PLENUM AKTUELL
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Plenum aktuell Plenarsitzungen
23. und 24. Juli 2014
Initiativen und Positionen
(Stand 23.7.2014)
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Aktuelle Stunden
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Keine falsche Toleranz
Antisemitische Parolen in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz mehren sich intolerante Parolen gegen Juden. Parolen wie „Nieder, Nieder Israel!“ oder „Tod, Tod Israel“ sind zu hören. Der israelische Ministerpräsident wird mit Adolf Hitler verglichen.
Israelfeinde nutzen Proteste gegen den Gazakrieg, um in Deutschland massiv antisemitische Hetzparolen zu verbreiten. Die CDU-Landtagsfraktion verurteilt diese Entwicklungen aufs Schärfste. Antisemitismus, Judenhass, extreme Positionen, Rechts-, wie Linksextremismus dürfen wir in Deutschland nicht akzeptieren. Wer Menschen jüdischen Glaubens verbal angreift und antisemitische Parolen verbreitet, der missbraucht das Recht auf Meinungsfreiheit. Entschlossenes Handeln gegen Antisemitismus ist gefordert.
Der durch die antijüdischen Hetzparolen geschürte Hass gegen Israel zielt letztlich auf die in Deutschland lebenden Juden. Das ist eine unheilige Allianz, bestehend aus Islamisten, Neonazis und extremen Linken. Gemeinsam ist ihnen der Hass auf das jüdische Volk und den Staat Israel. Wer gegen derartige Hasstiraden nicht entschlossen vorgeht, der ermuntert zur Wiederholung, fördert Nachahmer und nimmt die Gefährdung des öffentlichen Friedens in unserem Land in Kauf.
Mehr Spielraum für Studenten
Bundesregierung erhöht BAföG ab 2016
Bücher kaufen, Miete zahlen, den Lebensunterhalt bestreiten, für bedürftige Studenten, die fern ihres Heimatortes studieren, sind auch dies Herausforderungen, die sie bewältigen müssen. Zwei Drittel arbeiten daher neben dem Studium.
Die BAföG-Reform der CDU-geführten Bundesregierung verbessert die Situation von Schülern und Studenten erheblich. Die Studenten erhalten sieben Prozent mehr BAföG und es gibt weitere Verbesserungen: Zuverdienst- und Vermögensfreibeträge steigen, die „BAföG-Lücke“, die für Tausende zwischen Bachelor- und Master-Studium einen Förderungsausfall bedeutet, wird geschlossen. Studierende Eltern bekommen mehr Geld pro Kind, und der Wohnzuschlag steigt. Um sieben Prozent wird auch der Elternfreibetrag angehoben. Damit steigt die Zahl der Geförderten erheblich.
Für die rheinland-pfälzischen Studierenden bedeutet die erneute BAföG-Erhöhung durch die CDU-geführte Bundesregierung eine erhebliche Entlastung. Weniger Druck das eigene Studium selbst zu finanzieren, heißt auch mehr Zeit haben zum Lernen, kürzere Studiendauern und einen früheren Einstieg in den Beruf.
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Parlamentsanträge
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Auf dem Rücken der Kinder
Landesregierung handelt bei der Inklusion planlos
Chaos rund um die Inklusion. Ob in Fragen der Finanzierung, Qualitätskritierien, Elternberatung, Förderpädagogik oder Schulbaurichtlinien - der rheinland-pfälzischen Landesregierung fehlen Plan und Konzept. Rot-Grün will mit einer Schulgesetznovelle eine Inklusion mit der Brechstange. Künftig sollen ausreichende sächliche und personelle Ressourcen nicht mehr Bedingungen für den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung sein. Zudem soll es keine Beschränkungen hinsichtlich der Schulwahl geben. Das bedeutet, Eltern können künftig ihr Kind auch auf weiterführende Schulen schicken, selbst wenn es nicht lesen kann.
