Ellen Demuth

Demuth: Änderung des Landesstraßengesetzes soll Abstufung von Kreisstraßen vermeiden

Die mögliche Abstufung von Kreisstraßen zu Gemeindestraßen wird derzeit verstärkt vor dem Hintergrund der Verkehrsbedeutung und der Anschlussfunktion der entsprechenden Straßen diskutiert. Viele Kommunen befürchten, dass sie künftig für mehr Straßen als bisher zuständig sein sollen. Die CDU-Landtagsfraktion, Vertreter des Landkreistages sowie des Gemeinde- und Städtebundes fordern mit entsprechenden Musterresolutionen die bestehende gesetzliche Grundlage zu ändern (Landesstraßengesetz § 3 Nr. 2).
Ellen Demuth setzt sich gemeinsam mit ihren Kollegen der CDU-Landtagsfraktion  für eine Gesetzesänderung gegen die Abstufung von Kreis- zu Gemeindestraßen ein. Beim Zusammenschluss von zwei Gemeinden ist es nach derzeitiger Rechtslage so, dass eine Kreisstraße zur Gemeindestraße gemacht werden müsse. Dies bedeutet natürlich höhere Kosten für die betroffene Kommune. Ellen Demuth ist der Meinung, dass die betroffenen Verbindungsstraßen zwischen Ortsteilen Kreisstraßen bleiben sollten.

Das Beispiel Verbandsgemeinde Asbach zeigt, was das bedeuten kann. Die VG besteht zwar nur aus vier Gemeinden, zu ihnen gehören aber noch rund 150 Dörfer und Weiler. Nimmt man das Gesetz genau, müsste es also nur vier Anschlüsse – eben für die Hauptgemeinden – ans überörtliche Straßennetz geben. Großer Unmut äußert sich daher vor allem in der Ortsgemeinde Asbach. Hier stockt die Sanierung der K 64, die vier Ortsteile verbinden soll. Asbachs Ortsbürgermeister Franz-Peter Dahl (CDU) will verhindern, dass auf die nächste Generation unüberschaubare Kosten zukommen. Michael Christ, Bauamtsleiter in Asbach und CDU-Fraktionschef im Kreistag, rechnet vor, dass auf betroffene Kommunen, die Straßen vom Kreis übernehmen, Kosten in Millionenhöhe zurollen würden.   

Der Gesetzentwurf wurde vorläufig zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen.