Die Verschuldung der rheinland-pfälzischen Städte, Gemeinden und Landkreise geht ungebremst weiter und erreicht Rekordniveau. Auch den Landkreis Neuwied trifft es hart. Der ohnehin bereits hoch verschuldete Landkreis befindet auf einem bedenklichen fünften Platz der Verschuldungsrangliste der Landkreise in Rheinland-Pfalz. Betrug die Verschuldung des Landkreises Neuwied je Einwohner im Jahr 2010 bereits 1.381 Euro, ist sie im Jahr 2011 erneut angewachsen auf nunmehr 1.490 Euro.
Alle so genannten „Initiativen“ der rot-grünen Landesregierung haben bisher keine Wirkung gezeigt und greifen zu kurz. Das ist nach Ansicht der Landtagsabgeordneten Ellen Demuth das Fazit des jüngsten Kommunalberichts des Landesrechnungshofs.
„Die Zahlen und Schlussfolgerungen des Landesrechnungshofs sind eine schallende Ohrfeige für die kommunalfeindliche Politik dieser Landesregierung. Trotz zunehmender Einnahmen hat das Finanzierungsdefizit der rheinland-pfälzischen Kommunen ein Rekordniveau von insgesamt 9,4 Milliarden Euro erreicht. In Rheinland-Pfalz bleiben seit mittlerweile 22 Jahren die kommunalen Einnahmen hinter den Ausgaben zurück. Eine vergleichbare Entwicklung gibt es in keinem anderen Flächenland, erklärt der Rechnungshof. Allein die nackten Zahlen sind erschreckend. Doch statt zu handeln, schiebt die Landesregierung die Schuld lieber auf den Bund oder die Wirtschaftslage.“
Die Folgen der kommunalfeindlichen Politik der Landesregierung würden von Kommunalbericht zu Kommunalbericht deutlicher, so Demuth. Zwar müssten auch die Kommunen selbst ihre Hausaufgaben machen und sparen, aber die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände von insgesamt 11,1 Milliarden Euro im Jahre 2011 hätten nicht die Städte, Gemeinden und Landkreise zu verantworten. Die daraus resultierende Pro-Kopf-Verschuldung von 2.921 Euro liege danach um fast 70 Prozent über dem Durchschnitt der kommunalen Schulden der anderen Flächenländer. Dazu komme eine desaströse Entwicklung der Kassenkredite. Der Pro-Kopf-Betrag dieser Schulden in Rheinland-Pfalz von 1.444 Euro übertreffe den Länderdurchschnitt um mehr als 160 Prozent.
Gleichzeitig stelle der Rechnungshof auch dem Kommunalen Entschuldungsfonds, den die Landesregierung als allein seligmachend preise, kein gutes Zeugnis aus. Am Ende der Laufzeit des Fonds im Jahre 2026 sollten zwar 3,1 Millionen Euro an Altschulden abgebaut sein, gleichzeitig entstünden aber neue Schulden von voraussichtlich 4,5 Milliarden Euro. „Damit hat der so genannte „Entschuldungsfonds“ seine Aufgabe glatt verfehlt.“
Auch die Kommunal- und Verwaltungsreform in ihrer derzeitigen Ausprägung, so der Rechnungshof, leiste nur einen so wörtlich „unwesentlichen Konsolidierungsbeitrag“. Der Rechnungshof schließe sich hier der Haltung der CDU-Landtagsfraktion an, dass es einer Reform aus einem Guss unter Einbeziehung aller kommunalen Ebenen bedürfe.
„Es ist allerhöchste Zeit, dass die Landesregierung ihre Hausaufgaben erledigt und einen zukunftsweisenden Kommunalen Finanzausgleich initiiert. Gleichzeitig muss die derzeitige Kommunal- und Verwaltungsreform auf den Prüfstand.“
Im Einzelnen fordert die CDU-Landtagsfraktion:
Überprüfung der Relation Allgemeine Zuweisungen/Zweckzuweisungen,
Überprüfung der Befrachtungen des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA),
Überprüfung der Angemessenheit von Finanzleistungen des Landes an die Kommunen außerhalb des LFAG,
Moratorium bei der Übertragung weiterer kostenträchtiger Aufgaben auf die Kommunen (z.B. kostenlose Schülerbeförderung und ÖPNV),
Überprüfung bzw. Lockerung von Standards sowie Aufgabenrückführungen,
Moratorium bei den anstehenden Zwangsfusionen, damit Webfehler in der jetzigen Kommunal- und Verwaltungsreform nicht weiter zementiert werden und gemeinsame Entwicklung einer weiter reichenden Reform unter Einbeziehung von Kreisgrenzen,
Bei allen anstehenden Ausgabe wirksamen Entscheidungen des Landtages künftig eine „Konzernbetrachtung“ von Land und Kommunen vornehmen mit Blick auf die Verpflichtung des Landes auf ordnungsgemäße Finanzausstattung der Kommunen einerseits sowie Einhalten
der Schuldenbremse andererseits,
Stärkere Berücksichtigung kommunaler Finanzbelange im Bundesrat, Herstellung von Transparenz bei der Neugestaltung des KFA und nachvollziehbare Begründung),
Erarbeitung von Regelungsmechanismen, die die Beobachtungs- und Anpassungspflicht des Landes im Hinblick auf einmal getroffene finanzausgleichsrechtliche Entscheidungen praktisch ermöglichen.