Ehrliche Debatte
Die praktische Umsetzung dieses Bildungsexperimentes ist nicht zum Nulltarif zu haben. Deshalb hat die CDU-Fraktion hier eine ehrliche Kostendebatte angemahnt. Soll das Wohl des einzelnen Kindes nicht gefährdet werden, fallen erhebliche Mittel für Umbauten, Personal und Integrationshelfer und für weitere zusätzliche Leistungen an.
Auf Kosten der Kommunen
Jene Kosten will Rot-Grün den Kommunen aufbürden, obwohl diese in Rheinland-Pfalz längst am Ende ihrer finanziellen Möglichkeiten stehen. Die kommunalen Spitzenverbände wehren sich gegen den Versuch der Landesregierung, die Kosten für die Umsetzung der Inklusion auf die Kommunen abzuwälzen. Einem Vorschlag der Landesregierung, der die Unterfinanzierung zu Lasten der Kommunen festschreibt, haben sie in den vergangenen Tagen nicht zugestimmt. Die Landesregierung will den Gesetzentwurf trotzdem nach dem alt bekannten Motto „Wir machen`s einfach!“ entgegen aller rechtlichen Bedenken durchdrücken.
Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags hat am 18.07.2014 ein Gutachten vorgelegt, das auf Bitten der CDU-Landtagsfraktion erstellt wurde. Es kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf konnexitätsrelevant ist. Zudem wird festgestellt, dass die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf vielfach Aufgabenstandards setzt (Qualitätskriterien) und dass die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf eine detailliertere Kostenrechnung hätte vorlegen müssen.
Verlässlich planen
Die Leidtragenden der verfehlten Inklusionspolitik der rheinland-pfälzischen Landesregierung sind die Kinder, die einer besonderen Fürsorge bedürfen. Wir brauchen eine Inklusion, an deren Ende es jedem einzelnen Kind besser geht, keine Inklusion, die Quoten und zu viel Ideologie Vorrang vor Interessen der Förderbedürftigen einräumt. Wer Inklusion wirklich ernstnimmt, muss verlässlich und nachvollziehbar planen und für gute Rahmenbedingungen sorgen. Davon ist die Landesregierung in Rheinland-Pfalz weit entfernt.
Forderungen der CDU-Landtagsfraktion
Es ist an der Zeit, die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Rheinland-Pfalz vor dem Hintergrund der sächlichen und personellen Ressourcen grundsätzlich neu zu planen – im Sinne des Kindeswohls. Die Kosten einer weitergehenden schulischen Inklusion müssen endlich realistisch berechnet werden.
Kostspielige Imagepflege
Klimaschutzgesetz der Landesregierung ist „leere Hülle“
Klimaschutz ist wichtig – ohne Frage, das neue Klimaschutzgesetz der rot-grünen Landesregierung jedoch kostspielig, unbedacht und ohne inhaltliche Substanz. Nachdem Wirtschaft, Verbände und der Landesrechungshof Sturm gegen das Gesetz gelaufen sind, hat Rot-Grün es so weit entkernt, dass es sich selbst in Frage stellt. Wenn das Gesetz nicht beschlossen wird, passiert nichts. Warum also ein Gesetz verabschieden, das in erster Linie teuer ist, viel bürokratischen Aufwand bedeutet und nicht mehr bringt als bisherige nationale bzw. europäische Maßnahmen im Klimaschutz?
Klimaschutz - Landessache, Bundessache?
In Sachen Klimaschutz verfügt das Land über einen geringen Einfluss. Nahezu alle wirksamen Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen können durch internationale Vereinbarungen, durch EU-Recht und durch die Bundesgesetzgebung umgesetzt werden. Das berücksichtigt der Gesetzesentwurf nicht. Er ist rein deklamatorischer Art und dient nur der Imagearbeit der Grünen.
Und was ist mit den Kosten?
