Ellen Demuth

Plenarinitiativen der CDU-Landtagsfraktion im April


PLENUM AKTUELL -

CDU-Initiativen für die Plenarsitzungen am 25. und 26. April 2018


1. Aktuelle Debatten

2. Antrag: „Investitionen in die Musik – Musik und Kultur in Rheinland-Pfalz stärken“

3. Antrag: „Allianz für eine starke EU-Kohäsionspolitik“

4. Antrag: „LBM stärken – Planungen beschleunigen“

5. Änderungsantrag zum Gesetzentwurf: „Änderung des Landestraßengesetzes“

6. Große Anfrage: „Situation der Physiotherapie in Rheinland-Pfalz“

1. Aktuelle Debatten

- „Hausärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz akut gefährdet – Landesregierung verschleiert das Problem“

- „Verantwortung der Landesregierung für steigende Auspendlerzahlen“

2. Antrag:

„Investitionen in die Musik – Musik und Kultur in Rheinland-Pfalz stärken“

Ein Instrument lernen, im Chor singen oder im Orchester spielen – viele Menschen engagieren sich in unserem Land in der Musik. Nach dem Sport ist die Musik die zweit-größte organisierte Bürgerbewegung, mit mehr als 500.000 Beteiligten. Für Kinder kann das Beherrschen eines Instruments das Selbstbewusstsein stärken; das Zusammensingen- oder spielen schafft Gemeinsamkeit von Menschen unterschiedlicher Generationen. Durch gemeinsames Musizieren entsteht Heimat - unabhängig von kulturellen Hintergründen.

Landesförderung stagniert seit Jahrzehnten

Die Landesmittel für die Musikkultur stagnieren seit Jahrzehnten. Deshalb fordert der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz nun eine deutliche Erhöhung der Förderung. Im Fokus der Forderung stehen dabei die musikalische Bildung und die Laienmusik. Diese Forderung ist absolut nachvollziehbar. Ohne eine funktionierende Musikschullandschaft und ohne die vielen Chöre und musiktreibenden Vereine werden gerade ländliche Regionen kulturell abgehängt und sozial beschädigt.

Musikschulen müssen Gebühren erhöhen


Die 42 kommunalen Musikschulen in Rheinland-Pfalz sind das Rückgrat der musikalischen Bildung. Gemeinsam mit den freien Musikschulen bieten sie ein breites Spektrum von musikalischen Angeboten an. Zurzeit erhalten die kommunalen Musikschulen einen Landeszuschuss in Höhe von 2,8 Millionen Euro. Dies entspricht rund 7% des Gesamtetats und reicht bei weitem nicht aus. So müssen vielerorts die Gebühren erhöht werden. Dadurch haben häufig nur noch besser verdienende Eltern die Möglichkeit, ihr Kind an einer Musikschule anzumelden. Das kann nicht der Anspruch der Landesregierung sein. So können weder Qualität noch Vielfalt des Angebots für die Zukunft erhalten werden.

Laienmusikverbände müssen Arbeit immer mehr einschränken

Seit 25 Jahren erhalten die drei großen institutionell geförderten Laienmusikverbände einen „eingefrorenen“ Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 225.000 Euro. Inflationsbereinigt führt dies zu einer Verminderung des Zuschusses um annähernd 50%. Wegen dieser finanziell angespannten Lage muss die Arbeit der Verbände in den Städten und Gemeinden immer mehr eingeschränkt werden. Dadurch verarmen Gemeinde- und Gemeinschaftsleben kulturell.

Die CDU-Fraktion wird bei den anstehenden Haushaltsberatungen eine deutliche finanzielle Erhöhung der Landesmittel anmelden. Wir erwarten auch von der Landesregierung entsprechende Investitionen und fordern sie deshalb auf,

1. einen „Laienmusikfonds“ einzurichten, der einen jährlichen Etat erhält und Projekte, Veranstaltungen und Initiativen unterstützt, die der Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Laienmusik dienen;

2. das Musikschulsystem in Rheinland-Pfalz funktions- und zukunftsfähig zu erhalten und die Länderförderung für die kommunalen Musikschulen (Landesverband der Musikschulen in Rheinland-Pfalz) auszubauen;

3. die institutionelle Förderung der drei großen Laienmusikverbände (Landesmusikverband Rheinland-Pfalz e.V., Chorverband der Pfalz e.V. und Chorverband Rheinland-Pfalz e.V.) auszubauen.


