Um es gleich vorab zu sagen: Der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer kann weiterhin keinen konkreten Zeitpunkt nennen, der Besitzern von Öl-, Flüssiggas oder Pelletheizungen Anspruchsvoraussetzungen und Verfahren zu den versprochenen Entlastungen aufzeigt.
Ellen Demuth erklärt: „Ich begrüße die Initiative, die Minister Schweitzer ergreift. Der Bund und die Länder müssen sich jetzt schnell einigen. Immerhin sind schon Eckpunkte bekannt: Demnach soll künftig anspruchsberechtigt sein, wer vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 beispielsweise Öl, Pellets oder Flüssiggas gekauft hat und dafür mehr als das Doppelte des durchschnittlichen Vorjahrespreises, dem soggenannten Jahresreferenzwert, gezahlt hat. Dieser Personenkreis soll 80 Prozent der Preissteigerung erstattet bekommen können. Die Obergrenze soll bei 2.000 Euro liegen.
Die Bürgerinnen und Bürger brauchen zügig Klarheit. Bei der Gewährung von Entlastungszahlungen muss zudem bedacht werden, dass niemand vergessen wird. Beispielsweise hat sich auch das Heizen mit Strom verteuert. Dies muss bei der Strompreisbremse berücksichtigt werden.“