Demuth kritisiert hohe Kosten für den Landkreis Neuwied bei der Schülerbeförderung

Land gibt Kreis nicht genug Ausgleichszahlungen für Beförderungskosten

11.01.2012

Mainz / Neuwied – Im November des vergangenen Jahres hatte die Landesregierung einen Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Schülerbeförderung vorgelegt. In einem Urteil hatte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz im November 2010 entschieden, dass die bestehende Bestimmung zur Schülerbeförderung den Gleichheitsgrundsatz verletzt und die damalige Landesregierung aufgefordert eine verfassungskonforme Regelung bis zum 1. August 2012 zu erarbeiten. Dieser Aufforderung kommt die Landesregierung mit dem Gesetzesentwurf jetzt nach. 

In einem Brief wendet sich Landtagsabgeordnete und Kreistagsmitglied Ellen Demuth an  Bildungsministerin Doris Ahnen und fordert diese auf, gewisse Gesetzespassagen zu überarbeiten. Die Unionspolitikerin sieht anhand der ihr durch das Ministerium mitgeteilten Schülerbeförderungszahlen eklatante Mängel in dem vorliegenden Gesetzestextes zur Novellierung der Schülerbeförderung in Rheinland-Pfalz.

Für die 10 Förderschulen war der Kreis Neuwied in der Vergangenheit aufgrund der Gesetzeslage dazu verpflichtet, für den Großteil der Kosten für die Schülerbeförderung alleine aufzukommen, was zu einer starken Belastung des Kreishaushaltes beigetragen hat. Nach Auffassung von Ellen Demuth ein nicht haltbarer Zustand, haben doch 699 der insgesamt 1.611 Schülerinnen und Schüler, die eine der Förderschulen im Kreis Neuwied besuchen, ihren Wohnsitz gar nicht im Landkreis selbst, sondern pendeln täglich zwischen der Förderschule und dem Wohnort. 14 Schüler kommen sogar aus benachbarten Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Hessen.

Der durch die Landesregierung erarbeitet Gesetzesentwurf sieht vor, dass sich die Landkreise, in denen die Schüler ihren Wohnsitz haben, an den Kosten beteiligen und diese nicht nur vom Landkreis Neuwied als Schulstandort getragen werden. Dennoch sieht Demuth die finanzielle Hauptlast weiterhin beim Kreis Neuwied. „Auch wenn die Option einer Kostenvereinbarung zwischen den Landkreisen nun ins Auge gefasst wird, wäre eine klare Regelung notwendig gewesen und nicht die nun präsentierte Soll-Regelung“, argumentiert Demuth angesichts der Tatsache, dass die Beteiligung an den Kosten bis zu 50% betragen kann, aber nicht zwingend bindend ist. Demuth verweist in diesem Zusammenhang auf die Tatsache, dass der Kreis schon die Unterhaltungskosten für Gebäude alleine trägt.

Demuth fordert in ihrem Schreiben die Ministerin auf, den Anteil der Kostenbeteiligung durch die Wohnsitz Kreise der Förderschüler zu erhöhen.

Verbesserungsbedarf sieht die Landtagsabgeordnete auch im Hinblick des Eigenanteils der Kreise bei den Schülerbeförderungskosten bei den allgemeinbildenden Schulen.

Demnach hat die Landesregierung einen durchschnittlichen Eigenanteil von 252 Euro je Schüler ermittelt. „Seit diesem Schuljahr haben wir jedoch im Kreis Neuwied einen tatsächlichen Eigenkostenanteil von 280 Euro im Jahr pro Schüler. Wenn das Gesetz so in Kraft tritt, wird es nicht zu einer Entlastung unseres Landkreises hinsichtlich der Beförderungskosten kommen, sondern zu einer neuen Deckungslücke von jährlich 78.000 Euro.“ Demuth sieht angesichts dieser Neubelastungen die Sparbemühungen des Kreises Neuwied für eine erfolgreiche Teilnahme an dem Entschuldungsfond stark gefährdet.

In dem Schreiben an das zuständige Ministerium bittet Demuth die Ministerin darum, sich für einen sachgerechten und kostendeckenden Mehrbelastungsausgleich und eine daraus resultierende Erhöhung der Zuweisungen einzusetzen.