Ein Zeichen setzen die Grünen damit allerdings nicht, denn außer der geplanten energetischen Sanierung der landeseigenen Gebäude gibt es keine substantiellen Ansätze. Das Klimaschutzgesetz sieht vor, das Land zur energetischen Sanierung seiner Immobilien zu verpflichten. Kosten und Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme könnten ins Unermessliche steigen, warnt der Rechnungshof eindringlich. Außerdem braucht man für die energetische Sanierung landeseigener Gebäude kein eigenes Gesetz. Das ist rein exekutives Handeln. Wenn man aber schon eine solche gesetzliche Vorgabe machen will, dann geht das nicht ohne Kostenschätzung. Dieser verweigert sich Rot-Grün allerdings. Folgt also nun ein weiterer finanzieller Blindflug der rot-grünen Landesregierung?
Heute so, morgen so?
Richtiger, effektiver Klimaschutz kann nur in größeren Maßstäben auf nationaler oder europäischer Ebene wirksam werden. In der zurückliegenden Wahlperiode hat die Landesregierung die Gesetzesinitiative des Bundes zur Förderung der energetischen Haussanierung jedoch blockiert. Damit möchte die CDU-Landtagsfraktion die Landesregierung in einem eigenen Antrag in der kommenden Plenarsitzung konfrontieren und besteht auf eine Kostenberechnung der energetischen Sanierung der Gebäude in Landesbesitz. Der Rechnungshof hat dem Landtag hierzu geeignete Vorgaben vorgeschlagen.
Insbesondere soll dabei dargestellt werden:
Nachhaltig gestalten
Stiftungsgründung „Westwall“ umsichtig angehen
Einst Schutz des deutschen Reiches vor Angriffen, heute Mahnmal und umstrittenes Stiftungsprojekt der rheinland-pfälzischen Politik: die Westwall-Anlagen in Rheinland-Pfalz.
Landesrechnungshof skeptisch
Als Mahnmal gegen den Nationalsozialismus und als Biotop für wertvolle Tier- und Pflanzenarten sollen Bunker und Panzersperren des ehemaligen Westwalls erhalten bleiben. Kümmern darum soll sich das Land. Zum 1. Oktober geht der Besitz vom Bund ans Land über, das dafür in Tranchen 25 Mio. Euro als Stiftungskapital erhält. Aus diesem Topf soll die Sicherung und Instandhaltung der Anlage künftig durch das Land finanziert werden. Eine kostspielige Angelegenheit. Da muss gut gehaushaltet werden, meint der Landesrechnungshof und zeigt sich in einer Anhörung zum Gesetzentwurf skeptisch. Er geht davon aus, dass die vorgesehenen Gelder nicht ausreichen, zumal Anzahl und Zustand der Anlagen vollkommen ungeklärt sind. Anlass für die CDU-Landtagsfraktion kritisch nachzufragen.
Zahlreiche offene Fragen beim Gesetzentwurf
In der kommenden Landtagssitzung wird nun folglich über das Gesetz diskutiert, mit dem eine Stiftung errichtet und Regelungen zu Stiftungszweck und Stiftungsvermögen getroffen werden sollen. Wie werden die vom Bund im Rahmen des Stiftungszwecks zu Verfügung gestellten Mittel eingesetzt? – Darüber herrscht bislang Uneinigkeit. Die Landesregierung will den Stiftungszweck über die Verkehrssicherung der Westwallanlagen hinaus auf die Bereiche Naturschutz, Denkmalschutz, Grundstückserwerb und politische Bildung erweitern. Doch ist dies wirklich zulässig? Reichen die Mittel hierfür tatsächlich aus?
Offen ist zudem, welche Westwallbauwerke tatsächlich an das Land übergehen und welche nicht. Das Ergebnis entsprechender Erhebungen wird erst im Jahr 2015 vorliegen. Weil Klarheit hierüber allerdings Voraussetzung für die Arbeit der Stiftung ist, fordert die CDU-Landtagsfraktion in einem Antrag im Wesentlichen:
· Evaluation von Anzahl und Zustand der vorhandenen Bunker.
· Ermittlung der notwendigen Sicherungsmaßnahmen und Erhaltungskosten.
· Angemessene Beteiligung des Landtages in den Stiftungsgremien.
