Plenum Aktuell

Die CDU Landtagsfraktion informiert

27.03.2014

Nachfolgend finden Sie "Plenum Aktuell" mit allen Informationen zu den Plenarsitzungen dieser Woche.

Plenum aktuell                                        Plenarsitzungen

                                                                                 26. und 27. März 2014


Initiativen und Positionen

(Stand 26.3.2014)

 

_____________________________________________________________________________________________

 

Aktuelle Stunden

_____________________________________________________________________________________________


 

 


 

Nürburgring, Betzenberg, Hahn – rot-grüne Landesregierung in Erklärungsnot

 


Ministerpräsidentin Dreyer gerät zunehmend unter Druck. Auf breiter Linie: Multiples Regierungsversagen und ständig neue Hiobsbotschaften. „Was ist eigentlich los in Rheinland-Pfalz?“, fragt die Öffentlichkeit.

 

Ringpleite immer dramatischer

 

Am Nürburgring werden Unsummen Steuergelder vernichtet. Mit inzwischen rund 544 Millionen Euro wächst die Summe der verlorenen Investitionen rasant. Anstatt reinen Tisch zu machen, verschleiert die Landesregierung die tatsächliche Höhe des Millionenschadens und versucht, den Schaden klein zu reden.

Am Flughafen Hahn, der um seine Zukunft kämpfen muss, ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft. Der Betzenberg gerät ins Schlingern, weil das finanzielle Erbe des früheren Ministerpräsidenten Beck schwer auf ihm lastet.

 

 

 

CDU fordert Regierungserklärung

 

In dieser Situation hat CDU-Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner Ministerpräsidentin Dreyer aufgefordert, im kommenden Plenum eine Regierungserklärung zu halten. „Schaffen Sie Klarheit. Erklären Sie den Bürgerinnen und Bürgern im Land endlich, welche Konsequenzen Sie aus dieser Endlos-Kette von Affären und Baustellen ziehen.“

 

Sorge um weitere Entwicklung

 

Die CDU-Fraktion sorgt sich um die weitere Entwicklung in Rheinland-Pfalz. Die Unfähigkeit der Regierungsverantwortlichen, Probleme zu lösen,  trifft unmittelbar die Steuerzahler. Deshalb ist Ministerpräsidentin Dreyer den gewählten Volksvertretern im Parlament Rechenschaft und Transparenz schuldig. Das ist ihre parlamentarische Verantwortung


 

 

 

 

 

 

Auf Druck der Grünen

Landesregierung will den Berliner Koalitionsvertrag brechen

 


Streit um den Doppelpass. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat mit ihrer Bundesratsinitiative helle Empörung ausgelöst. Gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg will Ministerpräsidentin Dreyer durchsetzen: Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollten automatisch zwei Pässe besitzen, auch wenn sie im Ausland aufgewachsen sind.

 

Bedingungen für Doppelpass

 

Bisher müssen sich in Deutschland lebende Migranten bis zum 23. Geburtstag für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Die große Koalition will dies neu regeln. Für Kinder ausländischer Eltern, die hier geboren und aufgewachsen sind, soll die Optionspflicht wegfallen. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist also an Bedingungen geknüpft. Um den Doppelpass zu bekommen, muss man eine gewisse Zeit in Deutschland gelebt oder einen Schulabschluss erworben haben.

 

Unseriöses Vorgehen

 

Mit ihrem Vorstoß torpediert die Landesregierung den Berliner Koalitionsvertrag von Union und SPD. Ein unseriöses Vorgehen, zumal Ministerpräsidentin Dreyer selbst die Vereinbarungen mit verhandelte und ihnen zustimmte. Dazu CDU-Fraktionsvorsitzende Klöckner: „Es kann nicht sein, dass in Koalitionsverhandlungen Kompromisse gefunden werden, die wenig später Teilnehmer selbst über Bord werfen. Wer wie Rot-Grün die Staatsbürgerschaft verscherbelt, erweist seinem Land einen Bärendienst!“

