Plenum aktuell
„Industriestandort Rheinland-Pfalz nicht gefährden –
ganzheitliches Verkehrskonzept für das Land entwickeln unter besonderer Berücksichtigung der Schiersteiner Brücke“
Totalverriss für Rot-Grün aus Berlin. Der vorläufige Bericht des Bundesrechnungshofes zum Vorgehen der Landesregierung am Schiersteiner Rheinübergang kritisiert die Verzögerung beim Brückenbau. Dies führe zu volkswirtschaftlichen Schäden in Millionenhöhe. Die Prüfer listen zahlreiche Versäumnisse auf. Sie bemängeln u. a. Schlampereien, fehlende Gutachten, unrealistische Planungen. Die Landesregierung hätte zudem viel früher auf den schlechten Zustand der Brücke reagieren müssen.
Was in den vergangenen Tagen bekannt geworden ist, wirft schwerwiegende Fragen zum Verhalten der Landesregierung und ihrer bisherigen Informationspolitik auf. Die Vorgänge rund um die Schiersteiner Brücke setzen ein dramatisches Alarmsignal. In der Aktuellen Stunde wird die CDU-Fraktion deutlich machen:
· Die A 643 braucht sechs Fahrspuren.
· Die A 643 braucht Pannenstreifen für die Sicherheit der Autofahrer.
· An der A 643 müssen Lärmschutzwände hochgezogen werden. Die lärmgeplagten Anwohner der Mainzer Stadtteile Mombach und Gonsenheim haben ein Recht auf mehr Ruhe.
Wir werden die Landesregierung zudem auffordern, endlich ein ganzheitliches Verkehrskonzept zu entwickeln – für ganz Rheinland-Pfalz. Damit ein solches Desaster wie an der Schiersteiner Brücke in Zukunft verhindert werden kann. Das ist die Landesregierung auch den Unternehmen und Arbeitnehmern im Land schuldig.
Geplant Aktuelle Stunde:
Praxisgerechte Ausgestaltung des Mindestlohns zur Standortsicherung
in Rheinland-Pfalz
Sorgen der rheinland-pfälzischen Unternehmen und der Beschäftigten ernst nehmen
Zu bürokratisch, zu aufwendig in der Umsetzung – vor allem kleinere und mittlere Unternehmen klagen über die Ausgestaltung des Mindestlohns. Besonders hart treffen die Auflagen Landwirte, Wein- und Gemüsebauern. Die Vorgaben sind vor allem für Betriebe, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen, nicht praxisgerecht und führen in arbeitsintensiven Zeiten zu großen Problemen. Rheinland-Pfälzische Bauern befürchten in der Folge ein weiteres Höfesterben.
Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, wieso Ministerpräsidentin Dreyer lautstark gegen Änderungen am Mindestlohn protestiert. Die CDU-Fraktion fordert unter anderem, die Dokumentationspflichten wieder zu entschlacken und die Arbeitszeiten flexibler zu regeln.
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Gesetzentwurf
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Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz
Die nächste Landtagswahl in Rheinland-Pfalz soll am 13. März 2016 stattfinden. Die Fraktionen im Landtag haben sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf verständigt. Denn damit der Urnengang an dem geplanten Sonntag stattfinden kann, muss zuvor mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag die Landesverfassung geändert werden.
Bisher musste die Konstituierung des Landtags spätestens 60 Tage nach dem Wahltermin stattfinden. Traditionell geschieht das in Rheinland-Pfalz immer am 18. Mai. Nach bisher geltendem Recht wäre die Wahl damit frühestens am 20. März möglich und läge dann zeitlich ungünstig in den Osterferien. Nach der neuen Regelung sollen bis zu 75 Tage zwischen Wahl und Konstituierung liegen können.
Zunächst war Innenminister Lewentz vorgeprescht und hatte den 17. April 2016 als Wahltermin vorschlagen.
Ein Wahlkampf in den Ferien, über die Osterfeiertage und die Karwoche kann aber nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sein. Mit einem Termin noch vor Beginn der Ferien würde ein Dauerwahlkampf vermieden.
Deshalb hat die CDU-Landtagsfraktion den 13. März als Wahltermin und die damit verbundene notwendige Verfassungsänderung vorgeschlagen. Die anderen Fraktionen sind unserem Vorschlag gefolgt.
Hohe Wahlbeteiligung sichern
Ein weiterer Vorteil des früheren Termins: Auch Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt wollen am 13. März einen neuen Landtag wählen. Und die beste Form der Bürgerbeteiligung ist die Sicherung einer hohen Wahlbeteiligung. Deswegen ist ein gemeinsamer Wahltermin mit beiden Ländern sinnvoll.
