Flohmärkte dürfen wieder an Sonn- und Feiertagen stattfinden

Ellen Demuth begrüßt neue Gesetzgebung

26.02.2013

In Rheinland-Pfalz kann es bald trotz der verbindlichen Feiertagsruhe wieder gewerbliche Sonntagsflohmärkte geben. Ein neuer Gesetzesentwurf  liegt jetzt vor, der Kommunen zukünftig acht Marktsonntage im Jahr erlaubt. Unterschieden wird im neuen Gesetzentwurf in Spezialmärkte – auf denen Neuwaren, Bauern-, Bio- oder Holzwaren verkauft werden – und Floh- und Trödelmärkte – dort dürfen nur gebrauchte Haushaltswaren verkauft werden.

„Ich begrüße den neuen Gesetzesentwurf der Landesregierung, um heimische Kleinunternehmer und Standbesitzer, die von den Märkten abhängig sind, zu unterstützen“, erklärt CDU-Abgeordnete des rheinland-pfälzischen Landtages, Ellen Demuth. „Dass die grüne Wirtschaftsministerin Eveline Lemke für diesen Gesetzesentwurf allerdings eineinhalb Jahre gebraucht hat, ist für mich nicht nachvollziehbar und schlicht Existenz gefährdend für viele Betroffene.“

Der neue Gesetzesentwurf versuche sowohl die geforderte Sonntagsruhe von Kirche und Gewerkschaften, als auch die wirtschaftliche Bedürfnisse der Betreiber zu vereinen. So können Kommunen zwar acht Marktsonntage festlegen, diese beinhalten aber die „verkaufsoffenen Sonntage“ und dürfen nicht hintereinander stattfinden. Die Märtke dürfen nach der Neuregeleung ausschließlich von 11 bis 18 Uhr öffnen.

 „Ich halte den Vorschlag für einen guten Kompromiss, mit dem auch Kirchen und Gewerkschaften leben können“, so Ellen Demuth. Das Gesetz soll im Sommer für Rheinland-Pfalz in Kraft treten.