 

Grüne Interessen

 

Besonders fragwürdig: Ministerpräsidentin Dreyer geht es nicht etwa um bestmögliche Wege der Integration, sondern schlichtweg um Machtkalkül und ureigene Interessen. So begründet Dreyer ihre Doppelpass-Initiative mit den Worten: „Wir wollten es in die Diskussion einbringen, weil es unserem Koalitionspartner wichtig ist...Am Ende geht es um die Frage, wie geht man mit dem Partner im Land um.“ (SZ, 06.03.14) Ein kurzsichtiges Denken. Sollte es doch in erster Linie um die Frage gehen, was gut für die Bürger im Land ist, nicht allein um Wohlfühlpolitik für rheinland-pfälzische Grüne.

 

Doppelpass nicht verscherbeln

 

Für die CDU-Fraktion ist die deutsche Staats-bürgerschaft kein Mittel der Integration. Vielmehr setzt ihre Verleihung eine gelungene Integration, einen intensiven Bezug zum Land voraus. Die Staatsbürgerschaft steht am Ende, nicht am Anfang einer erfolgreichen Integration. Sie sollte nicht leichtfertig vergeben werden. Wir haben zu dem Thema nicht nur eine Aktuelle Stunde beantragt, sondern auch einen Antrag dazu formuiert. Darin fordern wir die Landesregierung auf:

 

·           Darauf hinzuwirken, dass die Bundesratsinitiative umgehend zurückgezogen oder nicht mehr unterstützt wird.

·           Alles in der Verantwortung des Landes Liegende zu tun, damit Integration gerade von Kindern und Jugendlichen gelingt. Dazu gehört insbesondere die Sprachförderung in Kindertagesstätten und Schulen; die Einrichtung von Willkommensklassen für neu zugezogene ausländische Schülerinnen und Schüler; die Stärkung der politischen Bildung in und außerhalb der Schule.


____________________________________________________________________________________________________

 

Parlamentsanträge

____________________________________________________________________________________________________


 

Für den 1. FC Kaiserslautern

Finanzielle Zukunft sichern

 


Der 1. FC Kaiserslautern - Herzensangelegenheit für Fans und Wirtschaftsfaktor für die Pfalz.

Nun drohen die finanziellen Sünden des früheren rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Beck den Traditionsverein  und die Stadt Kaiserslautern wieder einmal einzuholen. Der Bund der Steuerzahler prangert Finanzströme und Subventionspraktiken  rund um den Betzenberg an.  

 

Eigentor von Kurt Beck

 

Ein weiteres Eigentor  der Landesregierung. Das WM-Stadion reiht sich in die Liste skandalträchtiger Prestigeprojekte von Kurt Beck ein, der keine Mühe und vor allem kein Geld scheute, sich Popularität zu erkaufen. Der teure Unterhalt der politisch gewollten  Event-Arena  samt fragwürdiger Vertragskonstruktionen treibt heute Stadt und Verein in die Schulden. Mit  Regierungschefin Dreyer und Infrastrukturminister Lewentz sitzen die Entscheider von damals immer noch am Kabinettstisch. Den Scherbenhaufen wegräumen müssen der 1. FCK und die Stadt.

 

Die CDU-Fraktion  setzt sich in einem Antrag dafür ein, die finanzielle Zukunft des 1. FCK zu sichern und damit dem Verein  den Verbleib im Profifußball zu ermöglichen. Deshalb fordern wir:

 

·           Klarheit über die staatlichen Beihilfen. Die Finanzierung muss auf eine europarechtlich einwandfreie Grundlage gestellt werden. 

 

·           Die Landesregierung  soll die Stadt Kaiserslautern darin unterstützen,  für die Fritz-Walter-Stadiongesellschaft  ein wirtschaftlich sich selbst tragendes Zukunftskonzept zu entwickeln.