Rechtsschutz verbessern
Der gemeinsame Gesetzentwurf soll auch den Rechtsschutz politischer Vereinigungen im Vorfeld von Wahlen verbessern. Es geht um Regelungen zur Anfechtung der Entscheidungen des Landeswahlausschusses. Bislang hat der Verfassungsgerichtshof erst nach der Wahl über die Korrektheit der Entscheidungen des Ausschusses entschieden, etwa über die Nichtzulassung von Gruppierungen. Künftig sollen politische Vereinigungen bereits vor der Wahl die Nichtanerkennung als wahlvorschlagsberechtigte Partei oder Wählervereinigung gerichtlich prüfen lassen können.
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Parlamentsanträge
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Für funktionierende und effektive Soziale Dienste in der Justiz
Reform muss den Betroffenen dienen
Sozialarbeit in der Justiz – eine schwierige Aufgabe im Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle. Sozialarbeiterinnen und –arbeiter beraten und unterstützen straffällig gewordene Menschen und ihre Angehörigen, begleiten Projekte, verfassen Stellungnahmen für Gerichte und Vollzugsanstalten. Die ambulanten Sozialen Dienste der Justiz umfassen die Bereiche Bewährungshilfe, Gerichtshilfe, Führungsaufsicht. Die Landesregierung plant eine grundlegende Neuordnung der Sozialen Dienste in der Justiz an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbei. Das löst Unmut und Verunsicherung aus. Die Beschwerden aus der Justiz über die Behandlung der Reform durch das Ministerium häufen sich.
Praktische Verbesserungen sind gefragt
Die rot-grüne Landesregierung will die Sozialen Dienste - wie im Koalitionsvertrag angekündigt - in einer neuen Struktur organisatorisch und konzeptionell zusammenführen. Sie sollen einer einheitlichen Dienst- und Fachaufsicht unterstellt, also zentral organisiert werden. Die CDU-Fraktion bewertet das aktuelle Konzeptpapier für die Reform der Sozialen Dienste jedoch als unausgegoren. Es ist zudem nicht mit der bestehenden Expertengruppe abgestimmt. Die Reform hätte eine Hierarchisierung und Bürokratisierung der Sozialen Dienste zur Folge. Dem gegenüber setzt sich die CDU-Fraktion für eine ganz praktische Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten von Gerichts- und Bewährungshilfe ein, die den wirklichen Herausforderungen gerecht wird.
Die Arbeit der Sozialen Dienste nicht gefährden
Die wichtige und wertvolle Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste darf nicht gefährdet werden.
In ihrem Plenarantrag fordert die CDU-Landtagsfraktion auf:
· Den Diskussionsprozess in der Expertengruppe wiederaufzunehmen und Sachverstand auch aus anderen Bundesländern einzubeziehen, bevor Entscheidungen fallen. Diesem hochkarätig und interdisziplinär besetzten Expertengremium soll das gebührende Gewicht beigemessen werden.
· Keine Strukturreform umzusetzen, die den Berufsangehörigen der Sozialen Dienste Freiräume nimmt. Wir plädieren daher dafür, an der Trennung der beiden Dienste ebenso festzuhalten wie an der bewährten dezentralen Organisation.
· Auf Verwässerung des sogenannten Sprechermodells durch Einführung sogenannter Beauftragter mit Weisungsbefugnis zu verzichten und dem Landtag bzw. dem zuständigen Fachausschuss über das Vorgehen Bericht zu erstatten.
Wohnungseinbrüche in Rheinland-Pfalz
Steuerliche und finanzielle Anreize für mehr Schutz
Schock, Angst, Unsicherheit – ein Einbruch in den eigenen vier Wänden hinterlässt nicht nur materielle Schäden. Viele Opfer leiden an psychischen Folgen. Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Rheinland-Pfalz ist den letzten Jahren stetig angestiegen. Auch nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2014 bleiben die Delikte in diesem Bereich mit 5.819 Fällen auf hohem Niveau.
Ländliche Regionen besonders unsicher
Vor allem in ländlichen Regionen machen Diebe die Häuser unsicher. Im Polizeipräsidium Koblenz stieg die Zahl der Wohnungseinbrüche um 3,7%, im Polizeipräsidium Westpfalz sogar um 11%. Auch die eingegangenen Anzeigen im Jahr 2014 haben im Vergleich zum Vorjahr drastisch zugenommen. Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote bei den Wohnungseinbrüchen 2014 im Vergleich zum Jahr 2013 von 15,7% auf einen historischen Tiefstand von 13,9% gesunken.