· Vertagung des Gesetzesbeschlusses bis eine Evaluation erfolgt ist.
„Wirtschaftlichkeitsbeauftragter“ ist eine Scheinlösung
Landesgesetz über den Rechnungshof
Der Bund hat ihn, Hessen hat ihn: Sie alle haben einen Wirtschaftlichkeitsbeauftragten – Mit dem Unterschied, dass es dort zuvor keine finanziellen Katastrophen gegeben hat. In der Nürburgring-Affäre steht die Landesregierung unter Zugzwang. Die angekündigte Einsetzung eines Beauftragten für Wirtschaftlichkeit ist jedoch kein Patentrezept.
Grundsätzlich sinnvoll ist die Einführung eines unabhängigen Beraters. Kritisch aber ist die Bezugnahme auf den Nürburgring. Der von Ministerpräsidentin Dreyer formulierte Begründungszusammenhang trägt nicht. Das hat der Präsident des Rechnungshofs in einer Anhörung zum Gesetzentwurf im Wirtschaftsausschuss deutlich gemacht. Und das deckt sich auch mit der Haltung der CDU-Landtagsfraktion.
Die berühmte Katze im Sack
Wie soll das Amt konkret ausgestaltet werden? Wie eng wird der Wirtschaftlichkeitsbeauftragte mit der Landesverwaltung und der Landesregierung zusammenarbeiten? Welche Befugnisse und Rechte soll er konkret haben? All diese Fragen ließ die Landesregierung bei der Anhörung offen. Verkauft werden soll die berühmte „Katze im Sack“.
Konkret wird die Landesregierung hingegen bei der Änderung bzw. Absenkung der Berufungsvoraussetzungen für das Amt des Präsidenten bzw. des Vizepräsidenten des Rechnungshofes. Hier stößt die Landesregierung auf den Widerspruch des Rechnungshofpräsidenten. Eindringlich und plausibel begründete er, warum er die Beibehaltung der Qualifikation zum Richteramt als Berufungsvoraussetzung für notwendig und sinnvoll hält. Aus Gründen der Koalitionsarithmetik hält Rot-Grün jedoch an einer Absenkung fest.
An die Leine gelegt
Es dient nicht der Stärkung der Unabhängigkeit des Rechnungshofs, wenn die Landesregierung ihren Einfluss auf die Besetzung von leitenden Stellen ausbaut. Damit will die Landesregierung den Landesrechnungshof an die Leine legen. Um das zu verhindern und dem Rechnungshof die Entscheidungshoheit über seine Mitarbeiter zu belassen, bringt die CDU-Landtagsfraktion einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung ein.
Wesentliche Punkte sind:
· Mitglied im Rechnungshof kann werden, wer das 35. Lebensjahr vollendet hat und - neben vielseitiger Berufserfahrung - die Befähigung für das vierte Einstiegsamt besitzt.
· Präsidentin oder Präsident, Vizepräsidentin oder Vizepräsident kann nur werden, wer das 40. Lebensjahr vollendet hat und zum Richteramt befähigt ist. Im Ganzen muss mindestens die Hälfte der Mitglieder des Rechnungshofes zum Richteramt befähigt sein.
· Die Präsidentin/der Präsident des Rechnungshofes ernennt die Beamtinnen und Beamten des Rechnungshofes und kann zur Erledigung der ihr oder ihm obliegenden Aufgaben andere Mitglieder des Rechnungshofes heranziehen. Ausgenommen sind eben jene Tätigkeiten als Landesbeauftragte/r für Wirtschaftlichkeit.
· Ist ein Mitglied des Rechnungshofes an der Ausübung seiner Tätigkeit verhindert, kann die Präsidentin/der Präsident eine Beamtin/einen Beamten, der nicht Mitglied des Rechnungshofes ist, mit der Wahrnehmung der Geschäfte des verhinderten Mitglieds beauftragen.
Bürgerwillen berücksichtigen
Freiwilliger Zusammenschluss der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein
Mehr Bürgernähe und eine effektive Verwaltung durch eine von den Bürgern gewollte Fusion der Städte Bad Münster am Stein und Bad Kreuznach. So stellen sich die Rheinland-Pfälzer eine zukunftsfähige Kommunalreform vor.
Man sieht, es geht auch anders, ohne Zwang, ohne Diktat von oben - gemeinsam mit den Menschen. Die beiden Kommunen haben sich auf den Weg gemacht, eine zukunftsfähige, starke Verwaltungseinheit zu realisieren. Diesen Prozess hat die CDU-Landtagsfraktion ausdrücklich befürwortet.
Für die übrigen neun Gemeinden der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein sieht die Zukunft nicht ganz so rosig aus. Hier sieht die Landesregierung als einzige Zukunftsoption nur eine Zwangsfusion mit der Verbandsgemeinde Kreuznach Land, obwohl sich alle Bürgerbefragungen gegen eine Zwangsfusion ausgesprochen haben. Hier muss die Landesregierung Farbe bekennen und der oft kommunizierten „Bürgernähe“ Ausdruck verleihen.
Für die Zukunft der verbleibenden neun Gemeinden der Verbandsgemeinde Münster fordern wir eine einvernehmliche Lösung mit den Kommunen vor Ort und keine, wie von der Landesregierung präferierte, Zwangsfusion mit der Verbandsgemeinde Kreuznach Land.
Flächenverbrauch stoppen
Landwirtschaftliche Nutzflächen schützen
Wegen der Energiewende bangen viele Bauern um Ackerland und Wiesen. Wertvolle Böden gehen verloren, vor allem beim Bau von Solaranlagen. Zunehmend zum Problem hat sich die Frage der Ausgleichsflächen von Windrädern entwickelt. Die Maßnahmen werden überwiegend realisiert, indem Flächen aus der landwirtschaftlichen Produktion herausgenommen werden.
Ausgleich über Ersatzgelder
Die CDU-Fraktion ist der Meinung: Die Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfläche in solche Ausgleichsflächen ist nicht zu rechtfertigen. Der Ausgleich sollte vielmehr monetär über „Ersatzgelder“ erfolgen. Es ist völlig praxisfern, für die Investition in umweltfreundliche Energien auch noch zusätzlich Ausgleichsflächen einzufordern und damit die Landwirte gleich doppelt zu strafen.
Gelder gehören in die Region
Bei einem monetären Ausgleich ist aber sicherzustellen, dass die Ersatzgelder nicht im rheinland-pfälzischen Landeshaushalt versickern oder in grüne Prestigeprojekte fließen. Die Gelder gehören nach Ansicht der CDU-Fraktion dorthin, wo die Ausgleichsverpflichtungen entstanden sind. Sie müssen unmittelbar vor Ort zur Verfügung stehen, z. B. um bereits vorhandene Ausgleichsflächen und Biotope wie Streuobstwiesen und Grünflächen zu pflegen.
Wir fordern deshalb, die Belange der Landwirtschaft bei der Planung regenerativer Energiestandorte künftig besser zu berücksichtigen:
· Dass naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft nicht mehr durch Stilllegung landwirtschaftlichen Flächen erfolgen. Es muss einen Vorrang von qualitativen Maßnahmen geben.
· Dass bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Entsiegelung von nicht mehr benötigten Gewerbeflächen und Verkehrsanlagen hin zu landwirtschaftlichen Nutzflächen als Ausgleich anerkannt wird.
· Dass bei der Bebauung von vormals landwirtschaftlich genutzter Fläche der Ausgleich vorranging durch Schaffung neuer landwirtschaftlich genutzter Flächen erfolgen muss oder, soweit dies nicht möglich ist, ein monetärer Ausgleich erfolgt, der der Landwirtschaft vor Ort für Maßnahmen der Verbesserung der Agrarinfrastruktur zugutekommt.
· Dass die Pflege von derzeitigen ökologisch aufgewerteten Flächen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes als Ausgleichsmaßnahme gleichberechtigt anerkannt wird. Dabei sollte der Ausgleich durch Pflege aus bäuerlicher Hand erfolgen.