 

 

 


Der Gesetzgeber in der Pflicht -

Rechtssicherheit für die Kommunen schaffen

 


Sinkflug im Nebel – passende Beschreibung für die Änderung des Kommunalwahlgesetzes durch die Landesregierung. Vorgesehen ist, auf Wahlzetteln erstmals nicht nur Namen und Parteien, sondern auch Zusätze über den jeweiligen Frauen- und Männeranteil abzudrucken. Auf jedem Stimmzettel soll stehen: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Doch bis heute herrscht großes Rätselraten, ob die Stimmzettel für den 25. Mai überhaupt rechtens sind. Darüber wird jetzt der Verfassungsgerichtshof am 4. April in buchstäblich letzter Minute entscheiden. Rot-Grün lässt das eigene, frisch verabschiedete Kommunalwahlgesetz von den Richtern prüfen. Allzu groß die Angst vor einer Riesenblamage, sollten die Stimmzettel und damit die Kommunalwahl ungültig sein.

 

Arbeitsverweigerung des Gesetzgebers

 

Ein falscher Weg, auch aus verfassungsrechtlicher Sicht. Es ist Aufgabe des Parlamentes, verfassungsmäßige Gesetze zu beschließen. Rot-Grün drückt sich aber seit Monaten davor, allen Bedenken zum Trotz, ein rechtssicheres Kommunalwahlgesetz auf den Weg zu bringen. CDU-Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner: „Das grenzt nicht nur an Arbeitsverweigerung, das ist Arbeitsverweigerung des Gesetzgebers.“

 

Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

 

Mehr Frauen in die Kommunalparlamente – ein wichtiges Ziel, für das sich auch die CDU-Fraktion einsetzt. Von Anfang an lehnten wir jedoch ab, auf amtlichen Stimmzetteln Quoten abzudrucken. Gegen die Neureglung erhoben sich auch in der Staatsrechtslehre schwerwiegende Bedenken. Die Gestaltung des Stimmzettels verstoße gegen den fundamentalen Rechtsgrundsatz der Freiheit der Wahl. „Eine Regelung, die dazu führt, dass Wahlergebnisse später rechtlich angefochten werden, hilft den Frauen nicht. Im Gegenteil. Das schreckt eher ab“, kritisierte die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Marlies Kohnle-Gros.

 

Die Regierungsfraktionen blockierten unsere Initiative, rechtzeitig gemeinsam eine neue gesetzliche Vorlage zu formulieren. Nun hat die CDU-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Darin schlagen wir vor, die möglicherweise verfassungswidrigen Bestimmungen aufzuheben, eine unzulässige staatliche Wahlbeeinflussung auszuschließen und somit Klarheit vor der Kommunalwahl zu schaffen. Wir sehen hier weniger die Richter, sondern in erster Linie den Landtag in der Verantwortung.

 

CDU-Fraktion handelt

 

Statt das Verfassungsgericht als Gutachter zu missbrauchen, ist der Landtag als Gesetzgeber gefordert, das Kommunalwahlgesetz wieder rechtssicher zu machen. Mit dem Gesetzentwurf dokumentiert die CDU-Fraktion, dass sie im Gegensatz zu Rot-Grün ihrem verfassungsgemäßen Auftrag gerecht wird und handelt.


 

 

Kosten der Inklusion

CDU-Fraktion will Zahlen und Transparenz

 


Ohne Frage ein teures Projekt: Alle Schüler gemeinsam unterrichten. Die Inklusion wird Land und Kommunen viel Geld kosten. Es fallen erhebliche Mittel für Umbauten, Personal, zusätzliche Leistungen an, soll das Wohl des einzelnen Kindes nicht gefährdet werden.

 

Für eine ehrliche Debatte

Die CDU-Fraktion plädiert deshalb hier für eine ehrliche Debatte. Uns geht es um Transparenz, sowohl auf Landesebene, vor allem aber auch für die Kommunen. Diese stehen als Schulträger finanziell  in der Pflicht. An den Schulen fehlen Förderlehrer und Integrationshelfer. Kostenintensive Baumaßnahmen fallen an, Therapie- und Rückzugsräume sind einzurichten, dazu durchgängige Barrierefreiheit.