3. Antrag: „Allianz für eine starke EU-Kohäsionspolitik“

Die Europäische Union garantiert Frieden, Freiheit und Wohlstand in Europa. Auch wenn die EU gerade turbulente Zeiten durchlebt – man mag sich kaum vorstellen, wie es in Europa ohne die Union aussähe. Deshalb ist es auch wichtig, den Menschen näher zu bringen, was die EU für sie alles leistet. Hier kommt die sogenannte EU-Kohäsionspolitik ins Spiel. Sie bündelt die europäischen Investitionen für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt - für ein starkes Wir-Gefühl in einem gemeinsamen Europa.

Kohäsionspolitik schafft Verbesserungen für alle

Die Kohäsionspolitik – ein sehr sperriger Begriff – hat ganz lebensnahe Auswirkungen auf uns Europäer. Sie fördert das Schaffen von Arbeitsplätzen, sorgt für moderne Infrastruktur, stärkt Aus- und Weiterbildung und sorgt so für eine Verbesserung der Lebensqualität. Auch die Zusammenarbeit zwischen Regionen verschiedener Mitgliedsstaaten wird durch sie ermöglicht.

Kohäsionspolitik soll sichtbarer und transparenter werden

Derzeit wird etwa ein Drittel des Haushalts der Europäischen Union für die Kohäsionspolitik aufgewendet. Um ein Zeichen zur Beibehaltung und Stärkung dieses Politikbereichs zu setzen, wurde im Herbst 2017 die so genannte „Cohesion AIIiance", gegründet. Hauptziel der Allianz ist es, die Kohäsionspolitik stärker, wirksamer, sichtbarer und zugänglicher zu machen.

Auch für Rheinland-Pfalz spielt die Kohäsionspolitik eine bedeutende Rolle, weshalb das Land im März 2018 seinen Beitritt zur „Cohesion AIIiance" erklärt hat. Deshalb freuen wir uns auch, dass dieser gemeinsame Antrag mit den Fraktionen von SPD, FDP und Grünen zustande gekommen ist.
Einige der insgesamt 11 Punkte möchte ich Ihnen nennen:

Der Landtag bekennt sich dazu, dass die Kohäsionspolitik:

1. als Ausdruck der europäischen Solidarität zur Überwindung des wirtschaftlichen und sozialen Gefälles zwischen den Regionen mehr denn je gebraucht wird, da sie allen Unionsbürgern unabhängig von ihrem Wohnort eine konkrete Chance gibt, die Vorteile der Europäischen Union zu erfahren,

2. besser kommuniziert und als bürgernahster EU-Politikbereich, der unmittelbare Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger hat, vermittelt werden muss. Gerade das ist auch gegen Europaskeptizismus wichtig.

3. dahingehend gestaltet werden soll, dass die Regelungen zur Verwaltung und Kontrolle der EU-Strukturfonds vereinfacht werden, damit die Regionen und Akteure die notwendige Handlungsfreiheit haben, um ihre Innovations- und nachhaltigen Wachstumspotentiale vor Ort erschließen zu können.


4. Antrag: „LBM stärken – Planungen beschleunigen“

Eigentlich sind sich alle einig: Gute Straßen sind unverzichtbar. Für Privatleute, die zu Arbeit fahren oder ihre Kinder in die Schule bringen wollen, für den Öffentlichen Personennahverkehr und nicht zuletzt für die Wirtschaft, die eine gute Anbindung braucht.
Das heißt aber leider noch nicht, dass die Landesregierung auch alles für gute Straßen tut.

Aktuelles Beispiel: die gestrige Sitzung des Verkehrsausschusses.

Die Landesregierung hatte zum Stand der Umsetzung des Landesstraßenbauprogramms berichtet. Dabei wurde klar: Es gibt eine Fülle von Projekten (229 von 426), die bisher nur in der Vorbereitungsphase sind (Stand: 31.12.2017). Viele Maßnahmen werden erst in den Folgejahren realisiert. Und das bei einem ohnehin enormen Investitionsstau. Eine wesentliche Ursache hierfür liegt beim Landesbetrieb für Mobilität, der die Bauprojekte plant und seit Jahren mit zu wenig Personal zu kämpfen hat. Noch immer sind nicht alle neu geschaffenen Ingenieurstellen besetzt. Und die Einarbeitung der bereits neu eingestellten Ingenieure dauert naturgemäß eine gewisse Zeit.

Mitarbeiter fangen Fehler der Landesregierung auf

Ohne das große Engagement der Mitarbeiter des LBM - verbunden mit vielen Überstunden - wäre der Erhalt und der Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur gar nicht mehr zu meistern. Aber das kann und darf natürlich kein Dauerzustand sein. Hier ist das Land als Arbeitgeber in der Verantwortung. Vor dem Hintergrund, dass sich dieses Fachkräfteproblem durch altersbedingte Abgänge in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen wird, ist es nicht akzeptabel, dass die Landesregierung bis 2020 180 Verwaltungsstellen beim LBM streichen will. Um sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren zu können, brauchen die Ingenieure beim LBM leistungsstarke Verwaltungsstrukturen.

Bund hat vorgelegt, Land muss liefern

Unzureichende Planungskapazitäten sind oftmals ein Hauptgrund für Verzögerungen bei Infrastrukturprojekten. Der Bund hat den Sanierungs- und Ausbaubedarf unserer Verkehrsinfrastruktur erkannt und zugesagt, Infrastrukturprojekte, die Baurecht erhalten, möglichst schnell in Angriff zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Länder die entsprechenden Planungskapazitäten bereitstellen.

Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung deshalb auf:

1. die Gehaltsstrukturen beim LBM anzupassen,

2. bei der Anwerbung von Ingenieuren für den LBM die Bewerbungsprozesse weiter zu professionalisieren und dabei auch verstärkt auf die Möglichkeit des dualen Studiengangs im Fach Bauingenieurwesen, der in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Kaiserslautern angeboten wird, hinzuweisen,

3. ausgeschriebene Stellen nicht von vorneherein auf nur ein Jahr zu befristen, sondern bei entsprechenden Voraussetzungen geeigneter Kandidaten auch eine unbefristete Einstellung zu ermöglichen,

4. den Stellenabbau im Verwaltungsbereich des LBM zu stoppen,

5. die Attraktivität einer Beschäftigung beim LBM durch entsprechende Weiterbildungs- und Aufstiegsperspektiven zu erhöhen und den vorhandenen Beförderungsstau beim LBM sukzessive abzubauen,

6. sich für eine Sicherung und Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit beim LBM einzusetzen,

7. durch die Schaffung flexibler Ruhestands- und Teilzeitregelungen Möglichkeiten zu schaffen, um die Erfahrung älterer Mitarbeiter auch nach dem Eintritt in den Ruhestand zu nutzen,

8. und darüber hinaus weitere Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Planung und Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten beschleunigt werden kann, und diese Vorschläge gegebenenfalls durch eine Bundesratsinitiative umzusetzen.

5. Änderungsantrag zum Gesetzentwurf:

„Änderung des Landestraßengesetzes“


Unsere ländlichen Regionen stehen in den nächsten Jahren vor zahlreichen Herausforderungen: Ärztemangel, demografischer Wandel, Schließung von Schulen, um nur einige zu nennen. Umso wichtiger sind Straßen, die in einem vernünftigen Zustand sind, die Gemeinden und Dörfer verbinden.

Anbindung an das Bundes- und Landesstraßennetz ist wichtig

Die Kommunen haben das Recht auf Anbindung an Bundes- und Landesstraßen über eine Kreisstraße. Der feine Unterschied, ob es sich um eine Kreis- oder eine Gemeindestraße handelt, ist für die Kommunen von großer Bedeutung, denn es geht um Geld – um viel Geld.

Zustand der Kreis- und Gemeindestraßen schon jetzt kritisch


Wenn Kommunen für die Instandhaltung von immer mehr Straßen selbst verantwortlich sind, dann können sie sich viele Straßen auf Dauer schlicht nicht mehr leisten; sie können dann zum Beispiel den Winterdienst nicht mehr bezahlen. Eine solche Situation kann im Extremfall dazu führen, dass beispielweise Rettungskräfte einen sehr viel längeren Weg zu einem Notfalleinsatz fahren müssten.

Definition der Kreisstraße zu Gunsten der Gemeinden ändern

Wir als CDU-Fraktion wollen den fortschreitenden Substanzverlust unserer Straßeninfrastruktur stoppen. Im Januar 2017 haben wir deshalb einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesstraßengesetzes in den Landtag eingebracht. Mit der von uns vorgeschlagenen Änderung des Landesstraßengesetzes wird die Definition der Kreisstraße so geändert, dass ein Anbindungsnachteil siedlungsstrukturell selbständiger Ortsteile vermieden wird. Damit können Kreisstraßen nicht nur dem Anschluss von Gemeinden, sondern auch von räumlich getrennten Ortssteilen an überörtliche Verkehrswege dienen.

