Zwei Wochen Quarantäne für Einreisende
Weitere Ausnahmen gelten zum Beispiel für medizinisches Personal, Pendler, Diplomaten und weitere Personengruppen, die notwendige und unaufschiebbare Reisen unternehmen. Hingegen dürfen Reisende ohne triftigen Reisegrund nicht nach Deutschland einreisen.
Für Reisende, die nach einem mehrtägigen Aufenthalt im Ausland nach Deutschland einreisen, soll künftig eine zweiwöchige verbindliche Quarantäne angeordnet werden. „Hierzu werden derzeit zwischen Bund und Ländern einheitliche Kriterien abgestimmt. Eine entsprechende Anordnung auf der Grundlage von § 28 und § 31 Infektionsschutzgesetz wäre durch die Länder zu erlassen“, betont Demuth.
Ausnahmen sind für tägliche Pendler, dringende und kurzzeitige beruflich veranlasste Reisen (z.B. Geschäftsreisende, Servicetechniker), für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter transportieren sowie für Reisende im Transit auf dem Weg in das Land ihres ständigen Aufenthalts vorgesehen.
„Die Bundespolizei überwacht im Rahmen der Grenzkontrollen und im Rahmen intensivierter Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen die Einhaltung der Einreisebeschränkungen und stimmt sich mit den Partnerbehörden im In- und Ausland eng ab“; bekräftigen Bundestagsabgeordneter Erwin Rüddel und Landtagsabgeordnete Ellen Demuth.