Ellen Demuth

Landesregierung Rheinland-Pfalz schläft weiter

 
Der Bund hat in den Jahren 2015-2018 seine Unterstützung für die Länder und Kommunen weiter verstärkt.:

So gibt es zum Beispiel ein Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" des Bundes mit einem Volumen von fast 26 Millionen Euro allein für das Land Rheinland-Pfalz. Abgerufen wurden davon bisher nur 6,3 Millionen, keine 25 % der möglichen Mittel.

Weiterhin hat der Bund das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) aufgelegt. Auch hier ergibt sich ein ähnliches Bild: Rheinland-Pfalz stehen Finanzmittel von 253 Millionen Euro zu, vorgesehene Vorhaben dazu sind auch gemeldet, aber abgerufen wurden davon zum Stichtag 30. Juni lediglich 13 Millionen. Zu den möglichen Gründen,  warum der Mittelabfluss bei Investitionsförderprogrammen zu Beginn generell eher zögerlich verläuft, gehören der erforderliche Planungsvorlauf von Investitionen und vor allem die Auszahlung der Mittel erst nach Rechnungsstellung. Hinzu kommen die von Ländern und Kommunen hervorgehobenen Kapazitätsgrenzen angesichts der Herausforderungen bei der Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen.

Auch bei den Bildungsausgaben hat der Bund seine Unterstützung weiter gesteigert (plus 16,6 Milliarden Euro), die Entlastung für die Länder in den Bereichen Bildung, Kita und Forschung lag bei 28 Milliarden in der laufenden Wahlperiode. Der KiTa-Ausbau wurde massiv unterstützt: Aktuell kommen das dritte und vierte Investitionsprogramm zur Anwendung. Für den Zeitraum von 2015 bis 2020 stehen hierfür im zweiten Programm Mittel von rund 1,7Mrd. € zur Verfügung (drittes Programm: 550Mio. €, viertes Programm: 1,126 Mrd. €). Der Mittelabfluss aus dem dritten Programmbetrug per 31. Juli 2017 erst 217Mio. € der bereitgestellten 550Mio. € und damit lediglich 39,5 % (Anlage 2). Das vierte Programmist gerade angelaufen und weist noch keinen Mittelabruf auf.

Im Bereich der Schulsanierung unterstützt der Bund die Länder mit weiteren 3,5Mrd. €.  Aus dem ersten Programmsind mit Datum 30. Juni 2017 insgesamt erst 288 Mio. € (8,2 %) abgeflossen. Das Volumen der verplanten Mittel beträgt immerhin 3,056Mrd. € (87,3 %).

Den Breitbandausbau und die digitale Förderung von Schulen hat der Bund sich ebenfalls zur Aufgabe gemacht:  er stellt zum Ausbau der öffentlichen digitalen Infrastruktur insgesamt 4,4 Mrd. € bis 2021 zur Verfügung. Hieraus können auch Mittel für den digitalen Infrastrukturausbau an Schulen bewilligt werden. Dabei ist eine Förderung auch möglich,

wenn das Schulgebäude bereits über einen Anschluss von 30Mbit verfügt. Ebenso können Schulen aus dem zweiten 3,5Mrd. €-Programm des Kommunalinvestitionsförderungsfonds unterstützt werden. Auch in diesem sind Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen gemäß § 12 Absatz 2 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz förderfähig.