· Dass es keine pauschale Flächenstilllegung im Rahmen der GAP-Reform geben wird.
· Dass in Zukunft für den Bau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie ein Ausgleich für den Funktionsverlust nur noch in monetärer Form als Ersatzgeld und ohne Flächeninanspruchnahme erfolgt, um damit vorhandene Ausgleichsflächen vor Ort aufzuwerten und zu pflegen.
· Dass die vereinnahmten Ersatzgelder weder durch das Land noch über Naturschutzverbände oder die landeseigene Stiftung zum Ankauf landwirtschaftlicher Fläche verwandt werden. Die Mittel sind vor Ort zum Erhalt und zur Pflege vorhandener Biotope, zum Erhalt und Wiederherstellung vorhandener Weinbergsmauern und für Entsiegelungsmaßnahmen zu ver-wenden.
Nicht im Sinne des Verbrauchers
Verbraucherschutzpolitik der Landesregierung in der Kritik
Kann ich sichergehen, dass die Qualität meiner Lebensmittel sichergestellt ist? Wo informiere ich mich über Lebensmittelkontrollen? Wünsche ich mir mehr Aufklärung und Beratung, z.B. bei Geldanlagen? - Verbraucherschutzpolitik sollte beim Verbraucher ansetzen. Das fordert die CDU-Landtagsfraktion mit Blick auf den im Juni vorgestellten Verbraucherschutzbericht 2014 der Landesregierung. Schließlich kennt der Verbraucher seine Erwartungen und Bedürfnisse am besten.
Inhaltlich wie auch konzeptionell weist der vorgelegte Verbraucherschutzbericht Schwächen auf. Der Landesregierung gelingt es nicht, den Verbraucherschutz voranzubringen und lässt jede Menge Fragen offen.
Versorgungslücken und Qualitätseinbußen in Gemeinschaftseinrichtungen
Seit sich das Land aus der systematischen Kontrolle der Tagesverpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. Senioreneinrichtungen zurückgezogen hat, wurde die Qualität des Essens immer wieder beanstandet. Leidtragenden sind die Seniorinnen und Senioren, die auf eine bedarfsgerechte, ausgewogene Verpflegung angewiesen sind. Zwar hält die Landesregierung Angebote wie das Projekt „Gut versorgt ins hohe Alter“ oder die „Speisplan-Checks“ bereit, diese stellen jedoch keinen Ersatz für verpflichtende Qualitätskontrollen dar. Die Landesregierung kann die bedarfsgerechte Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen nicht gewährleisten.
Nicht ausreichend auf den demografischen Wandel vorbereitet
Im Zuge der demographischen Entwicklung wird die Gruppe der älteren und hochbetagten Menschen an Bedeutung gewinnen. Ihre Bedürfnisse und Lebensumstände werden zunehmend die Anforderungen an die Verbraucherpolitik bestimmen. Wo bleibt da die angekündigte Demografiestrategie, fragt die CDU-Landtagsfraktion und fordert eine tiefergehende, unterstützende, generationengerechte Verbraucherschutzpolitik.
Über einen Antrag will die CDU-Fraktion deshalb sicherstellen, dass der Verbraucherschutz auch in Zukunft gesichert ist. Die Fraktion beabsichtigt, den Stand und die Qualität des Verbraucherschutzes durch unabhängige Expertinnen und Experten bewerten zu lassen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen stärker einbezogen und kommunale Akteure in ihrer Verbraucherschutzarbeit unterstützt werden. Nur so können die Lücken im Verbraucherschutz geschlossen werden.
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Gesetzentwürfe
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Mindestlohn macht Tariftreuegesetz obsolet
Gesetzesentwurf für mehr rechtspolitische Klarheit
Es wurde lange darum gerungen, jetzt die Einigung in Berlin: Der Mindestlohn ist Realität. 8,50 EUR pro Stunde sollen Arbeitnehmer künftig erhalten – Darauf hat sich die große Koalition aus CDU, CSU und SPD in Berlin geeinigt. Diese Regelung macht jedoch keinen Sinn, wenn im Land abweichende Bedingungen bestehen.
