Landesregierung übernimmt Abschluss im öffentlichen Dienst für Beamte
Die Deckelung der Beamtenbesoldung auf fünf Mal ein Prozent sei verfassungswidrig gewesen. Das bevorstehende Urteil des Verfassungsgerichts am 5. Mai sei der eigentliche Grund für den heute bekannt gegebenen Schritt. „Da kam der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst gerade recht“, kommentiert Ellen Demuth die Entscheidung.
„Nach wie vor behandelt Rot-Grün das eigene Personal schlecht. Kettenverträge bei den Lehrern, Überstundenberge bei der Polizei. Wer nur auf Drängen seiner Verantwortung als Dienstherr nachkommt, wird seiner Aufgabe nicht gerecht“, so die Landtagsabgeordnete.
Es sei sehr erstaunlich, stellt Ellen Demuth abschließend fest, dass ein Monat vor dem Verfassungsgerichtsurteil die Beamtenbezüge ein erstes Mal und im kommenden Jahr, zwei Wochen vor der Landtagswahl, ein zweites Mal angehoben werden.