Zu wenig Polizisten
Trotz dieser besorgniserregenden Entwicklung hat die Landesregierung kontinuierlich die Anzahl der Vollzeitstellen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten abgebaut. Eine intensive Ermittlungsarbeit in diesem Bereich, die gerade bei der Verfolgung von Wohnungseinbrüchen sehr viel Personal bindet, wird so in vielen Fällen unmöglich gemacht.
Sicherungsmaßnahmen wichtig
Erfahrungen belegen, dass präventiver Schutz, insbesondere eine gute Einbruchssicherung der Wohnungen, die Einbrecher von ihren Taten abhält. Sind Diebe mit einbruchssicheren Türschlössern oder gut gesicherten Fenstern konfrontiert, lassen sie oftmals von ihren Taten ab. Diese Sicherungsmaßnahmen bringen jedoch für die Bürgerinnen und Bürger größere finanzielle Investitionen mit sich. Um Anreize für einen besseren Einbruchsschutz zu schaffen, sollten Investitionen in die Einbruchssicherung deshalb zukünftig besser steuerlich geltend gemacht werden können. Außerdem sollte, um die Wohnungsinhaber auch finanziell bei der Anschaffung zu unterstützen, ein eigenes KfW-Programm „Einbruchsschutz“ aufgelegt werden.
Finanzielle Anreize setzen
Entsprechende Beschlüsse hat die CDU auf ihrem Bundesparteitag in Köln im Dezember 2014, aber auch der CDU-Landesverband Rheinland-Pfalz auf seinem Landesparteitag am 29. November 2014 bereits gefasst. Der rheinland-pfälzische Innenminister Lewentz hat sich den CDU-Positionen inzwischen angeschlossen. In der Rhein-Zeitung vom 14.04.2015 forderte er, dass man bei diesem Thema schnell vorankommen müsse. Die Bundesregierung hat nun eine Gesetzesinitiative in dieser Richtung angekündigt.
Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf,
der geplanten Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Verbesserung der steuerlichen Förderung von Eigensicherungsmaßnahmen sowie zur Auflegung eines KfW-Programms „Einbruchsschutz“ im Bundesrat zuzustimmen.
Positionspapier zur Inneren Sicherheit
Die besorgniserregende Entwicklung im Bereich der Einbruchskriminalität war auch Schwerpunktthema der „Woche der Inneren Sicherheit“ der CDU-Fraktion, mit Vor-Ort-Terminen und Diskussionsveranstaltungen. Die Ergebnisse haben wir in einem Positionspapier zusammengefasst. Wir schlagen folgende Maßnahmen vor:
Hier wird Fachwissen gebündelt. Wichtig, da insbesondere die Bandenkriminalität bei den Wohnungseinbrüchen in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Notwendig ist eine überregionale Bekämpfung dieser Delikte. Nach Gesprächen mit Fachleuten wurde uns aber deutlich, dass Schwerpunktarbeitsgruppen aufgrund ihrer losen Struktur Gefahr laufen, aufgrund des Personalmangels bei der Polizei schnell wieder aufgelöst zu werden. Deshalb erweitern wir unsere ursprüngliche Forderung und fordern die Einrichtung spezieller Kommissariate in allen Polizeipräsidien des Landes.
Gerade in den Wintermonaten sind intensive Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen durch die Polizei nötig. In dieser Jahreszeit steigen die Straftaten im Bereich der Wohnungseinbrüche stark an.
Spurensicherung und Spurensuche muss intensiviert werden. Einsatz von mehr Spezialisten.
Die Präventionsarbeit sollte in diesem Bereich weiter ausgebaut werden. Als Beispiel kann hier der Landespräventionstag des Landes Hessen dienen.
Andere Länder machen mit dem computergestützten Früherkennungssystems „Precobs“ gute Erfahrungen erprobt. Durch dieses System kann nach Auswertung von Massendaten die Tatmuster erkannt und frühzeitig gehandelt werden.
Bei Wohnungseinbrüchen sind immer öfter international agierende Banden tätig. Das erfordert eine landesweite Koordinierung, aber auch internationale Zusammenarbeit der Behörden.
Eine gute Einbruchssicherung der Wohnungen, hält Einbrecher ab. Denn diese haben ein Interesse daran, die Tat schnell auszuführen, um nicht entdeckt zu werden.
In anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden müssen seit 1999 neue Gebäude einbruchhemmend gebaut werden. Es sollte geprüft werden, in welcher Weise auch im rheinland-pfälzischen Baurecht Regelungen getroffen werden können, um bereits in Bau- und Umbauphasen einbruchshemmende Maßnahmen zu ergreifen.