Das Tariftreuegesetz des Landes regelt die Tariftreue und die Mindestentgelte bei öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz. Es soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken. Öffentliche Auftraggeber dürfen danach öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten das festgesetzte Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten. Für viele bei öffentlichen Vergaben relevante Branchen gibt es längst gesetzliche Mindestlöhne nach dem Entsendungsgesetz. Die Einhaltung von Mindestlöhnen und geltenden Tarifverträgen wird im Übrigen von dafür zuständigen Verwaltungen überwacht.
Mit der Einführung eines bundesweiten flächendeckenden Mindestlohns wird das Landestariftreuegesetz überflüssig. Mehr noch: Es setzt einen eigenen landesweiten Mindestlohn für Rheinland-Pfalz fest, der mit dem bundesweiten Mindestlohn nicht übereinstimmt. Damit entsteht eine unklare Rechtslage.
Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich mit ihrem Gesetzesentwurf für rechtspolitische Klarheit ein. Gefordert wird, das Landestariftreuegesetz zum 31.12.2016 außer Kraft setzen. An diesem Tag enden auch die Ausnahmeregelungen für den bundesweiten Mindestlohn. Damit könnten zudem der erhebliche Verwaltungsaufwand, verursacht durch die geregelte Stellenvergabe reduziert und Kommunal- wie Landesverwaltung entlastet werden.
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Mündliche Anfragen
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Besetzungsverfahren für die Präsidentenstelle am Landgericht Trier
(Julia Klöckner, MdL und Dr. Axel Wilke, MdL)
1. Aus welchen Gründen hat sich die Landesregierung dazu entschlossen, das laufende Bewerbungsverfahren abzubrechen und die Stelle neu auszuschreiben?
2. Ist es zutreffend, dass die am 15. April 2013 (drei Monate nach Ablauf der vierwöchigen Ordnungsfrist der Besetzung-VV) eingegangene Bewerbung erst auf Aufforderung aus dem Justizministerium erfolgte? Wenn ja: Von wem kam die Aufforderung?
3. In ihrer Regierungserklärung vom 30. Januar 2013 hat die Ministerpräsidentin erklärt: „Bürgernähe und die Unabhängigkeit der Justiz sind mir ein hohes Gut“ (Plenarprotokoll 16/42, S. 2572). Ist die Landesregierung der Auffassung, dass sie im bisherigen Besetzungsverfahren diesem selbst gesteckten Anspruch gerecht geworden ist?
Entwicklung der Vertretungsverträge im rheinland-pfälzischen Schuldienst zum schuljahreswechsel
(Bettina Dickes, MdL und Marion Schneid, MdL)
Betreuungsgeld in Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Einführung
(Simone Huth-Haage, MdL und Hedi Thelen, MdL)
Islamisten in Rheinland-Pfalz
(Marlies Kohnle-Gros, MdL und Adolf Kessel, MdL)
Investitionsstau bei Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz
(Dr. Peter Enders, MdL)
Anstieg der Handyfunde in den rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten
(Dr. Axel Wilke, MdL)
Sommerferien an rheinland-pfälzischen Schulen
(Bettina Dickes, MdL und Simone Huth-Haage, MdL)
Lehrerfortbildung im Schuljahr 2013/2014
(Bettina Dickes, MdL und Brigitte Hayn, MdL)
Bertelsmann-Studie zum Thema Ganztagsschulen
(Guido Ernst, MdL und Martin Brandl, MdL)
Aktuelle Situation des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Rheinland-Pfalz
(Dr. Peter Enders, MdL)
Kunst direkt Mainz
(Brigitte Hayn, MdL und Gerd Schreiner, MdL)
Fusion der Verbandsgemeinden Landstuhl und Kaiserslautern-Süd
(Marcus Klein, MdL)