 

Qualität gefährdet

 

Das Gezerre um die Kosten der Inklusion in Nordrhein-Westfalen, Erfahrungen in Hamburg und Bremen zeigen, wie wichtig es ist, den tatsächlichen Finanzaufwand zu ermitteln und die Probleme nicht zu verdrängen. Wenn für die Inklusion nicht die erforderlichen Mittel bereit gestellt werden, geht dies zu Lasten derer, die dringend Hilfe brauchen: Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden zurückgelassen, Eltern lehnen Inklusionsbemühungen zunehmend ab, Lehrkräfte fühlen sich überfordert. Deshalb muss am Anfang aller Inklusionsbemühungen die Frage stehen: Welche zusätzlichen Maßnahmen sind auf der Basis der zur Verfügung stehenden Mittel möglich und wer trägt die Kosten dafür?

 

Wir brauchen eine Inklusion, an deren Ende es jedem einzelnen Kind besser geht, keine Inklusion, die Quoten Vorrang vor Interessen der Förderbedürftigen einräumt. Deshalb fordert die CDU-Fraktion in ihrem Entschließungsantrag:

 

·      In Übereinstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Gutachten über die Höhe der Kosten der schulischen Inklusion, die auf das Land und die Kommunen zukommen, in Auftrag zu geben.

 

·      Im Rahmen des Gutachtens die Konnexitätsrelevanz des Gesetzentwurfs der Landesregierung zu überprüfen.

 

·      In diesem Zusammenhang die Kostenträgerschaft der Integrationshilfe unter Berücksichtigung des schleswig-holstein-ischen Urteils rechtlich prüfen zu lassen.


 

 


Gute Arbeit – Gesunde Arbeit

Änderungsantrag der CDU-Fraktion

 


Erschöpft, gestresst, überlastet – viele Beschäftigte klagen über Druck, lange Arbeitszeiten, ständiges Erreichbarsein müssen.  Im Stressreport der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beschweren sich 43 Prozent der befragten Beschäftigten über wachsenden Stress im Job.

 

Psychische Erkrankungen nehmen zu

 

Laut DAK-Gesundheitsreport liegen psychische Erkrankungen in Rheinland-Pfalz inzwischen auf Platz 2 bei den Fehltagen in Betrieben. In den vergangenen 12 Jahren sei die Zahl der psychischen Erkrankungen um 85 Prozent gestiegen. Das hat massive Folgen für Unternehmen. Die Produktivität sinkt. Es fallen hohe Kosten an, die sich – volkswirtschaftlich gesehen – in Deutschland auf mehr als 6 Milliarden Euro jährlich belaufen.

 

 

Mehr Prävention

 

Hier besteht Handlungsbedarf. Unternehmen, Staat, Verbände und Organisationen müssen der gesundheitlichen Prävention, dem betrieblichen Gesundheitsmanagement, der Gesundheitsförderung und der Verbesserung des Arbeitsumfeldes größere Bedeutung beimessen. Darin ist sich die CDU-Fraktion mit den Regierungsfraktionen einig. Wir schlagen jedoch Änderungen zum Antrag „Prävention, betriebliches Gesundheitsmanagement und – förderung“ von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor. Unser Antrag berücksichtigt die Ergebnisse der Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss und die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Unter anderem weisen wir darauf hin:

 

 

·           Unser Leitbild ist ein ganzheitliches: Physische und psychische Belastungen, umfassender Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Deshalb wird nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Zusammenarbeit mit der allgemeinen Gesundheitspolitik ausgebaut. Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz werden enger verknüpft. Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll gestärkt werden und mehr Verbindlichkeit erhalten“.