Landesregierung legt nur halbherzige Lösung vor


Ein Jahr, nachdem die CDU-Landtagsfraktion ihren Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesstraßengesetzes eingebracht hat, legte die Landesregierung einen Gesetzesentwurf vor. Hierin greift sie zwar unseren Vorschlag auf, lehnt aber weitere Änderungen ab. Dabei hatte eine Experten-Anhörung im Ausschuss weiteren Korrekturbedarf offengelegt.

Überregionale Bedeutung muss berücksichtigt werden

Wir haben deshalb eine zusätzliche Regelung in unserem Änderungsantrag ergänzt. Für uns ist wichtig, dass die besondere Bedeutung einiger Straßen, die eigentlich abgestuft würden, berücksichtigt wird. So halten wir es für notwendig, dass aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls (z.B. der Verkehrssicherheit, des Rettungswesen, des ÖPNV, des Tourismus, der Sicherung der Anbindung eines Unternehmens mit hoher Verkehrsanbindung im Schwerlastverkehr, der funktionalen Erhaltung des Netzzusammenhangs sowie der kommunalen Zusammenarbeit) von einer Umstufung abgesehen werden kann.

6. Große Anfrage:

„Situation der Physiotherapie in Rheinland-Pfalz“


Im Gegensatz zum gebührenfreien Hochschulstudium zahlen Auszubildende in der Physiotherapie teilweise Schulgeld. Das ist ein Baustein, warum einige Ausbildungen von jungen Menschen als nicht mehr attraktiv angesehen werden.

Angesichts der Bedeutung der Physiotherapie im Gesundheitswesen und im Hinblick auf die demografische Veränderung unserer Gesellschaft ist die Belastung von Auszubildenden in der Physiotherapie mit Schulgeld nicht verantwortbar.

Landesregierung bleibt hinter eigenem Anspruch zurück

Bereits 2014 hatte die CDU-Landtagsfraktion die Abschaffung des Schulgeldes für Physiotherapeuten gefordert. 2015 hatte die Landesregierung in einer Ausschusssitzung behauptet, diese Abschaffung sei „das kurzfristige Ziel“ der Landesregierung (Vorlage 16/4982). Nun, über drei Jahre später, ist das noch immer nicht umgesetzt. Sie bleibt hinter dem selbst formulierten Anspruch zurück.

Antwort auf Große Anfrage offenbart Handlungsbedarf

Um mehr über die aktuelle Situation der Physiotherapie zu erfahren und unserer Forderung Nachdruck zu verleihen, hat die CDU-Fraktion die vorliegende Große Anfrage gestellt.
Aus der Antwort geht klar hervor: Nach wie vor zahlt mehr als ein Drittel der Auszubildenden - um genau zu sein: 629 von 1614 – Schulgeld. Sie absolvieren ihre Ausbildung an privaten Physiotherapieschulen. Denn die schulgeldfreien Plätze in Physiotherapieschulen von Krankenhäusern bzw. Reha-Einrichtungen reichen bei weitem nicht aus.

Fachkräfte fehlen bereits jetzt

Ausweislich der Antwort der Landesregierung gibt es in Rheinland-Pfalz zurzeit rund 9260 Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Sie ´gehe davon aus, dass die Patientinnen und Patienten die erforderlichen physiotherapeutischen Leistungen erhalten´.
Gleichzeitig muss sie aber einräumen, dass es bei der Gegenüberstellung von Nachfrage und Angebot zu einer Lücke von rund 1100 fehlenden Fachkräften kommt.

Mangel verschärft sich durch Schulgeld

Eine Hürde für die Steigerung der Ausbildungszahlen ist das Schulgeld an privaten Schulen. Das stellt auch die Landesregierung in der Antwort ausdrücklich fest. Aber dann muss sie sich die Frage gefallen lassen, warum auch mehr als drei Jahre nach der vollmundigen Ankündigung nach wie vor Schulgeld anfällt. Der bloße Verweis auf eine nach wie vor tätige Arbeitsgruppe reicht hier definitiv nicht aus. Wir erwarten, dass nun zeitnah gehandelt wird.