dem Lehrer „zur Erziehung anvertraut“ sein. Fehlt es an diesem Anvertraut-Sein, fallen sexuelle Kontakte nicht unter die Vorschrift des Gesetzes. Zur Erziehung anvertraut ist der Jugendliche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nämlich nur demjenigen, der verpflichtet ist, die Lebensführung des Jugendlichen und damit dessen geistige und sittliche Entwicklung zu überwachen und zu leiten. Im Ergebnis fallen daher nicht alle sexuellen Kontakte zwischen einem Lehrer und einem unter 16-jährigen Schüler unter die Vorschrift des Gesetzes.
 
Zurzeit bestehen rechtliche. Zweifel, in welchen Fällen ein Schüler einem Lehrer „zur Erziehung anvertraut“ ist, wenn ein Lehrer den Schüler nur aushilfsweise betreut. Eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs kann dann von Zufällen abhängen – etwa von der konkreten Zahl von Vertretungsstunden, die der Lehrer gehalten hat.
 
Die derzeitige Gesetzeslage, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Straflosigkeit ermöglicht, soll daher geändert werden. Diese Änderung des Strafgesetzbuchs soll darauf zielen, dass künftig jede sexuelle Handlung eines Lehrers oder einer Lehrerin mit einer unter 16-jährigen Schülerin bzw. einem unter 16-jährigen Schüler der gleichen Schule grundsätzlich zur Strafbarkeit führt.
 
 
4.     Alternativantrag der CDU-Fraktion zum Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen: „Einführung des Betreuungsgelds stoppen“
 
DasBetreuungsgeld ist im Rahmen des Ausbaus Kindertagesstätten für unter Dreijährige für das Jahr 2013, dem Beginn des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz, vereinbart worden. Im Koalitionsvertrag wurde es ebenfalls festgehalten.
Rot-Grün lehnen in einem Antrag die Einführung des Betreuungsgeld mit der Begründung ab, es würde einer „modernen“ Gesellschaft widersprechen.

Diese Argumentation ist sowohl gegenüber den Familien, die ein Familienbild gewählt haben, das darauf beruht, dass ein Elternteil die Erwerbstätigkeit unterbricht, als auch gegenüber Migranten und einkommensschwachen Familien, die pauschal verdächtigt werden, ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren zu gefährden, diskriminierend.

Die CDU-Fraktion wird einen Alternativantrag einbringen, der ausdrücklich betont, dass  eine christdemokratische Familienpolitik die Wahlfreiheit betont. Es ist die Sache der Eltern zu entscheiden, ob ein Partner nach der Geburt die Erwerbstätigkeit unterbricht oder auch in dieser Phase beide Eltern erwerbstätig bleiben. Deshalb steht die CDU-Fraktion zum Ausbau der U3-Betreuung genauso wie zur Wertschätzung der Familienarbeit.
 
 
 
 
5.     Alternativantrag der CDU-Fraktion zum Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen: „EU-Pflanzrechtsregelung im Weinbau beibehalten“
 
Der Antrag bekräftigt die gemeinsame Position der Bundesländer und des Bundes zur Beibehaltung der Pflanzrechte im Weinbau in Europa (Flächenbegrenzung für Weinbau).
 
Im Grunde bedarf es dieser Bekräftigung nicht. Denn die Position aller Ebenen und Parteien in Deutschland ist klar und eindeutig. Der Landtag hat schon in der letzten Legislaturperiode hierzu eindeutige Beschlüsse gefasst. Die Position zum Thema in Deutschland stand nie zur Debatte.
 
Ziel ist, einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen einzubringen. Dazu wird ein Änderungsantrag gestellt, mit dem die klare Haltung des Bundes und aller Länder begrüßt wird.
 
 
 
 
  III.          MÜNDLICHE ANFRAGEN:
 
1.     Früherer Hafturlaub für „lebenslänglich“ verurteilte Gefangene
 
Justizminister Hartloff plant, Schwerverbrechern künftig schon nach fünf statt bisher erst nach 10 Jahren Hafturlaub zu gewähren.
Die CDU-Fraktion hält es für unverantwortlich zu „Lebenslänglich“ verurteilte Straftäter bereits nach fünf Jahren vorüber gehend auf freien Fuß zu setzen. Es ist bekannt, dass gerade von solchen Straftätern eine besondere Gefahr ausgehen kann. Hier wird mit der Sicherheit der Bürger experimentiert. Es ist auch aus Sicht der Opfer ein falsches Signal. Opferschutz hat Vorrang vor Täterinteressen. Mit der Mündlichen Anfrage will die CDU-Fraktion den Vorstoß, der auch von anderen SPD-Justizministern kritisiert wurde, hinterfragen.
 
 
2.     Verwendung von Haushaltsmitteln am Nürburgring
 
Am Nürburgring ist nicht nur viel Geld für den Ausbau eines unrentablen Freizeitparkes ausgegeben werden. Allen gegenteiligen Behauptungen zum Trotz sind mittelbar und unmittelbar Steuergelder in mutmaßlich dreistelliger Millionenhöhe eingesetzt worden. Die CDU-Fraktion will nun wissen, welche Haushaltsmittel seit 2007 mit welchen Verwendungszwecken am Nürburgring ausgegeben wurden – einschließlich immenser Kosten für Gutachten und Rechtsanwälte.
 
 
 
3.     Haltung der Landesregierung zu Vorschlägen aus den Landesregierungen von Baden-Württemberg und Sachsen zum Länderfinanzausgleich
 
Seit langem wird über die Fehlanreize des Länderfinanzausgleichs diskutiert. Besonders Nehmerländer wie Rheinland-Pfalz heizen die Diskussionen an, indem sie Ausgaben tätigen, die sich Geberländer mit weitaus besserer Haushaltslage nicht leisten. Diese Erkenntnis ist inzwischen auch bei Regierungen mit sozialdemokratischer oder grüner Regierungsbeteiligung angekommen. Die CDU-Landtagsfraktion will nun wissen, wie die Landesregierung zur Einschätzung der grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg steht. Der dortige Ministerpräsident bezeichnete den Länderfinanzausgleich als „bescheuert“. Der dortige Finanzminister hat Forderungen nach Sanktionen für Nehmerländer, die keine hinreichenden Einsparungen vornehmen, gefordert.
 
 
4.     Weitere Mündliche Anfragen:
 
·        Einstellungsbedarf für das kommende Schuljahr
·        Salafistische Aktivitäten in Rheinland-Pfalz
·        Verbesserung der Mobilität im Nahverkehr in Rheinland-Pfalz, insb. der Zellertalbahn
·        Haltung der Landesregierung zum Abkommen zur Kapitalbesteuerung mit der Schweiz
·        Zukunft der Kommunal- und Verwaltungsreform
 
 
IV.          Stellungnahme zu wichtigen Gesetzesentwürfen der Landesregierung:
 
1.     Wasserentnahmeentgeltgesetz (LWEntG)
Der Gesetzentwurf regelt eine neue Entgeltpflicht für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser für wirtschaftliche Zwecke.
Es geht im Wesentlichen um industrielle Nutzer.
Das Entgelt soll ab 2013 als zweckgebundene Abgabe erhoben werden. Der Doppelhaushalt 2012/2013 hat hierfür  Einnahmen und Ausgaben von 20 Millionen Euro und Verpflichtungsermächtigungen von insges. 3,25 Millionen ab 2013 veranschlagt.
 
Die CDU-Fraktion hat ein Wasserentnahmeentgelt bereits im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen abgelehnt. Ein entsprechender Haushaltsantrag (Deckblätter) wurde gestellt.
Dafür wurden folgende Gründe vorgetragen:
 
Die CDU-Fraktion wendet sich grundsätzlich gegen neue und höhere Steuern und Abgaben, mit denen die Unternehmen der Wirtschaft, und direkt oder indirekt alle Bürgerinnen und Bürger des Landes belastet werden, da die Belastung mit Steuern und Abgaben gerade auch für den Mittelstand und die Mittelschichten der Bevölkerung sehr hoch ist.
 
Für eine umweltschonende und nachhaltige Wasserwirtschaft werden seit vielen Jahren erhebliche Mittel aufgewendet. Damit konnte der Zustand der Oberflächengewässer im Land wie auch des Grundwassers umfassend verbessert werden. Mit den gesetzlichen Auflagen zur Gewässerreinhaltung, deren Durchführung  im Kern durch die Preise für Wasser und Abwasser finanziert wird und mit der seit vielen Jahren bestehenden Abwasserabgabe stehen in Rheinland-Pfalz ausreichende Mittel zur Verfügung.
 
 
2.     Landesglückspielgesetz (LGlüG)
Problembeschreibung / Hintergrund
 
Mit dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, den die Regierungschefs der Länder mit Ausnahme Schleswig-Holsteins am 15. Dezember 2011 unterzeichnet haben, wird der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Glückspielstaatsvertrag fortentwickelt. Die vorgesehenen Änderungen beruhen insbesondere auf den Ergebnissen einer Evaluierung und den aus einer umfassenden Anhörung der Beteiligten gewonnenen Erkenntnisse sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Gerichtshofs der Europäischen Union. Er soll zum 1. Juli 2012 in Kraft treten.
 
Im Landesgesetz werden Regeln ins rheinland-pfälzische Landesrecht übernommen, auf die sich die Regierungschefs von 15 Ländern im vergangenen Herbst einigten. Nur Schleswig-Holstein hat diesen Staatsvertrag nicht unterzeichnet und stattdessen das bisherige strenge Glücksspielmonopol noch mehr gelockert.
 
Das Monopol auf Glücksspiel war in den vergangenen Jahren stets eine kräftig sprudelnde Einnahmequelle für die Länder. So hat der Deutsche Lotto-Totoblock im Jahre 2010 knapp 6,7 Milliarden Euro umgesetzt, davon fast 2,6 Milliarden Euro wurden an den Staat und für die Sportförderung abgeführt. Allerdings sinken die Einnahmen aus dem Lottospiel, den staatlichen Sportwetten und Spielbankbetrieben seit Jahren rapide. Das Glücksspielmonopol steht zudem unter Beschuss. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2006 ist das Staatsmonopol nur zur rechtfertigen, wenn es sich konsequent an der Bekämpfung der Spielsucht beteiligt. Die Länder schränkten daraufhin die Werbung ihrer Lottogesellschaften ein und erklärten private Sportwetten für illegal.

Überall in Deutschland, auch in Rheinland-Pfalz wehren sich seit Jahren private Anbieter vor den Verwaltungsgerichten gegen die Schließung ihrer Wettbüros. Außerdem gehen Experten inzwischen davon aus, dass weniger vom Lottospiel, als vielmehr von Automatenspielen und von Onlinewetten eine Suchtgefahr ausgeht. Im September 2010 hat der Europäische Gerichtshof das deutsche Wettmonopol gekippt. In seiner bisherigen Ausgestaltung verstoße es gegen die Dienstleistungsfreiheit in Europa. Diesem Urteil sollen der neue Staatsvertrag und das neue Landesgesetz nun Rechnung tragen. Private Sportwetten und Internetwetten werden teilweise zugelassen, die Ausbreitung von Spielhallen soll begrenzt werden.