Ellen Demuth

Tagesmütter in Rheinland-Pfalz unnötig im Stich gelassen

Es gibt Berufsgruppen in Rheinland-Pfalz, den das Leben noch schwerer gemacht wird, als es eigentlich sein müsste. So auch den Tagesmüttern und –Vätern, denen mit der Gesetzgebung im Land die Arbeitsgrundlage regelrecht genommen wurde. Zum Hintergrund: Kindern in Rheinland-Pfalz steht seit dem Jahr 2010 ein kostenfreier Platz in einer Kindertagesstätte zu. Was als Vorstoß gefeiert wurde, ist aber nicht für alle gleichermaßen erfreulich: Tagesmütter haben seit der kostenfreien Betreuung der Kinder in den Kitas und dem damit verbundenen Rechtsanspruch, große Teile ihrer Tätigkeitsfelder verloren. Ihnen bleibt nur noch die Randzeitenbetreuung vor und nach den Öffnungszeiten der Kita, nachts und am Wochenende. Kein Einzelfall, denn nach Angabe des Statistischen Landesamtes arbeiten in Rheinland-Pfalz rund 1.900 Tagesmütter und -Väter, die 4.221 Mädchen und Jungen betreuen. Knapp die Hälfte der Kinder wird sogar ausschließlich in Kindertagespflege betreut.

Noch im Mai dieses Jahres betonte die rheinland-pfälzische Kinder- und Jugendministerin Irene Alt den hohen Stellenwert der Kindertagespflege. Beim Besuch der CDU-Abgeordneten Ellen Demuth im nördlichen Rheinland-Pfalz erklärte die Ministerin darüber hinaus, dass die Familiennähe und die oft sehr flexiblen Betreuungszeiten die Arbeit der Tagesmütter für viele Familien sogar unverzichtbar mache. Und tatsächlich: Der Bedarf an Kinderpflegern ist ungebrochen. Viele rheinland-pfälzische Unternehmen und Einrichtungen wie Altenheime, Kranken- und Kaufhäuser, besonders die mit Schichtdienst, wünschen sich fundierte Kinderbetreuung vor Ort. Selbst die Finanzierung ist gesichert, denn in neues Aktionsprogramm des Bundes nimmt sich der Thematik ganz speziell an und bietet fördert die Festanstellung von Tagesmüttern. Die Fördermittel kommen aus den Europäischen Sozialfonds (ESF). Umso unverständlicher scheint da die Tatsache, dass Kinderpfleger in Rheinland-Pfalz davon nicht profitieren können.

 Schuld daran ist eine Einschränkung im Landesgesetz: Rheinland-Pfalz müsste für die Umsetzung des Förderprogramms dringend erlauben, dass die Tagesmütter auch außerhalb ihrer eigenen Wohnung oder der Wohnung der Eltern des Kindes, Tageskinder betreuen dürfen. Derzeit ist eine Tätigkeit außerhalb dieses Raumes gesetzeswidrig und tausende Mütter stehen vor dem Problem der Kinderversorgung.

 „Ich kann die Lethargie der Landesregierung in dieser Sache nicht verstehen“, sagt Ellen Demuth, Landtagsabgeordnete und selber junge Mutter. „Tagesmütter könnten durch die Festanstellung nicht nur da eingesetzt werden wo sie dringend benötigt werden, sondern könnten auch mit festem Einkommen rechnen , was bisher nicht möglich ist, da die Zahl der zu betreuenden Kinder ständig variiert und somit auch der hart erarbeitete Tageslohn.“ Zu klären wäre seitens der Landesregierung einzig welche Auflagen an Ausstattung der Betrieb für die Räumlichkeiten, in der die Tagespflege stattfindet, haben müsse. Doch eine schnelle Lösung ist in dieser Angelegenheit für die Tagesmütter und -Väter wohl noch nicht in Sicht: Die Sommerpause im Landtag tut derzeit ihr Übriges.