Wohnungseinbrüche sind keine Kavaliersdelikte. Die materiellen und immateriellen Schäden sind immens. Der Staat ist gefordert, mit den präventiven, aber auch repressiven Wirkungen des Strafrechts ein deutliches Zeichen zu setzen.
Kinder schützen
Verbindungsdaten speichern
Abscheuliche Bilder und Filme - Kinderpornographie ist ein skrupelloses Geschäft. Die Verbreitung solcher Verbrechen hat drastisch zugenommen. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik ist hier 2014 die Zahl der Straftaten in Rheinland-Pfalz im Vergleich zum Vorjahr um 9 Prozent gestiegen. Jede Minute suchen in Deutschland mehrere tausend Menschen im Internet nach Fotos und Videos. Datensätze können innerhalb weniger Sekunden ausgetauscht werden.
Polizei oft überfordert
Die Polizei verfügt über zu wenig Ermittler, ist technisch unzulänglich ausgestattet, Bearbeitungszeiten sind lang. Für die Ermittler sind IP-Adressen der Computer oft der einzige Anhaltspunkt, um Täter identifizieren zu können. Doch seit 2010 werden diese Daten nicht mehr für längere Zeiträume gespeichert.
Datenspeicherung entscheidende Hilfe
Der Deutsche Richterbund vertritt die Auffassung, die Speicherung von Daten sei für die Strafverfolgung dringend notwendig. Auf nahezu allen Feldern mittlerer bis schwerer Kriminalität seien Telefon- und Internetverbindungsdaten ein wesentlicher, häufig der einzige Ansatz für Ermittlungen. Auch das Bundeskriminalamt plädiert für die Datenspeicherung. Vor allem im Bereich der Kinderpornografie kann die Auswertung gespeicherter Verbindungsdaten nicht nur bei der Aufklärung von Straftaten helfen, sondern auch Straftaten vermeiden.
Der Grund hierfür liegt in den Besonderheiten dieser kriminellen Szene. Kinderschänder und ihre Kundschaft tauchen zunehmend im sog. „Darknet“ unter, das sich nur mit speziellen Programmen öffnen lässt. Schwere, harte Kinderpornografie ist oft nicht mit Geld zu kaufen, sondern nur im Tausch gegen „gleichwertige“ Ware zu haben. Das bedeutet: Wer sich Bilder beschaffen will, muss zunächst selbst Bilder produzieren, die er eintauschen kann. Konsumenten sind selbst Täter, die aktiv Kinder missbrauchen und das filmen. Es gibt keine großen, zentralen Lieferanten. Stattdessen beliefert sich eine Vielzahl von Konsumenten und Produzenten gegenseitig.
Jeder Zugriff auf einen Einzeltäter kann ein ganzes Netzwerk von Missbrauchsverdächtigen enthüllen. Derzeit darf die Kriminalpolizei auf solche Daten von Tatverdächtigen aber in der Regel nicht zugreifen, weil sie bei Providern nicht gespeichert werden. Eine gesetzliche Vorschrift zur Verbindungsdatenspeicherung würde dies ändern.
Gesetzliche Regelung notwendig
Hier ist die Politik dringend gefordert, Kinder besser zu schützen. Von Rheinland-Pfalz, dessen Innenminister derzeit den Vorsitz der Innenministerkonferenz inne hat, sollte bei der Diskussion um die Wiedereinführung der Speicherung von Verbindungsdaten ein deutliches politisches Signal ausgehen. Im Rahmen einer gesetzlichen Ausgestaltung müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden:
· Der Abruf der Daten muss in jedem Einzelfall von einem Richter genehmigt werden.
· Datenabruf nur bei Verdacht auf schweren Straftaten.
· Die Daten von Berufsgeheimnisträgern dürfen nicht abgerufen werden.
· Die sichere Speicherung der Daten muss gewährleistet, der Zugriff von Unbefugten ausgeschlossen sein.
· Die Daten sollten für 10 Wochen gespeichert werden.
Die Bundesregierung hat nun angekündigt, einen Gesetzesentwurf zur Verbindungsdatenspeicherung unter den genannten Voraussetzungen im Bundestag einzubringen.
Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf:
Den geplanten Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Speicherung von Verbindungsdaten im Bundesrat zu unterstützen.
Sinnvolle Forschungsförderung
Die rheinland-pfälzische Innovationsstiftung erhalten
Unbürokratisch wichtige Forschungsvorhaben finanzieren – die Stiftung Rheinland-Pfalz für Innovation ist ein wichtiges Instrument für anwendungsorientierte Projekte. Dazu unabhängig von Programmen und zweckgebundenen Mittel aus dem Europäischen Regionalfonds oder aus Bundesmitteln. In den letzten Jahren finanzierte die Innovationstiftung mit jährlich rund fünf Millionen Euro bis zu 30 Forschungsprojekte. bspw. im Bereich Optische Technologien, Medizin/Medizintechnik oder Innovative Materialien und Oberflächentechnologie.