 

·           Es ist wichtig, Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen, die Beschäftigung ermöglichen und sichern. Mit einer klugen Arbeitsmarktpolitik müssen die Weichen für mehr Beschäftigung gestellt werden. Aufgabe der Landesregierung ist es deshalb, die Attraktivität des Landes als Unternehmens- und Beschäftigungsstandort zu erhöhen. Sie muss dafür sorgen, dass die Menschen ihren Arbeitsplatz verstärkt in Rheinland-Pfalz selbst finden. Die Grundlage dafür ist eine beschäftigungsorientierte Standortpolitik und Wirtschaftsförderung.

 

·      Rheinland-pfälzische Betriebe engagieren sich für den Ausbau des betrieblichen Gesundheitsmanagements zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Hierbei werden mit vielen Maßnahmen gute Erfolge erzielt. Die Unternehmen bilden aber nur die eine Seite des Arbeitsmarktes ab. Man sollte hierbei die Eigenverantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht unterschätzen. Wir müssen nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür gewinnen, dass ein aktives Gesundheitsmanagement allen hilft und für beide Seiten eine sinnvolle und effektive Zukunftsinvestition ist.

 

·       Die Landesregierung soll die Absicht der Koalitionspartner von CDU, CSU und SPD unterstützen, noch 2014 ein Präventionsgesetz zu verabschieden, das insbesondere die Prävention und die betriebliche Gesundheitsförderung stärkt und alle Sozialversicherungsträger einbezieht“.

 

·      Die Landesregierung soll das Vorhaben der Koalitionspartner von CDU, CSU und SPD unterstützen, zum 1. Januar 2015 einen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen, hierfür Abweichungen vorzusehen, das Gesetz im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Branchen zu erarbeiten und mögliche Probleme bei der Umsetzung zu berücksichtigen.


 

 

 

Die richtige Balance finden

Entschließung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte

 


Sonntägliches Stöbern auf Floh- und Trödelmärkten. Doch wie oft, unter welchen Bedingungen, und wann? Fans der Freiluft-Basare warten seit mehr als drei Jahren vergebens, dass die Landesregierung endlich eine klare Regelung vorlegt. Herausgekommen sind unter Federführung des Wirtschaftsministeriums mehrere Entwürfe, die allesamt in Anhörungen umfassende Kritik ernteten.

Gesetzentwurf überflüssig

 

Sachverständige und Interessenvertreter bewerten die Pläne der Landesregierung als überflüssig. Führen sie doch dazu, dass bewährte Regelungen und Rechtsbegriffe abgeändert werden, stattdessen Rechtsunsicherheit und –streitigkeiten um sich greifen.

 

Zudem entfernt sich Rheinland-Pfalz von bundesweit praktizierten Regelungen. Die bürokratische Prozedur der Genehmigung von Flohmärkten vergrößert den Verwaltungsaufwand der Kommunen und erschwert verlässliche Planung.

 

Ladenöffnunsgesetz

 

Für die kommende Plenarsitzung hat die CDU-Fraktion deshalb eine eigene Initiative gestartet. Wir schlagen kein neues Marktgesetz vor, sondern plädieren dafür, die Regelung für Flohmärkte in das Ladenöffnungsgesetz einzufügen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen. Wir setzen uns dafür ein, einerseits zusätzliche Öffnungsregelungen für Flohmärkte zu ermöglichen, andererseits den Sonntagsschutz nicht überbordend auszuhöhlen. Einzelhandel, Märkte und Ausstellungen sollen den gleichen, wettbewerbsneutralen Öffnungszeiten unterliegen. Dabei wäre im Einzelnen zu berücksichtigen:  ein, einerseits zusätzliche Öffnungsregelungen für Flohmärkte zu ermöglichen, andererseits den Sonntagsschutz nicht überbordend auszuhöhlen. Einzelhandel, Märkte und Ausstellungen sollen den gleichen, wettbewerbsneutralen Öffnungszeiten unterliegen. Dabei wäre im Einzelnen zu berücksichtigen:


 

  • Wir brauchen eine Öffnungsregelung für Floh- und Trödelmärkte. Weitere sog. qualifizierte „Spezialmärkte werden nicht einbezogen. Der Sonntagsschutz wird nicht weiter ausgehöhlt. Die notwendige gesetztliche Regelung erfolgt durch eine Ergänzung des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz.

