Ellen Demuth: Kommunaler Finanzausgleich seit 13 Jahren verfassungswidrig
Demuth weist darauf hin, dass die Verfassungsrichter nicht nur den Kommunalen Finanzausgleich als Ganzes als verfassungswidrig beurteilt haben. In gleicher Eindeutigkeit stellten die Richter auch fest, dass durch Ministerpräsidentin Dreyer und ihre Minister Ahnen und Lewentz die Vorgaben des Gerichts aus dem Urteil aus dem Jahr 2012 zum gleichen Sachverhalt schlichtweg missachtet wurden.
Ellen Demuth: „Man muss sich schon die Frage stellen, mit welchem Rechtsverständnis diese Landesregierung ausgestattet ist. Schließlich ist sie mittlerweile Dauergast nicht nur vor dem Verfassungsgericht. Dass die SPD auf der Landes- und Kommunalebene das Urteil nun begrüßt und zeitnah Lösungen verspricht, ist scheinheilig, ist es doch gerade sie, die die kommunale Finanzmisere verursacht und Verbesserungen verhindert hat. Wo waren denn die kritischen Stimmen der kommunalen SPD-Amts- und Mandatsträger in den vergangenen 13 Jahren? Oder hat man jetzt etwa Angst vor der bevorstehenden Landtagswahl?“
Darüber hinaus, so Demuth, haben die Richter die Ansicht der CDU-Landtagsfraktion bestätigt, dass das Land in der Pflicht ist, die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Altschulden nachhaltig abzubauen: „Der bloße Fingerzeig nach Berlin soll nur über die eigene Untätigkeit hinwegtäuschen. Die CDU-Landtagsfraktion wird aus diesem Grund zeitnah eine Experten-Task-Force „Kommunaler Finanzausgleich“ ins Leben rufen. Sie soll nicht nur das Urteil und die daraus zu schließenden Schlussfolgerungen auswerten, sondern auch Eckpunkte für einen Gesetzentwurf erarbeitet, der zu Recht und Ordnung zurückkehrt und eine echte Altschuldenlösung beinhaltet.“
Außerdem, so Ellen Demuth abschließend, „fordern wir die Landesregierung auf, umgehend Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen und den Kommunen für das kommende Jahr – gerade auch vor dem Hintergrund der hohen Corona-bedingten Mehrausgaben – zusätzlich 500 Mio. Euro als Soforthilfe zur Verfügung zu stellen.“