Land will Stiftung auflösen
Trotz der erfolgreichen Arbeit hat die Landesregierung nun das Aus für die Stiftung verkündet. Bildungs- und Wissenschaftsministerin Reiß will die Einrichtung auflösen. Ihr Kapital, immerhin 105 Millionen Euro, soll dem Sondervermögen „Wissen schafft Zukunft“ zugeschlagen werden. Dies würde eine umfassendere Innovationsförderung bewirken, so die Landesregierung.
Forschung bleibt auf der Strecke
Nach Ansicht der CDU-Fraktion eine fadenscheinige Begründung. Das Gegenteil sei der Fall und vielmehr zu befürchten, dass künftig viele Forschungsprojekte auf der Strecke bleiben. Aus dem Programm „Wissen schafft Zukunft“ werden Sachkosten und Personalkosten zur Deckung der Grundaufgaben der Hochschule finanziert. Wenn das Stiftungskapital in diesen Topf fließt, stehen die Mittel nicht mehr unmittelbar der Forschung zur Verfügung stehen, sondern werden zur Finanzierung allgemeiner Ausgaben der Hochschulen aufgebraucht. Auch können Unternehmen künftig keine Anträge mehr auf konkrete Projekte stellen. In der Praxis bedeutet dies eine Schwächung des Wirtschafts- und Technologiestandortes Rheinland-Pfalz.
IHK und LVU protestieren
Gegen die Auflösung der Innovationsstiftung protestieren auch die Industrie- und Handelskammern und die Landesvereinigung der Unternehmerverbände. Das Land verfrühstücke leichtfertig Mittel, der Forschungsförderung sei damit nicht gedient, so die Kritik.
Die CDU-Fraktion fordert deshalb in ihrem Antrag die Landesregierung auf:
· Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Innovation zu erhalten und das zum 31.12.2014 vorhandene Grundstockvermögen in Höhe von nahezu 105 Mio. Euro (Nennwert) unangetastet zu lassen.
· Nach Erreichen eines Landeshaushaltes ohne Neuverschuldung soll das Kapital der Stiftung im Rahmen der Finanzierbarkeit aus Haushaltsmitteln schrittweise erhöht werden. Dies gilt in entsprechender Weise auch für die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur.
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Mündliche Anfragen
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Familieneintrittskarten für die Landesgartenschau in Landau
(Simone Huth-Haage, MdL und Christine Schneider, MdL)
1. Seit wann weiß die Landesregierung, dass es bei der Landesgartenschau in Landau keine Familieneintrittskarten geben soll?
2. Hat die Landesregierung Kontakt zur Geschäftsführung der Landesgartenschau aufgenommen, um für die Einführung von Familieneintrittskarten zu werben?
3. Teilt die Landesregierung die Begründung des Geschäftsführers der Landesgartenschau zum Verzicht auf Familieneintrittskarten, man könne heutzutage nicht mehr klar definieren, was Familie sei und was nicht?
4. Wird die Landesregierung angesichts des finanziellen Engagements des Landes bei der Landesgartenschau weiter darauf dringen, dass es Familieneintrittskarten geben wird?
Mangelhafte Bedingungen für die Gewinnung von Fachkräften in Rheinland-Pfalz
(Martin Brandl, MdL und Christian Baldauf, MdL)
Gutachten des Bundesrechnungshofs zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth
(Martin Brandl, MdL und Christian Baldauf, MdL)
Verschärfung des sog. „Stalking-Paragraphen“
(Christian Baldauf, MdL und Dr. Axel Wilke, MdL)
Offene Fragen in der Antwort der Landesregierung, Drs. 16/4883, zum Verkaufsverfahren im Nürburgringprozess
(Alexander Licht, MdL)
Geplante Kürzungen des Deutschunterrichts in Frankreich
(Julia Klöckner, MdL und Brigitte Hayn, MdL)
Stellungnahme der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern zum Landestransparenzgesetz
(Martin Brandl, MdL)
Zusatzbelastungen für die Jobcenter in Rheinland-Pfalz durch neue Vorgaben zur Optimierung der Kassensicherheit
(Adolf Kessel, MdL und Hans-Josef Bracht, MdL)
Ausgaben für öffentliche Schulen
(Bettina Dickes, MdL und Martin Brandl, MdL)