 

  • Der Anteil des Angebotes von Neuwaren bleibt auf 10 Prozent beschränkt.

 

  • Die Durchführung von Floh- und Trödelmärkten kann für eine Zahl von Sonntagen genehmigt werden, die sich wie folgt berechnet: In den Verbandsgemeinden kann mindestens je Ortsgemeinde an einem Sonntag im Jahr ein Floh- und Trödelmarkt stattfinden. Je 3 000 Einwohner wird die auf 12 pro Jahr beschränkt. Bei verbandsfreien Gemeinden und kreisfreien Städten kann im Jahr je 5 000 Einwohner ein Sonntag für Floh- und Trödelmärkte geöffnet werden. Das heißt unter 5 001 Einwohnern ein Sonntag und ab 5 001 Einwohner zwei Sonntage usw.. Die Gesamtzahl der Flohmarktsonntage wird auf 12 pro Jahr beschränkt.

 

  • Gemeinden und kreisfreien Städten kann im Jahr je 5 000 Einwohner ein Sonntag für Floh- und Trödelmärkte geöffnet werden. Das heißt unter 5 001 Einwohnern ein Sonntag und ab 5 001 Einwohner zwei Sonntage usw.. Die Gesamtzahl der Flohmarktsonntage wird auf 12 pro Jahr beschränkt.

 

  • Es bleibt bei dem bisherigen Genehmigungsverfahren durch die Kommunalverwaltungen.


Entschließungsantrag der  CDU-Fraktion

Ja zum Tierschutz, nein zum Verbandsklagerecht

 


Unnötiges Quälen und Leiden von Tieren verhindern – der Tierschutz ist in der Landesverfassung und im Grundgesetz umfassend festgeschrieben. Für die CDU-Fraktion ist Tierschutz ein zentrales Anliegen. Wir sind uns der Verantwortung, die damit einhergeht bewusst und setzen uns dafür ein, den Tierschutz weiter zu konkretisieren. Deshalb hinterfragt die CDU-Fraktion kritisch die jüngste Initiative der  Landesregierung, zusätzlich ein eigenes Verbandsklagerecht von Tierschutzverbänden einführen.

 

Mehr Bürokratie

 

Die CDU-Fraktion bezweifelt, dass ein Verbandsklagerecht wirklich ein Mehr an Tierschutz bedeutet oder nur zusätzliche Bürokratie und Kosten nach sich zieht. Um Tierschutz durchsetzen, braucht es kein Verbandsklagerecht. Die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland gehören weltweit zu den strengsten. Die Einhaltung der Vorschriften wird von den zuständigen Behörden umfassend  überwacht.

 

Verbände bereits eingebunden

 

Bereits im Vorfeld von Verwaltungsverfahren, bei Erlassen und Vorschriften sowie bei der Genehmigung von Tierversuchen werden die Tierschutzverbände eingebunden. Für die CDU-Fraktion dokumentiert ein Verbandsklagerecht vor allem  Misstrauen gegenüber den eigenen Fachbehörden.  Es schafft zudem Rechtsunsicherheit, was erhebliche Folgen haben kann:

 

·           Investitionsstaus in Forschung, Wirtschaft, Landwirtschaft.

 

·           Vorhaben können verzögert werden oder ganz unterbleiben, vor allem Forschungseinrichtungen und Projekt.

 

·           Wettbewerbsnachteile für Betriebe.

 

 

Um Tierschutz durchsetzen, braucht es kein Verbandsklagerecht. Die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland gehören weltweit zu den strengsten. Die Einhaltung der Vorschriften wird von den zuständigen Behörden umfassend  überwacht. Bereits im Vorfeld von Verwaltungsverfahren, bei Erlassen und Vorschriften sowie bei der Genehmigung von Tierversuchen werden die Tierschutzverbände eingebunden. Auch ist das Tierschutzgesetz anders als etwa das Bundesnaturschutzgesetz nicht auf eine landesrechtliche Ergänzung angelegt. Deshalb lehnt die CDU-Fraktion in ihrem Entschließungsantrag die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine in Rheinland-Pfalz ab.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

________________________________________________________________________________

 

Mündliche Anfragen

_____________________________________________________________________________________________

 

 

Dienstleistungs- und Beratungsverträge für den Flughafen Hahn

(Hans-Josef Bracht, MdL und Alexander Licht, MdL)

 

 


1.   Wie viele Verträge für Dienstleistungen und Beratungen für die Entwicklung und den Betrieb am Flughafen Hahn gab es pro Jahr in den vergangenen fünf Jahren?

 

2. Welches jährliche finanzielle Gesamtvolumen hatten diese Verträge in den vergangenen fünf Jahren?

 

 

 

3. Mit welchen Firmen, Institutionen oder Personen wurden diese Verträge abgeschlossen (Verträge mit einem Volumen ab 20.000 €)?

 

4. Welche dieser Verträge spielen in den laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen welche Rolle?

 

 

 

 


Aussagen von Staatssekretär Griese zur Haltung der Kommunen und des Kommunalen Rates zum Gesetzentwurf zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

(Arnold Schmitt, MdL und Wolfgang Reichel, MdL)

 

 


Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat am 18. März 2014 über Aussagen von Staatssekretär Griese hinsichtlich der Haltung der Kommunen und des Kommunalen Rates zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes beraten. Dabei ging es darum, inwieweit die von ihm gemachten Aussagen zur Akzeptanz des Gesetzentwurfes vor dem Hintergrund der Ausführungen im Gesetzentwurf selbst und mit Blick auf den Verlauf der entsprechenden Sitzung des Kommunalen Rates der Wahrheit entsprechen.


 


  1. Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch zwischen den Aussagen von Staatssekretär Griese im Umweltausschuss und den Ausführungen im Gesetzentwurf hinsichtlich der Frage, ob die Kommunen und der Kommunale Rat den Weg des Gesetzentwurfes der Landesregierung akzeptieren und die Empfehlungen eines dem entgegenstehenden Gutachtens nicht mehr vertreten?

 

  1. Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch zwischen den Aussagen von Staatssekretär Griese im Umweltausschuss und dem tatsächlichen Verlauf der entsprechenden Sitzung des Kommunalen Rates zu dieser Frage, nachdem in dieser Sitzung mehrfach gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung von kommunaler Seiter argumentiert worden ist?

 

  1. Wie bewertet die Landesregierung den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Staatssekretärs vor diesem Hintergrund?

 

  1. Welche Absicht hat Staatssekretär Griese mit seinen Aussagen gegenüber dem Umweltausschuss verfolgt?


 

Haltung der Landesregierung zur „Rente mit 63“

(Martin Brandl, MdL und Hedi Thelen, MdL)

 

 


  1. Inwieweit ist es zutreffend, dass sich in den Bundesratsausschüssen sowohl Wirtschaftsministerin Lemke, als auch Familienministerin Alt kritisch zum Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) für eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte verhalten haben?
  2. Inwiefern gibt es unterschiedliche Meinungen innerhalb der Landesregierung zu diesem Vorhaben?
  3. Wie wird sich die Landesregierung zum Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Nahles verhalten?

 

 

 

 

 

Unterrichtsausfall an Grundschulen

(Guido Ernst, MdL und Andreas Biebricher, MdL)

 

 

Verkürzung der Öffnungszeiten von Kindertagesstätten
(Simone Huth-Haage, MdL und Dorothea Schäfer, MdL)

 

 

 

Zunehmende Verhaltensauffälligkeiten bei Erstklässlern

(Bettina Dickes, MdL und Simone Huth-Haage, MdL)

 

 

Veröffentlichung des Defizits der Universitätsmedizin Mainz

(Dorothea Schäfer, MdL, Gerd Schreiner, MdL und Wolfgang Reichel, MdL)